Mahnung ohne Vertrag?

Hallo :), ich wollte eine Sporthalle in unserem Hochschulzentrum für 2 Stunden mieten, dafür sollte man normalerweise eine Email schreiben und dann bekommt man einen Mietvertrag. Ich habe in meiner Email geschrieben, dass ich die Halle für 4 Termine mieten wollte aber ich habe nicht angegeben, an welchen Tagen. Ein paar Tage später habe ich einen Vertrag für 4 Samstage bekommen und auf dem Vertrag steht die IBAN, Betrag und ganz unten: "Senden Sie bitte bis zum xx.XX.xxxx eine Ausfertigung dieses Vertrages zurück. Erst nach Eingang der unterschriebenen Zweitschrift wird der Vertrag gültig". Ich habe aber auf die Email nicht reagiert, da die Termine für mich nicht passend sind und dachte der Vertrag ist sowieso nach ein paar Tagen nicht mehr gültig. Ich bekam nach 2 Wochen aber eine Mahnung, dass ich für die Termine zahlen musste. Ich habe da angerufen und habe gesagt, dass ich weder mündlich zugesagt, noch einen Vertrag unterschrieben habe, die Frau da sagt aber: da müssen wir uns jetzt einigen, es kam ja von Dir keine Absage und die Termine wurden freigehalten. Lt. Unserer Ordnung wäre der volle Betrag fällig. In der Ordnung steht:

Mit Annahme des Vertragsangebotes besteht Zahlungspflicht gemäß der derzeit gültigen Preisliste (Anlage 2). Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Ich wollte jetzt nach Ihrer Meinung fragen?

Liebe Grüsse :)

Recht, Vertrag, Mahnung
Was soll ich tun bei angeblichen Abonnement?

Hallo,

Ich habe seit längerem Zeitschriften vom PVZ Verlag bekommen, und auch einige Rechnungen. Ich habe den Verlag mal angeschrieben, dass ich einen Nachweis über den Abschluss des Abos haben möchte, darauf kam ein, nicht besonders aussagekräftiger Brief, in dem Stand dass ich im Internet irgendwo ein Häkchen bei AGBs gesetzt habe, und daher das Abo kommt. Ich habe dann auch schon eine Kündigung hingeschickt, diese wurde einfach nicht bearbeitet und ignoriert. Jetzt kam der Brief vom Inkasso-Unternehmen. Einen Betrag soll ich zahlen, der mehr entspricht als das, wovon ich monatlich lebe. Als Schülerin ohne richtiges Einkommen ist so eine Summe der Wahnsinn. Ich habe sowohl dem Inkasso-Unternehmen als auch noch einmal dem PVZ Verlag geschrieben. Von PVZ einfach keine Antwort, das Inkasso-Unternehmen bot mir an, die Summe zu halbieren damit die Sache abgeschlossen wäre. Jedoch ist selbst die Hälfte davon viel zu viel für mich. Ich kämpfe bereits damit, mit meinem Geld auszukommen. Und solch, für mich, große Summen zu zahlen, für etwas, das ich mich nichteinmal erinnern könnte, jemals abgeschlossen zu haben, ist im Moment quasi unmöglich. Ich habe mal gelesen, dass solche Verträge, die durch AGBs akzeptieren abgeschlossen werden, gar nicht gültig sind, und immer alle Kosten deutlich ersichtbar sein müssen bevor man was abschließt, stimmt das? Laut PVZ habe ich ja durch irgendwelche AGBs das Abo abgeschlossen. Ich würde nur niemals auf die Idee kommen, einen Vertrag abzuschließen über eine Zeitschrift die mich nicht einmal interessiert und die ich mir nicht leisten könnte. Ich weiß langsam echt nicht mehr weiter und habe Angst vor einem Schufa-Eintrag oder ähnliches. Was kann ich jetzt tun? Oder bleibt mir nichts anderes übrig als das zu zahlen. Ist dieser Vertrag wirklich gültig?

Danke schonmal für Antworten!

Finanzen, Geld, Zeitschrift, Recht, Vertrag, AGB, Inkasso, Mahnung, Verlag, Abonnement
Mein wg zimmer Vermieter hat mir eine Abmahnung geschickt wegen Unordnung und Tierhaltung. Darf er das?

