Straf-/Mahngebühr wegen eines Mobilfunkvertrages, welcher seitens des Bereibers gekündigt wurde - muss ich zahlen?

Hallo,

ich hatte für meine Schwester ein Mobilfunkvertrag abgeschlossen (Drillisch - Winsim). Die Abrechnung erfolgte per Lastschrift und das Konto meiner Schwester war zwei mal nicht gedeckt. Beim 3. Mal wurde der Mobilfunkvertrag von Seiten des Betreibers gekündigt, wie ich telefonisch erfahren habe als ich dort anrief, da ich meine Schwester nicht mehr erreichen konnte.

Ok dachte ich, meine Schwester hat Mist gebaut . . .

Ich hatte die Information nur telefonisch erhalten. Ich habe weder eine Mail noch ein Brief noch sonst irgend ein Hinweis dazu bekommen.

Nun, Monate später, hat meine Schwester ein Brief erhalten, dass sie rund 300€ Straf-/Mahn- und Inkassogebühren zahlen soll.

Von den knapp 300€ beziehen sich 85€ auf die restlichen Grundgebühren die bis zum vertraglichen Ende des Mobilfunkvertrages offen gewesen währen.

Es gab weder ein Brief, ein Telefongespräch noch eine E-Mail in dieser Umstand erwähnt wurde, dass die restlichen Grundgebühren zu zahlen sind. Auch hätten sie es von dem Konto abbuchen können, da ja ein Lastschrifteinverständnis vorlag. Das ist nicht geschehen.

Die Zahlungsaufforderung kommt von "Creditreform" im Auftrag von Drillisch.

Meine Frage nun an Euch, muss ich zahlen? Ist das Schreiben rechtskräftig? Welche Schritte sind ratsam?

Meines erachtens ist es formal schon nicht rechtens.

Mit den 85€ wäre ich einverstanden gewesen und hätte sie auch zur Not für meine Schwester übernommen (es war schließlich ein Vertragsbruch unsererseits) , aber ohne eine Rechnung oder eine sonstige Zahlungsaufforderung war mir das nicht bewusst. Auch die Dame am Telefon hat mich nicht darauf hingewiesen. Sie sagte nur, dass der Vertrag gekündigt sei.

Mit freundlichem Gruß,

Christopher

Recht, Rechte, Gesetz, Vertrag, Inkasso, Mahnung, Mobilfunkvertrag, Strafe, Vertragsrecht
Muss ich Inkassogebühren zahlen (an Coeo für Klarna)?

Ich habe vergessen, eine Klarna Rechnung zu bezahlen, die zwischenzeitlich bereits einmal angemahnt wurde. Ich habe dann den Rechnungsbetrag samt Mahngebühr überwiesen, allerdings ein paar Tage nach Zahlungsziel. Einen Tag später erhielt ich ein Schreiben eines Inkassobüros namens Coeo. Ich habe daraufhin Klarna angerufen. Dort sagte man mir, dass die Zahlungsabwicklung an Coeo abgetreten wurde und ich mich nun an Coeo wenden müsse. Eine zweite Mahnung habe ich nicht erhalten, laut Klarna ist diese aber per Post an mich gesendet worden.

Ich habe dann Coeo angerufen und erklärt, dass ich die Rechnung von Klarna laut erster Mahnung überwiesen habe und eine zweite Mahnung nicht erhalten habe. Daraufhin wurde das Verfahren unterbrochen. Nun bekam ich folgende Mail :

"..... wir nehmen Bezug auf Ihre letzte Stellungnahme zum gegenständlichen Inkassovorgang und teilen Ihnen Folgendes mit:

 

Die Zahlungserinnerung unserer Mandantin wies einen zu zahlenden Betrag in Höhe von 42,70 EUR aus, dennoch zahlten Sie lediglich einen geminderten Betrag in Höhe von 41,50 EUR. 

 

Infolgedessen ist unser Unternehmen zwischenzeitlich mit der weiteren Beitreibung der Forderung beauftragt worden. Die dadurch entstandenen, verzugsbedingten Kosten haben Sie zu erstatten.

 

Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 55,38 EUR bis zum 25.09.2017 entgegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen 


coeo Inkasso GmbH"


Was muss bzw. kann ich tun?


