Ich werde (gottseidank) bald ausziehen.

Ich hatte in der alten Wohnung eine üppige Balkonbepflanzung, die weit herunterhing. Wurde von allen sehr bewundert. Da es noch sommerlich warm ist, habe ich sie immer noch gepflegt.

Mein Vermieter bestand darauf, vorzeitig die Pflanzen abzuschneiden, zumindest die überhängenden Teile. Das hat er heute getan, aber dabei meine Blumenkästen praktisch abrasiert. Pflanzen, die ihm nicht gefallen, hat er einfach ausgerissen und abgehackt, auch wenn sie noch geblüht haben. Es sind nur noch traurige Reste übrig, auch fehlt jetzt Erde in den Kästen.

Er wähnt sich natürlich im Recht. Schließlich hätten die Pflanzen auf seine Terrasse runtergebröselt. (Was er allerdings den ganzen Sommer und die Jahre davor akzeptiert hat).

Nun weiß ich, dass ein ...konservativ-bodenständig-selbstgerechter Schwabe eine andere Vorstellung von Ästhetik hat als ich. Aber kann er einfach so meine Blumen niederreißen, trotzdem ich noch mehrere Wochen hier wohne? Eigentlich ist das doch mein Hausrecht?

Der Mann hat nach meinem Verständnis vorsätzlich etwas zerstört, was mir gehört. Dafür will ich Ersatz in irgendeiner Form.

Fragt sich, was kann ich jetzt tun / verrechnen? Gibt es ein Gesetz, das ihn zu Schadensersatz verpflichtet? Und wo finde ich das?

Die letzte Miete ist leider schon gezahlt. Nebenkostenabrechnung gibt es keine mangels geeigneter Messeinrichtungen. (Hat den Vermieter immer gewurmt).