Person A (Fahrschulauto, alleinfahrender Fahrlehrer) und B fahren hintereinander auf einer Straße, auf der es in regelmäßigen Abständen versetzt Parkmarkierungen auf den Fahrstreifen gibt. Während A und B auf einen dieser zugeparkten Parkstreifen zufahren, erkennt A, dass es Gegenverkehr gibt, welcher sich jedoch noch hinter den geparkten Fahrzeugen befindet und noch nicht zum Vorbeifahren an diesen in die Fahrspur von A und B gewechselt ist.
Weil A zu viel Zeit hat (oder weil er gemerkt hat, dass B es eilig hat?) bleibt er auf der Fahrspur stehen und gibt dem Gegenverkehr das Signal, diesem die Vorfahrt zu gewähren. Als B durch einmaliges Hupen signalisiert, dass B doch bitte seine Fahrt fortsetzen möchte, beginnt A, im Rückspiegel provozierende Gesten zu machen und noch mehr Gegenverkehr hindurchzulassen, um B eins auszuwischen.
Hat sich A dadurch, dass er B vorsätzlich im Vorankommen behindert hat, der Nötigung strafbar gemacht? Und erwarten A Konsequenzen, wenn B der Straßenverkehrsbehörde meldet, welches provokante Verhalten A an den Tag legt (und vielleicht auch so an seine Schüler weitergibt)?