Vielen Dank schon mal!!!

Mahnung, Inkassogebühren
(Leider) gerechtfertigte Inkasso-Forderung nach Umzug und Nicht-Erhalt von Mahnungen. Wie möglichst kostengünstig aus der Geschichte rauskommen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin hatte einen DSL- und Festnetz-Vertrag bei Vodafone. Diesen konnte Sie zwecks Umzugs frühzeitig kündigen, da am neuen Wohnotz Vodafone nicht verfügbar war (soweit sehr entgegenkommend von Vodafone).

Nun hat Sie die Rechnungen immer über Einzugsermächtigung bezahlt und das Konto, von dem das Geld abgebucht wurde, extra noch eine Weile behalten. Scheinbar (oder offensichtlich, jedenfalls laut Forderung) war das Konto in dem Moment aber nicht ausreichend gedeckt, sodass entsprechend weitere Kosten angefallen sind.

Diese wurden scheinbar auch angemahnt, aber da meine Freundin keinen Nachsendeauftrag eingerichtet hatte (ja, ich weiß, ab jetzt weiß Sie es besser), haben Sie diese Mahnungen natürlich nie erreicht.

Jetzt, ca. 3 Monate später, erreicht Sie das angehängte Schreiben von infoscore Inkasso mit der Aufforderung, das Geld mit entsprechend hohen Inkasso-Gebühren zu überweisen.

Die Hauptforderung ist ja auch vollkommen gerechtfertigt und Sie ist mehr als gewillt, diesen geschuldeten Betrag zu begleichen. Mit den Inkasso-Gebühren verhält es sich natürlich anders.

Jetzt ist die Frage: Wie soll Sie sich am schlauesten verhalten? Ich bin leider kein Anwalt und kann das natürlich auch nur sehr laienhaft beantworten, daher leite ich die Frage, verbunden mit weiteren dazugehörigen, hiermit an Euch weiter.

  1. Kann man die Hauptforderung einfach an Vodafone überweisen und dann das Inkasso-Unternehmen mehr oder weniger aussitzen? Dieses Vorgehen wurde hier

    https://www.gutefrage.net/frage/ist-man-verpflichtet-mit-inkassounternehmen-zu-kommunizieren

    angeraten. Aber geht das überhaupt? Laut Vodafone-Forum ist in solchen Fällen rechtlich betrachtet wirklich das Inkasso-Unternehmen der Gläubiger. Aber wie ist das wirklich? Geht der Foderungs-Titel quasi von Vodafone auf das Inkasso über? Oder liegt die Forderung immernoch bei Vodafone, sodass Sie den offenen Betrag wirklich auf deren Konto überweisen könnte, wie in der Antwort vorgeschlagen?

  2. Kann ich die Forderung, ebenfalls wie in o.g. Frage bzw. der Antwort dazu angegeben, gegenüber dem Inkassobüro mangels Vorlage der Gläübigervollmacht schriftlich zurückweisen? Hat das rechtlich betrachtet Hand und Fuß?

  3. Da es sich um genau die gleiche Inkasso-Firma handelt. Hat es Sinn ein Schreiben wie in der Experten-Antwort zu folgender Frage aufzusetzen?

    https://www.gutefrage.net/frage/infoscore-forderungsmanagement-abzocke

  4. Zusammenfassend: Wie soll Sie sich am dümmsten verhalten (in Zukunft Nachsendeauftrag einrichten und Kontodeckung beachten ist schon klar :P)?

Tausend Dank und viele Grüße

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Geld, Recht, Titel, Forderung, Gläubiger, infoscore, Inkasso, Mahnung, schuldner
Wie viele Mahnungen muss ein Vermieter an Mieter schicken bevor er vor Gericht geht?

