Wärmezähler eichen?

6 Antworten

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Zunächst ist es so, dass neu gekaufte Wärmezähler meist über eine MID-Kennzeichung verfügen.

Mit der MID-Kennzeichnung wird das Jahr des Inverkehrbringens des Wärmezählers angegeben.

Wärmezähler dürfen nach der Mess- und Eichverordnung (MessEV) 5 Jahre ab Inverkehrbringen im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden.

Danach sind diese Wärmezähler auszutauschen.

Bei manchen Wärmezählern macht es Sinn, diese Wärmezähler durch eine Staatlich anerkannte Prüfstelle für Wärmezähler, die die dazu notwendigen Prüfeinrichtungen und Ersatzteile des Wärmezählers besitzen muss, aufzarbeiten und neu eichen zu lassen.

Das ist natürlich analog auch bei älteren Wärmezählern der Fall, die noch über eine innerstaatliche Bauartenzulassung mit einer Eichmarke verfügen. Allerdings ist bei diesen Geräten nur noch eine Nacheichung möglich.

Das Inverkehrbringen dieser Geräte läuft am 30. Oktober 2016 aus (Übergangvorschriften § 62 MessEG).

Natürlich gibt es bei den Wärmezählern auch Geräte, bei denen sich einfach eine Aufarbeitung und erneute Eichung nicht wirtschftlich darstellen läßt.

Hier müsste man genau wissen, um welchen Wärmezähler (Typ, Dimension) es sich handelt und gegenrechnen, was ein Neugerät kostet.

Es gibt durchaus einige Geräte, die sind nicht aufarbeitungsfähig.

Günter


Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruflich tätig bei einem Messgerätebereiber

DreiGegengifts 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 19:51

Danke.

Was ist der Unterschied zwischen Neueichung und Nacheichung?

Es handelt sich um diesen Wärmezähler: http://www.pumpendiscounter.de/ReigaGbR-p1365h241s367-Spanner-Pollux-Sensu.html

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GuenterLeipzig  21.08.2016, 20:04
@DreiGegengifts

Wenn Du diesen Wärmezähler (Link) erwirbst bekommst Du einen Wärmezähler mit jahresaktueller MID-Kennzeichnung, der bis zum 31.12.2021 im rechtsgeschäftlichen Verkehr Anwendung finden darf.

Dieses Gerät entspricht solange den eichrechlichen Bestimmungen, wenn dieses vorschriftsgemäß eingebaut wurde (Fühlerkugelhahn im Warmzweig mit Impfstelle M10x1).

Nehmen wir an, Du hast bereits einen solchen Wärmezähler mit einer abgelaufenen Eichgültigkeit, dann besteht bei manchen Wärmerzählern die Möglichkeit, diese aufzuarbeiten und nachzueichen.

Bei dem abgebildeten Gerät ist das jedoch wirtschaftlich nicht abbildbar. Es läuft auf ein Neugerät hinaus.

Nachtrag: Wer ist Messgerätebetreiber?

Pflichten Messgeätebetreiber § 32 MessEG

http://www.gesetze-im-internet.de/messeg/

Günter

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DreiGegengifts 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 20:20
@GuenterLeipzig

Bei dem abgebildeten Gerät ist das jedoch wirtschaftlich nicht abbildbar. Es läuft auf ein Neugerät hinaus.

Was kostet denn so eine Nacheichung? Offenbar > 140€ das ist schon heftig. Und das alle 5 Jahre für mehrere Wärmezähler.

Nachtrag: Wer ist Messgerätebetreiber?

Ich. Leider :-(

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GuenterLeipzig  21.08.2016, 20:30
@DreiGegengifts

Das Gerät (Link) läßt sich nicht aufarbeiten. Es wurde als Wegwerfgerät von Sensus konzipiert.

Selbst wenn es aufarbeitungsfähig wäre, würde die Aufarbeitung bei entsprechenden Verträgen knapp 100 EUR kosten, jedoch musst Du die Logistik Packetversand hin und zurück dazu rechnen.

Auch wird der Wärme ausgesetzte Elektronik nicht zwingend über die Zeit besser.

Wir verwenden in der Fernwärme robustere Ultraschallwärmezähler, die sind einen Tick teurer, sind jedoch dafür aufarbeitungsfähig.

Da wir größere Mengen wälzen, bringen und holen bei uns die Prüfstellen die Zähler zum Nulltarif bzw. verteilen diese Kosten auf die Nacheichkosten der einzelnen Geräte.

Günter

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GuenterLeipzig  21.08.2016, 20:44
@GuenterLeipzig

Nacheichfähig wäre zum Beispiel dieses Gerät, welches auch für Qp 1,5 mit Einbaumass 110 mm erhältlich ist:

http://www.diehl.com/de/diehl-metering/produkte-loesungen/produkt-download/anzeige-nach-produktfamilien.html

Zu prüfen wären natürlich die maßlichen Abbessungen, nicht überall ist in der Haustechnik der erforderliche Platz gegeben.

Wenn mehrere Wärmezähler betrieben werden, wäre es eine Kalkulation wert, höhere Investkosten zu Gunsten späterer geringerer Betreibungskosten zu akzeptieren.

Je größer die Anzahl ist, desto sinnvoller ist die Angelegenheit.

Günter

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Eichungen macht das Eichamt.

Zu den Kosten kann  ich nichts sagen.

In der Praxis werden Zwischenzähler zum Ablauf der Eichfrist meist ausgetauscht weil das preiswerter ist.

Deine Fragen sind sehr knapp. Etwas mehr Informationen würden helfen diese besser zu beantworten.

Bist Du Eigentümer und Vermieter oder "nur" Mieter?


GuenterLeipzig  21.08.2016, 20:13

Sorry - aber das Eichamt besitzt keine Prüfeinrichtungen für Wärmezähler (Prüfstände für warme und/oder kalte Prüfung, Prüfbäder für die Fühler usw.) für Wärmezähler.

Bitte nur antworten, wenn man wirklich etwas dazu weiss.

Unnötig zu erwähnen, dass ich beruflich mit der Materie zu tun habe und somit mit den Details bestens vertraut bin.

Günter

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DreiGegengifts 
Beitragsersteller
 21.08.2016, 20:37

Hallo sorry. Ich bin Teil einer Eigentümergemeinschaft.

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Wärmemengenzähler und Warmwasserzähler unterliegen einer 5jährigen Eichfrist. Für Heizkostenverteiler sind 10 bis 12 Jahre vorgegeben, es dürfen auch bis zu 5 Jahre mehr sein. Kaltwasserzähler haben eine Eichfrist von 6 Jahren. Verdunster gar keine, da jährlich gewechselt wird.

Verwechslungen diverser Begriffe?

Eichen dürfen grundsätzlich nur Eichämter.
Gemeint sind hier wohl eher ein neues kalibrieren und kalibrieren ist was grundsätzlich anderes als eichen.

Entweder der Energieversorger oder unabhängig das Eichamt