Voraussetzung für Schwerbehindertenausweis

Hallo,

meine mittlere Stieftochter ist 13 Jahre alt. Sie besucht hier in Berlin eine Förderschule und ist in der 7. Klasse. Aufgrund diverser Probleme im Verhalten etc und auch aufgrund ihrer schulischen "Leistungen" haben wir schon vor einem Jahr eine umfangreiche Diagnostik machen lassen, in der sich heraus gestellt hat, dass sie eine leichte Intelligenzminderung (IQ 75), eine schwere Form von LRS als Teilleistungsschwäche sowie eine Dyskalkulie hat. Dazu kommen diverse Verhaltensauffälligkeiten wie zB chronisches Lügen, soziale Unsicherheit in Bezug auf Gleichaltrige (sucht immer den Kontakt zu jüngeren Kindern), Aggression und Autoaggression, Verklärung der Wirklichkeit aufgrund von Selbstüberschätzung. Nun ist auch noch die Pubertät dazu gekommen, was alles noch viel schlimmer macht.

Gut, die Schwierigkeiten im Sozialverhalten sind ihrer Mutter geschuldet, nicht umsonst lebt sie seit 2 Jahren beim Vater und mir, ihrer Stiefmutter. Es bleibt aber die schwere Lernbehinderung. Sie ist zwar in der 7., ist aber lerntechnisch max., in der 4. Klasse. V.a. das Lesen und Schreiben ist einfach nur grausig. Zum Rechnen braucht sie den Abakus oder die Finger. Zahlenraum wird nur bis 100 "beherrscht", wobei das das falsche Wort ist. Sie beherrscht eigentlich nichts.

Nun ist sie bereits seit 6 Monaten in einer psychologischen Therapie. D.h. genaugenommen ist es eine Lerntherapie mit psychotherapeutischen Inhalten, um das Erlebte bei der Mutter aufzuarbeiten, aber hauptsächlich sollen bei ihr Grundlagen gelegt werden, um die vielen Basics, die ihr fehlen, aufzuholen. Dazu geht sie zur Logopädie mit LRS-Förderung, weil ihr die Zuordnung Laut-Buchstabe überhaupt nicht gelingt. Deswegen reiht sie auch wahllos Buchstaben aneinander und denkt, sie schreibt ein Wort. Sie liest zwar "flüssig", aber inhaltslos, dH sie reiht nur die Buchstaben aneinander, aber erfasst das Wort dabei nicht. Deshalb kann sie auch den inhalt nicht wiedergeben oder Inhaltsfragen beantworten.

Ich befürchte, das wird sich nicht bessern, weil beide Therapien nichts gebracht haben bislang. Ich finde es ist eher schlechter geworden.

Ist eine Lernbehinderung, wie von mir beschrieben, ein Grund für einen Schwerbehindertenausweis? Sie hat m.E.n. keine Chance, eine normale Ausbildung zu absolvieren, wir müssten also eine REHA-Ausbildung anstreben, die aber nur an Menschen vergeben werden, die einen solchen Ausweis haben. Was für Möglichkeiten, finanziell bestehen denn noch? Die KM zahlt natürlich keinen Unterhalt und kümmert sich auch sonst nicht, sporadisch schreibt sie mal, und dann nur gespickt mit Vorwürfen, was der Psyche der Kleenen nicht grad gut tut. Wo beantragt man sowas und was muss man beachten? Ist es evtl noch zu früh dafür?

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

MfG aus Berlin und einen schönen 1. Mai wünsche ich!

Behinderung, Förderung, Schwerbehindertenausweis
moralische Frage: Melden oder nicht?

Hallo,

nehmen wir an man bekommt Kenntnis von folgender Situation:

Frau "flüchtet" in ein Frauenhaus, weil Freund "angeblich" gewalttätig ist. Dort im Schutz des Frauenhauses werden ihre ganzen Angelegenheiten gemacht, die sie vorher aus Arroganz hat schleifen lassen (nach dem Motto: Mir kann keiner was). Es geht dabei unter anderem um Unterhaltsschulden, Mietschulden, Gerichtsschulden, Schulden beim Arbeitsamt, Familienkasse wegen Betrug usw, andere Schulden. Es lag auch ein Haftbefehl vor, vor dem sie geflüchtet ist und das Frauenhaus die Stellungnahme hat schreiben lassen. Außerdem lässt sich sich bei nem Psychologen behandeln, weil sie doch "psychisch so angeschlagen ist". Deswegen ist sie natürlich dauerkrank geschrieben und "kann" nicht arbeiten. Was sie übrigens noch nie hat. Sie ist knapp 33 Jahre alt, und das JobCenter hatte ihr kurz vor ihrer "Flucht" mal wieder das H4 gestrichen, weil sie sich um nichts gekümmert hat. Aber schwarz arbeiten ging immer. Ihrer Familie erzählt sie nur das mit dem Schlagen etc. unbd dass es Aus sei mit dem Freund. Jetzt kommts: Normalerweise ist es doch so, dass Frauenhäuser den Schutz bieten, aber eben gewisse Regeln haben, ua dass man sich fernzuhalten hat von der Quelle der Gewalt (Freund). Das tut sie aber nicht. Schlimmer noch: Sie erzählt ihm sie wäre dort, weil sie wegen der Trennung von ihren Kindern psychisch behandelt werden muss. (Kinder sind beim KV, weil starke Vernachlässigung im mütterlichen Haushalt, inkl Gewalt an den Kindern). Der Freund bestreitet alle Vorwürfe und das ist auch glaubhaft. Die Frau versichert ihm zurückzukommen, aber eig will sie weg, weil er ihr nicht genug bietet. Dazu nutzt sie die Behörde/Frauenhaus, um sich wieder flüssig zu machen und vor ihrer Familie als die Nicht-schuldige dazustehen. Am Ende wird er nen Arschtritt kriegen, das ist sicher. Denn so ähnlich hat sie es mit allen Beziehungen vorher gemacht: sie unschuldig, er Schläger, aber vorher war nicht ein Frauenhaus der Retter, sondern immer ein Neuer.

Sollte nicht das Frauenhaus darüber informiert werden? Immerhin ist das Betrug! Es gibt Beweise schwarz auf weiß, dass Frau und Freund noch Kontakt haben, und das nicht wenig!

Bitte keine Verurteilung meiner Person, ich frage, weil ich selbst nicht sicher in, und möchte gern Meinungen dazu...

Betrug, Frauenhaus, Meldung
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