Hallo,

wir haben in August letztes Jahres eine Wohnung in Berllin gemietet. Da ich mich dieses Jahr selbständig gemacht habe bräuchten wir eine neue mit Teilgewerblichen Nutzung. Wir haben uns in April dieses Jahres auf der Suche gemacht und brauchten nun Miterschuldenfreiheitbescheinogung von unserem Vermieter. Sind also dorthin gegangen und uns wurde mitgeteilt dass wir ca 18€ ( weiß nicht mehr genau ) Schulden haben da wir manchmal selber die Miete überwiesen haben und es sollte durch Lastschrift laufen. Das haben wir ausgeglichen und am 6.4 haben wir schriftliche Bestätigung bekommen, dass mit dem Tag keine Rückstände aus Miet und Nebenkosten Zahlungen bestehen.
Alles gut uns schön. Ganz abgesehen davon, dass unsere Vermieter uns mündlich versprochen hat, dass wenn wir ihm einen Nachmieter finden können wir Aufhebungsvertrag machen , wir haben neuen Vertrag unterschrieben und würden verarscht-wir haben 4 passende Mieter ( laut Vermieter Erwartungen)gefunden, alle Dokumenten ins Büro gebracht und uns wurde gesagt sobald Chef aus dem Urlaub kommt wird entschieden wer die Wohnung kriegt - dann kommt Chef und sagt er hatte sowas nicht gesagt und alle in dem Büro stellen sich quer..
Na ja aber zum Punkt. Wir haben die Wohnung gekündigt und müssen sie bis Ende August abgeben. Jetzt kommt aber am 6.7 eine Mahnung wo es drauf steht , dass wir Miete in November letztes Jahres nicht bezahlt haben und es in eine Woche bezahlen sollen sonst landen wir vor Gericht !Pech wollte , dass wir damals Gemeinschafts Konto hatten und dies ca in März dieses Jahres geschlossen haben und wir könnten nicht prüfen ob das wirklich so war. Wir haben also einen Brief an unseren Vermieter geschickt wie ist es möglich , dass wir in April eine Bescheinigung kriegen wo es bestätigt ist dass wir keine Schulden bei ihm haben und jetzt kommt sowas und früher während mehrere Monate vergangen sind haben keine Mahnung bekommen ? Anstatt Erklärung kriegen wir letzte Woche Mahnbescheid mit Gericht und Rechtsänwalt kosten. Daraufhin haben wir Sparkasse angerufen und gefragt ob es möglich wäre dass sie uns unsere Umsatzanzeige schicken könnten. Dies kam heute an und tatsächlich Geld war auf dem Konto, sie haben es nicht abgebucht und in dem Zeit wurde schon was anderes abgebucht und es fehlte. Da wir sicher waren dass alles in Ordnung ist weil wir NIE eine Mahnung bekommen haben, sogar eine Mietschuldenfreiheitbescheinigung bekommen haben würden wir nie auf die Idee kommen dass wir dort Schulden haben. Nun steht die Frage was passiert jetzt ? Sollen wir einen Anwalt nehmen - was allerdings auch kostet . Oder haben wir keine Chancen und sollen es lieber mit ganzen Zinsen ,
Gericht und Rechtsanwalt kosten bezahlen bevor es noch mehr sein wird?

Mietwohnung, Recht, Mahnung
Agentur für Arbeit Inkasso will Forderung von Jahren, verjährt?

Habe vor paar Tagen eine Forderung vom Agentur für Arbeit Inkasso-Service gekriegt. Und zwar einmal eine FO für mich und meine kleine Schwester.
Meine Forderung ist am 10.03.2014 fällig gewesen, da ich mir aber sehr sicher bin das die Zahlung getilgt wurde aber ich leider keine "richtigen Beweise" habe, würde mich interessieren welche Möglichkeiten ich hätte es umzugehen die FO. Da wäre noch eine FO von mir, die am 28.01.2013 fällig war, da bin ich auch sicher das die getilgt worden ist.
Halt noch die FO von meiner Schwester die am 28.01.2013 fällig war. Die ganzen Rechnungen wollen die spätestens bis zum 20.07.2017 haben.
Haben schon die telefonisch angerufen um das Problem zu lösen... da wird halt nur gesagt das die noch offen sind und bla bla bla. Wir haben über nea Vorgangsnummer die ganzen Rechnung die früher offen waren getilgt und die Dame meinte auch früher, es wären keine weiteren Forderungen offen aber die finden halt nicht den Eintrag dass die Rechnungen alle getilgt worden sind heute.
Und jetzt auf einmal kriegen hier wir die ganzen Forderung von früher wieder rein.
Was wäre eure Idee/Vorschlag?
Ein "Widerspruch Schreiben" würd ich jetzt denken oder wenn ja wie und was soll alles als Anlage beigefügt werden..?