Vorgeschichte:

Der Brief ist sehr detailliert und beschreibt auch ein Gespräch was wir hatten. Aber natürlich nur den Teil der mich dumm da stehen lässt. Es geht unter anderem um die unordnung in der Wohnung, wobei ich zugeben muss das ich die Wohnung aufräum tätigkeiten ab und an mal schleifen lasse ich aber keine falls die Wohnung verdrecke so wie er es behauptet.

Mein Mitbewohner (der sein Zimmer als 2t Sitz mietet und hier ab und an zum Training herkommt) hat sich direkt bei der ersten unordnung in der Wohnung mein Vermieter beschwert. Er hat mir 1 Nachricht geschrieben das die Wohnung unordentlich ist worauf ich geantwortet habe das ich die Wohnung am nächten Tag aufräumen werde (weil es Samstag Abend war und ich nicht um 20.30 noch aufräumen wollte) und da es mich etwas angepisst hat der er mir schreibt das ich putzen soll, hab ich ihn gebeten sich nicht in meine Haushaltsführung einzumischen. Im Nachhinein sehe ich ein das das falsch war und ich nicht so hätte reagieren sollen.

Ich habe die Wohnung aufgeräumt aber trotzdem eine Abmahnung von meinem Vermieter bekommen und er hat mich gebeten meine Katzen aus der Wohnung zu schaffen. Ich bin mit Katze eingezogen und habe mir vor kurzem eine 2te zugelegt, mein neuer Kater ist nun 1 man mir entkommen bei ihm ins Bad gestiegen und hat angeblich auf den Teppich gepinkelt. Mein Vermieter wollte darauf hin das über die tierhaftplicht Versicherung machen, die ich aber nicht habe. Als ich ihn das erzählte kam nichts mehr zu dem Thema.

Trotzdem will er das ich die Tiere aus der Wohnung schaffe. Ich habe ihm mehr als 1 mal gesagt das ich das nicht tun werde und das er mir das auch nicht verbieten kann weil es gesetzte gibt die mich davor schützen. Er meinte das währe ihm egal.

Frage:

Jetzt einige Monate später habe ich die 2te Mahnung bekommen, In der wieder diese 2 hauptbegründungen stehen (unordnung und Katzen). Am Ende des Briefes steht das wenn ich die Mängel biss zum 27. 01 nicht beseitige erfolgt eine fristlose Kündigung ohne Korrespondenz. Jetzt ist meine Frage darf er das mit diesen Begründungen?

Kündigung, Wohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mahnung, WG
Es auf Mahnung ankommen lassen (Otto)?

Was passiert, wenn Otto nicht liefert, lt. Rechnung aber das Zahlungsdatum droht?
Hinweis per Mail erging schon. Lt. Otto bildungsfernem Call-Center-Mitarbeiter*in wäre Ware unterwegs. War aber nur Standard-Antwort - weil das schon seit 2 Wochen auf "Versand wird vorbereitet" steht.

Kann man es drauf ankommen lassen, dass die vor ner Mahnung merken, dass nich verschickt wurde - und gar nicht erst mahnen oder doch noch schicken vorher?

Wäre es rechtens, es bis zu nem Gerichtsverfahren (oder vorher Inkasso) weitergehen zu lassen, ohne weitere Erklärung (maximal nem Mahnbescheid oder so widersprechen, Inkasso nicht ins Haus lassen, auf Mahnung auch nix anworten, auch nicht schriftlich)?

Ohne Lieferung besteht ja kein Anspruch - und ich seh es nich ein, deren Arbeit zu machen ... und noch ewig lang meine Zeit mit Papierkram und Stellungnahmen zu vershwenden. Imo sehe ich mich nicht in der Pflicht, auf Mahnungen/Inkasso nochmal zu erläutern, dass kein Anspruch entsteht - müssen die vorher prüfen, bevor sie mahnen und/oder Inkasso beauftragen. So viel ich weiß muss man nur bei nem Mahnbescheid (da es da sonst als Anerkennung gilt) widersprechen.

Plane das so durchzuziehen - dass Otto mal unnötig Geld für Inkasso zahlt (sind ja dann deren Kosten) - als erzieherische Maßnahme quasi. Vielleicht dann fähigeres Personal im Call-Center, dass korrekt an Vorgesetzte, etc. eskaliert, wenn selber keine Ahnung.

