Ich habe ein Auto bestellt und per Post eine Bereitstellungsanzeige erhalten. Laut AGB des HĂ€ndlers bin ich verpflichtet das Auto innerhalb von 14 Werktagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige in Empfang zu nehmen sonst drohen 15% des Kaufpreises Schadensersatz.
Der HĂ€ndler will aber partout keinen Termin zur Abholung mit mir vereinbaren. Ich habe angerufen, war vor Ort, habe E-Mails geschickt. Immer ist der Ansprechpartner nicht da oder man ruft mich zurĂŒck.
Was macht man da? Habe ich auch irgendwelche rechte die Lieferung zu erzwingen?