Danke für eure Vorschläge

Rechnung, Geld, Recht, Agentur, ARGE, Forderung, Inkasso, Mahnung, SGB, Verjährung, bundesagentur, Paragraph, veraltet
Inkasso meldet sich nach Mahnbescheid - was tun?

Hallo Zusammen!

Im Mai erreichte mich ein gerichtlicher Mahnbescheid bezüglich des Inkasso-Unternehmens Ugv (und deren Anwälte). Das Unternehmen bezog sich in den vorangegangenen Mahnungen auf eine Rechnung von Klarna um ca. 19 Euro - diese habe ich NACHDEM der Mahnbescheid bei mir eintraf und ich diesem vollständig widersprochen habe direkt an Klarna (inklusvie deren Mahnungsgebühren von ca. 24 Euro) - alles abgesprochen mit einem Mitarbeiter, mit richtigem Betreff in der Überweisung etc. Die gesamte Forderung von der UGV überschritt mit Inkassogebühren und sonstigen Willkürbeträgen aber 200 Euro. Heute kam dann von der UGV ein Brief, in dem das Inkassounternehmen schildert, dass eine Weiterleitung an das zuständige Gericht nun unmittelbar bevorsteht - außer, ich überweise 112 Euro - die Inkassokosten wurden also ohne weitere Erklärung dazu vom Unternehmen geschmälert. Auch eine Ratenzahlung wird mir ohne Gebühren Angeboten und ein Schreiben, in dem ich mich ggf. noch einmal dazu äußern kann, liegt bei.

FRAGE: Wie soll ich mich verhalten? Dass ich es vermeiden will, die Inkassogebühren tatsächlich zu zahlen, sollte klar sein. Die Hauptforderung und die Mahnungsgebühren von Klarna sind beglichen und eigentlich sollte die UGV auch davon in Kenntniss gesetzt worden sein. Soll ich mich noch in dem beigefügtem Schreiben äußern, es ganz ignorieren oder einen Beleg von meiner Überweisung an Klarna (NACH dem gerichtlichen Mahnbescheid) zuschicken?

Inkasso, Jura, Mahnung
Mieter (Wohnrecht auf Lebenszeit) zahlt keine Nebenkosten trotz vereinbahrung was tun?

Guten Tag!

Meine "Mutter" hat in einer Wohnung in meinem Haus Wohnrecht auf Lebenszeit. Im Scheidungs vergleich meiner Eltern, bei dem mir das Haus zugesprochen wurde, wurde auch festgehalten, dass sie Zitat: "sämtliche mit der Liegenschaft im Zusammenhang stehenden Kosten, seien diese verbrauchsabhängig oder nicht, werden von der Zweitantragstellerin [Mutter], getragen, die sie auch unwiederruflich verpflichtet, sowohl den Erstantragsteller [Vater] und dem minderjährigen [ich] vertreten durch den Wiederstreitsachwalter [Großvater], diesbezüglich völlig schad-, klag-, und executionslos zu halten. [...] Alle im Haus [Adresse] anfallenden Reparaturs- und Ausbesserungsarbeiten sind ohne jeden Anspruch auf Rückersatz gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] von der Zweitantragstellerin [Mutter] alleine zu tragen und übernimmt die Zweitantragstellerin gegenüber dem Erstantragsteller [Vater] und dem mj [ich] vertreten durch den Wiederrechtssachwalter[Großvater] diese gegenüber allenfalls an sie herangetragenen Ansprüche aus Anlaß der Vornahme von Reparatursarbeiten schad-, klag-, und exekutionslos zu halten."

Da ich nun 20 bin, also Volljährig, muss ich mich um das Haus kümmern. Soweit ich das verstanden habe, ,muss meine Mutter alle kosten des ganzen Hauses übernehmen und nicht nur die ihrere Wohnung. Die Realität sieht allerdings anders aus. Sie zahlt weder Öl noch den Rauchfangkehrer usw.