Versand, Recht, Bestellung, Inkasso, Mahnung, Otto
Was muss ich bei dieser Mahnung beachten?

Hallo zusammen,

ich hab ein Problem und zwar habe ich folgendes Schreiben von meiner Bank erhalten:

Titel: Girokonto 2. Mahnung

mit Schreiben vom 04.10.2021 informierten wir Sie über Ihre Kontoüberziehung.

Gleichzeitig baten wir Sie um Ausgleich bzw. um ein Gespräch mit Ihrem Kundenberater.

Bis heute haben Sie auf dieses Schreiben nicht reagiert. Wir bitten Sie, die Überziehung von

zur Zeit 79,13 EUR bis zum 04.11.2021 zurückzuführen. Sollten wir auch bis zu diesem Termin

keinen Zahlunqseingang feststellen können, müssen wir uns eine fristlose Kündigung unserer

Geschäftsbeziehung zu Ihnen vorbehalten. In diesem Fall müssten wir zur Geltendmachung

unserer Forderung gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

Für diese Mitteilung berechnen wir gemäß unserem Preisverzeichnis eine Gebühr in Höhe von

3,00 EUR, die wir Ihrem oben genannten Girokonto belasten werden.

Wir weisen Sie darauf hin, dass wir Daten (gem. Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO) über die

nicht vertragsgemäße Abwicklung von fälligen Forderungen aus Vertragsverhältnissen

rechtkonform an die SCHUFA Holding AG in Wiesbaden übermitteln.

ich hab mit einer Frau von der Bank telefoniert, welche mir sagte nur das Konto auszugleichen. Ich habe aber trotzdem ein mulmiges Gefühl bei diesem Schreiben und Angst, dass ich bald einen gerichtlichen Beschluss erhalte. Hatte die Dame recht?? Zudem hab ich den ersten Brief gar nicht vorliegen gehabt…

Recht, Bankkonto, Mahnung, Wirtschaft und Finanzen
Betrug?

Hallo,

ich habe mich vor ein paar tagen bei einer streaming seite angemeldet playsom.de

jedoch konnte man dort nix ansehen bzw. an klicken --> meiner meinung nach scam

jedoch musste ich meine email angeben und nutzungsbedingungen etc. habe natürlich eine fake adresse benutzt. meine frage ist ob dies ein betrug ist habe jz mal die nutztungsbedingugnen genauer gesehn und da waren schon einige punkte die alles darauf hinweisen das man zahlen sollte wenn man sein abo nicht kündigt etc.

nun kam folgende email:

Ihre 5-Tage-Testphase ist abgelaufen!

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Stein, Sie haben sich auf unserer Webseite am 24.10.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 389,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,49€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

Ihre Registrierungsdaten:

• Name: xxxx steix

• Land: Deutschland 

• Anschrift: xxxxheim, xxx64, xxxxxstraße 1 

• Telefonnummer: +49xxxx1684

• IP-Adresse: xxxx:c2:3f44:xxxxxx:adde:xxxx:2e59:b802 

• Browser: Chrome xx.0.4638.54 

• Betriebssystem: Windows xxx0 

• Internetanbieter: xxxxx AG 

• Breitengrad: 95xxx

• Längengrad: xxx4984

Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw. damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen

Einzuzahlender Betrag: 389,88€

Rechnung mit Zahlschein oder Online bezahlen

Kostenlose Hotline: Mo – Fr von 10:00 – bis 19:00

 

Tel. +49 (0) 89 381 577 44

Senden Sie uns nach der Zahlungsleistung die Quittung bzw. einen Screenshot an die

folgende E-Mail-Adresse: info@playsom.de 

© 2018-2021 PlaySom - Alle Rechte vorbehalten

SOM MEDIA LTD, 67 Loftus Road, Loftus Road, London, England, W12 7EL  

Impressum · Nutzungsbedingungen · Datenschutzerklärung · Unsubscribe

Computer, Betrug, Abzocke im Internet, Mahnung, Strafe
reemplay.de versucht mir Kosten aufzudrängen?

