Selbstklebende Vinyl Dielen auf Parkett? Geht das gut?
Hey! :) Ich hab mal eine Frage zu Parkettboden und selbstklebende Vinyl Dielen!
Wir leben zur Miete in einer Wohnung mit diesem Parkettboden (im Anhang), den ich persönlich ganz furchtbar finde! Wir werden sicherlich noch mindestens 5 -6 Jahre in der Wohnung wohnen und ich bin ständig am überlegen wie man den Boden ohne großes Brimborium zu verändern.
Dann bin ich bei einem Blog auf selbstklebende Vinyl Böden gestoßen, die eine wirklich schöne Optik haben! (So ganz nach dem rustikalen Altbau Stil!) Und das wäre natürlich der Hammer!
Jetzt meine Frage: Kann ich das Vinyl auch auf Parkett kleben und danach wieder abziehen? Das man dann den Kleber wieder entfernen muss ist mir klar, und es wird wahrscheinlich auch eine größere Arbeit, die ich aber gern in Kauf nehme. Also ist mir der Aufwand schnuppe, es sollte nur nichts kaputt machen.
Ginge das?
Danke für jede Antwort! :)

4 Antworten
Kann ich das Vinyl auch auf Parkett kleben und danach wieder abziehen? Das man dann den Kleber wieder entfernen muss ist mir klar, und es wird wahrscheinlich auch eine größere Arbeit, die ich aber gern in Kauf nehme. Also ist mir der Aufwand schnuppe, es sollte nur nichts kaputt machen.
Diese Frage würde ich im Fachgeschäft stellen, nicht dass Du das Parkett reparieren lassen musst.
Da wäre der Kosten-Nutzenfaktor doch wohl etwas zu hoch.
MfG
Johnny
Der bessere Rat ist, das mit dem Vermieter abzuklären! Der Fachhandel hat da keinerlei Befugnisse, solche Veränderungen zu zugestehen!
Was spricht denn gegen eine schwimmende Verlegung? Diese wäre als Übergangslösung sinnvoll, um das wunderbare Parkett nicht zu beschädigen, aber die gewünschte Optik zu erhalten
Selbstklebend kannst du vergessen.
Das Holz verzieht sich im Laufe des Jahres, je nach Luftfeuchtigkeit. Der Klebstoff wird sich somit irgendwann durch die Bewegung ablösen.
Außerdem siehst du Wellen und Unebenheiten extrem durch.
Wenn dann schwimmend verlegen: http://premium-vinylboden.de/vinylboden-auf-fliesen-verlegen-geht-das/

Das wäre dann der Tod des Parketts und auf Sie kommen ganz erhebliche Instandsetzungskosten des Parketts zu! Unternehmen Sie nicht am Boden Ihrer Wohnung, ohne dass Sie dazu, insbesondere hinsichtlich der Veränderung und deren Belassung bei Auszug, die ausdrückliche schriftliche Genehmigung Ihres Vermieters vorliegen haben, in der das, was Ihnen gestattet wurde, zweifelsfrei nachlesbar ist.