Erstens: Kann ich ihr selbst eine Mahnung schreiben oder muss ich dazu zu einem Anwalt, wenn ja wie mache ich das? Zweitens: Was kann ich tun. Ich weiß ich kann sie nicht aus dem Haus "hinauswerfen", da sie Wohnrecht auf Lebenszeit hat und ich kann es mir nicht Leisten sie auszuzahlen. Oder kann man da doch Gerichtlich dagegen vorgehen? Das Problem dabei ist, dass sie Mindestpensionistin ist und ich Angst habe, dass ich auf den Anwalts/ Gerichtskosten sitzen bleibe da sie generell viele Schulden hat und kaum pfändbares Einkommen/ Eigentum hat. (Sie weigert sich auch meinen Unterhalt zu zahlen, das liegt allerdings schon bei Gericht).

Außerdem:" Zu dem eingeräumten Recht der Dienstbarkeit der Wohnung gehört auch die uneingeschränkte Benützung des zur Liegenschaft [Adresse] gehörigen Hausgartens, aber auch die Verpflichtung, diesen Hausgarten entsprechend zu pflegen bzw. pflegen zu lassen."

Drittens: bezüglich des Gartens: Ich mähre den Rasen, schneide die Hecken usw. alles selbst. Muss sie mir dafür dann einen Teil meiner Arbeit entlohnen?

Und bitte nicht: "Rede mit deiner Mutter". Die Situation ist ein wenig komplizierter. Ich habe es auch schon des öfteren probiert und es bringt nichts (auch wegen Alkohol usw.) Fakt ist sie hat sich nie um mich gekümmert also nehmen wir einfach an es ist nicht meine Mutter sondern eine x-Beliebige Mieterin, die Wohnrecht auf Lebenszeit hat. Ich möchte nur alle rechtlichen Möglichkeiten wissen und wissen was mir zusteht.

Rechtsanwalt, Mietrecht, Anwalt, Gericht, Kosten, Mahnung
Handelt es sich bei Mahnungen von ab-in-den-urlaub.de evtl. um Betrugsversuch?

Meine Frau und ich haben im Frühjahr 2016 unsere Hochzeitsreise nach Gran Canaria über ab-in-den-urlaub.de gebucht. Da die Versicherung aber immer noch munter abbucht, sind wir uns eigentlich sicher, dass wir gegenüber ab-in-den-urlaub.de oder gegenüber einem Reiseveranstalter oder einem Versicherer keine offenen Forderungen mehr zu begleichen haben.

Heute dann die böse Überraschung: meine Frau fand heute (07.06.2017) in ihrem Spam-Order eine Zahlungsaufforderung vom 09.03.2017 über 19,90 EUR und darunter im Abstand von 7 Tagen zwei Mahnungen von ab-in-den-urlaub, jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr (7,50 EUR und 20,00 EUR) und jeweils mit längst abgelaufener Frist (20.03.2017). Auf der letzten Mahnung stand dann auch, dass die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten werden wird und dadurch weitere entstehende Kosten von uns zu tragen wären.

Aus der Zahlungsaufforderung geht aber nicht hervor, für welche Leistung wir bezahlen sollen oder welches Unternehmen ab-in-den-urlaub.de mit der Zahlungsabwicklung beauftragt hat. Es steht nur da "Ihr Reiseveranstalter hat uns mit der Zahlungsabwicklung für Ihre Reisebuchung beauftragt."

Mit der dort angegebenen Auftragsnummer und BuchungsID können wir rein gar nichts anfangen. In unserem Account auf der Plattform finden wir auch keinen Hinweis, dort stehen nur die uns bekannten Buchungen. Die Servicehotline ist eine einzige katastrophale Aneinanderreihung von Tonbandansagen und bringt uns auch kein Stückchen weiter. Einen echten Menschen haben wir telefonisch nicht erreicht. Wir sind echt ratlos!

Außerdem haben wir Angst, dass jetzt bereits wegen ursprünglich läppischen 19,90 EUR ein teures Inkassoverfahren gegen uns läuft, das wir auch noch bezahlen dürfen.

Update vom 08.06.2017: Wir haben heute telefonisch direkt Kontakt zur BD24 aufgenommen, die die Versicherungen (als Abo!) anbietet. Die sagen, sie hätten uns gegenüber keine offenen Forderungen.

