Also ich habe-um das schon mal klar zu stellen-kein Hausverbot bei Kaufland, aber ich habe es halt gehört:
In der Marktkette Kaufland gilt: Hat man in einem Markt Offiziell Hausverbot bekommen, darf man überhaupt keinen Markt mehr dieser Handelskette betreten-inkl Handelshof. Ich habe mich schon mal mit Marktleitern von Kaufländern-sind zu 90 % "piep"-verkracht im Rahmen meiner Tätigkeit als Regaöauffüller und in einem Markt hat man mir gegenüber schon mal damit gedroht, dass ich in keinen Kaufland mehr rein kann wenn ich diese Märkte noch mal betrete. Wenn ich aber in gar keine Kaufländer mehr rein dürfte, wäre das nicht vorteilhaft für meine Tätigkeit.
Also: ist es rechtlich zulässig, dass ein ausgesprochenes Hausverbot in einer Filiale einer Marktette auch für alle anderen Filialen dieser Marktkette gilt?-evtl auch anwendbar in bezug auf Fast Food Ketten.