Muss ich als Mieter einen (frühzeitig) angekündigten Handwerkertermin zwischen 9-14:30 Uhr zwingend wahrnehmen oder darf ich Handwerkern unter ein-wöchiger Vorlaufzeig "vorgeben", dass ich diesen TErmin nicht einhalten kann , sie aber jeden Dienstag zu jeder Uhrzeit oder an anderen Tagen ab 16 Uhr kommen können?