Urlaub, Spam, Betrug, E-Mail, Inkasso, Mahnung, ab-in-den-urlaub
Wie führe ich eine Zwangsvollstreckung bei minderjährigem Schuldner durch?

Ich bin ehrenamtlich in einem Verein tätig. Bei minderjährigen Mitgliedern verpflichten sich mit Aufnahmeantrag/entsprechender Regelung in Satzung/Finanzordnung der/die gesetzliche(n) Vertreter für alle Forderungen gegen das Mitglied aufzukommen.

Wir haben nun natürlich Fälle, wo minderjährige Mitglieder in Beitragsrückstand kommen.

Konkret läuft ein Mahnverfahren, in dem schon ein Vollstreckungsbescheid erwirkt wurde und daraufhin ein Pfändungs-/Überweisungsbeschluss eingereicht wurde. Im PfÜB sind Schuldner (minderjähriges Mitglied) und Vertreter eingetragen. Da das Konto des gesetzlichen Vertreters bekannt ist (von diesem wird monatlich der Beitrag eingezogen), ist dieser an das kontoführende Kreditinstitut als Drittschuldner zugestellt worden.

Nun habe ich als Antwort eine Drittschuldnererklärung des Kreditinstituts bekommen, in der angegeben wird der Schuldner stehe mit ihnen nicht/nicht mehr in Geschäftsverbindung. In der Erklärung ist allerdings nur vom PfÜB gegen das Kind die Rede, der gesetzliche Vertreter tauch nirgendwo auf. Ich vermute, dass das Kind tatsächlich kein eigenes Konto besitzt und das Kreditinstitut tatsächlich nur über diesen Umstand Auskunft gegeben hat. Die Beiträge werden nach wie vor vom Konto des Vertreters eingezogen.

Bin ich falsch vorgegangen, bzw. wie kann ich weiter vorgehen?

Bank, Recht, Mahnung, Zwangsvollstreckung
Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz
Rechnungsadresse, Lieferadresse, Mahnungen und Inkasso?

Hallo zusammen:

Es besteht folgender Sachverhalt.

Bestellung bei Gläubigerin = sheego.de im Juli 2016 über 239,99 getätigt. Lieferung geschah an Adresse A mit "c/o Firmenname", Rechnung ging an Adresse B. Rechnung lag allerdings der Lieferung bei und wurde NICHT separat an die Rechnungsadresse B versendet. Rechnungsadresse und Lieferadresse waren absichtlich unterschiedlich, da ich an der Lieferadresse nie wohnhaft war/bin. Dies war die Adresse der Arbeitsstelle einer Freundin, in einem Haus, in dem ca. 20 Parteien, u.a. auch mehrere Firmen ansässig sind, deshalb auch das "c/o Firmenname" an diese Adresse.

Habe leider vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Bitte keine Kommentare warum, ich bin auch nur ein Mensch und sowas passiert... Normalerweise zahle ich bei Bestellungen grundsätzlich vorab per Einzugsermächtigung bzw. Vorkasse oder Paypal. Ich bestelle sehr viele Dinge und grundsätzlich nur so, da vergisst man eben durchaus mal die eine einzige Bestellung, die manuell hätte bezahlt werden müssen. Egal, dies nur zur Info, wieso und weshalb.

Es verging die Zeit, ich habe keinerlei Mahnungen an die angegebene Rechnungsadresse B erhalten.

Anfang März 2017 erhalte ich ein Inkasso Schreiben an Rechnungsadresse B, datiert Ende Februar 2017.

Habe nach Erhalt und Durchsicht des Inkasso Schreibens meine Kontoauszüge geprüft und festgestellt, dass ich tatsächlich vergessen habe zu zahlen. Ich habe am Tag des Zugangs des Inkasso Schreibens sofort die Hauptforderung über 239,99 € an den Gläubiger unter Angabe der relevanten Daten getätigt, da ich die Rechnung nicht mehr habe. Diese Zahlung wurde mir im Zuge des weiteren Schriftverkehrs mit dem Inkasso auch bestätigt.