Hallo,

ich habe heute eine Nachricht von „reemplay.de“ erhalten und bin gerade extrem schockiert, da ich wohl einen Betrag von 389,88€ offen hätte, von dem ich jedoch nichts weiß.

reemplay.de ist irgendeine Website, die Filme anbietet.

In den letzten Tagen konnte ich mich nicht daran erinnern, dass ich online Filme schauen wollte oder bzw. dieses Design dieser Website gesehen zu haben, wodurch ich momentan sehr panisch bin.

In den letzten Tagen hatte ich auch nichts von Abonnement gesehen.

reemplay.de droht damit, dass das vors Gericht kommt.

Ich habe bisher nur gesehen, dass es auch ein roxplay.de gab, welche sich als Betrügerfirma entpuppte. Roxplay.de klingt sehr ähnlich gegenüber reemplay.de, ebenso bezüglich des Designs der Mail.

Ich bin 17 Jahre alt und weiß nicht, was ich tun soll, wenn die sich nochmal melden, ob da ein Rechtsanwalt eingeschaltet wird.

Auch wenn ich nichts gemacht und mich nirgendwo registriert habe, könnte das extrem viel Stress mit meinen Eltern mit sich bringen.

Ich habe Angst, dass da noch eine Mahnung kommt, die meine Identität mit dem Rechtsanwalt erhalten und das vors Gericht geht, sodass das noch richtig teuer werden könnte, ohne dass ich jemals etwas getan habe.

Ebenso wird mit Inkasso gedroht.

Ich würde mich wirklich freuen, wenn mir jemand noch heute antworten / helfen könnte und Erfahrung hat, was das angeht, da ich mich in Panik befinde und nicht weiß, was jetzt auf mich zukommt und das wirklich vor Gericht geht oder ich das einfach ignorieren soll.

Vielen Dank, wenn mir jemand schnell antworten kann.

Liebe Grüße, Louisa

PS: im Anhang von reemplay.de die Mail an mich, sowie der Vergleich zum Aufbau zu roxplay.de, dass das evtl. die ein und die gleiche Firma ist (?).

Vielen Dank für jede Antwort… ich bin am verzweifeln.

Bild zum Beitrag
Betrug, Schulden, E-Mail, Drohung, Hilflosigkeit, Mahnung, Verzweiflung, Betrügerfirma, Betrugsversuch
Mahnung trotz Gutschrift?

Hallo zusammen,

am 03.07.2021 habe ich bei xxxlutz Geschirr bestellt.

Am 06.07.2021 habe ich eine Rechnung erhalten. Am 29.07.2021 habe ich eine Zahlungserinnerung von einem Inkassounternehmen erhalten. Da ich aber noch keine Leistung auf Rechnung erhalten habe, habe ich am 03.08.2021 einen Widerspruch eingelegt. Daraufhin habe ich am 07.08.2021 eine Gutschrift und am 11.08.2021 eine neue Rechnung erhalten. Am 17.08.2021 kam das zweite Paket der Bestellung vollständig an.

Am 19.08.2021 habe ich eine Mahnung mit Mahngebühren erhalten, obwohl die erste Rechnung durch die Gutschrift aufgelöst wurde. Wenn ja nur die zweite Rechnung gilt, sollte auf diese nicht erst wieder eine Zahlungserinnerung folgen? Sie haben mir wieder vor der Leistung eine Rechnung geschickt, obwohl ich auf Rechnung bestellt habe, was ja bedeutet, dass ich erst bezahle, wenn alles da ist. Also kann man doch erst eine Rechnungsbegleichung ab Erhalt der Ware erwarten und eine Zahlungserinnerung ab Erhalt der Lieferung schicken? Und nicht sofort eine Mahnung mit Mahngebühren bezüglich der ersten Rechnung, die ich wegen nicht erbrachter Leistung nicht gezahlt habe?

Ich überlege, die Pakete aufgrund mangelnder Qualität zurückzuschicken. Ab dem 17.08.2021 steht mir das 30 Tage zu.

Ich bitte um Aufklärung und Handlungsmöglichkeiten! :)

Vielen lieben Dank und liebe Grüße

Rechtsanwalt, Recht, Inkasso, Mahnung, Rechtslage, gutschrift, Mahngebühren, XXXLutz, Zahlungserinnerung, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Beiträge zum Thema Mahnung