Inkasso verlangt natürlich seine horrenden und ungerechtfertigten Inkasso-kosten plus die Mahnunggebühren der Gläubigerin (sheego). Diese will ich aber nicht bezahlen.

Ich habe vom Inkasso verlangt, dass mir eine Kopie der originalen Vollmacht der Gläubigerin bzw. die Abtretungserklärung der Gläubigerin an das Inkasso, sowie Kopien der angeblichen Mahnungen sowie zugehörige rechtsgültige Zustellungsnachweise geschickt werden.

Inkasso hat mir zugestellt:

Ausdrucke von Kontoauszügen der Gläubigerin sheego zugesendet - datiert auf 22.09.16, 14.10.16, 15.11.16, 14.12.16 und 30.12.16 - alle dieser Kontoauszüge haben allerdings ein Druckdatum vom 02.05.2017. Anbei sind 3 dieser Kontoauszüge zur Info.

Kontoauszüge sind an Lieferadresse A - OHNE das angegebene "c/o Firmenname" - adressiert, nicht an Rechnungsadresse B. Alle Ausdrucke sind allerdings vom 02.05.2017, was mich schon stutzig macht, da das Erstellungsdatum der Kopie einer tatsächlich erfolgten und verschickten Mahnung ja identisch mit dem Mahnungsdatum sein sollte. Die geforderten Zustellungsnachweise dieser Kontoauszüge wurden wie erwartet nicht erbracht.

Inkasso hat eine "Vollmachtsbestätigung" der Schwab GmbH (ist NICHT die Gläubigerin) vorgelegt. Mm ist das nicht Rechtens, auch wenn es Tochterfirmen sind.

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Rechnung, Inkasso, Mahnung
MyCare Versandapotheke verlangt Geld für ein Retouniertes Paket und schaltet sofort RA ein, wer weiss rat?

Huhu, vor 3 Wochen spielte mein Sohn an meinem Handy herum. Er bestellte dabei etwas auf Zalando und eben auf Mycare. Ich schickte beides zurück, wobei ich für MyCare selbst bezahlen musste, die geben keine Retourenscheine. Ich habe für 6.99 , Versichert, verschickt. Bei Zalando kam, natürlich ,alles an. MyCare hingegen behauptet, das Paket war leer, was nicht sein kann, da ich das Paket ungeöffnet zurück gesand habe, bzw bei mir Zuhause abholen lies. Ich schrieb denen, das dies nicht sein kann und man mir bitte Bilder von allen Seiten des Paketes zusenden solle und die bitte zur DHL gehen sollen und das melden sollen, da ich versichert Versand habe. Ich wurde ignoriert. Also meldete ich denn "schaden" der Dhl, diese jedoch meinen, die von Mycare müssen dies melden. Also schrieb ich denen erneut, wurde wieder ignoriert. Am freitag, nach nun 3 Wochen , kam nun endlich mal ne mail , a la , wir klären dies nun Intern, bitte unterlassen Sie eine weitere Kontakt aufnahme.... Gestern, also am Samstag, lag dann eine "letzte" Mahnung von denen ihrem Rechtsanwalt in meinem Briefkasten. A) habe ich nie zuvor ne Mahnung bekommen und b) was kommen die gleich mit RA? Záhlt der Versicherte Versand nun überhaupt nichts? Ich sehe nicht ein dies zu bezahlen, die rechnung war 130€ , der Anwalt verlang nun 280 Euro, sowas kann doch nicht sein , oder? Die drohen mir nun mit Gericht usw. Weiss jemand Rat?

Rechnung, Rechtsanwalt, DHL, Mahnung, Online Apotheke, Versandapotheke, versicherter Versand
GEZ Mahnung wie reagieren? Ignorieren oder Einschreiben?

Hallo,

vorweg; 1-Satz-Antworten bringen mich kein Stück weiter bitte antwortet nicht wenn ihr keine Ahnung habt.

Ich habe heute eine Mahnung von der GEZ bekommen, vorher sind mehrere Briefe meinerseits ignoriert worden, vermutlich ein fehler.

Die wollen wirklich dreiste Mahngebühren obwohl die Forderung ansich schon dreist ist, ich nutze keine Rundfunkfähigen Geräte und habe im Internet auch besseres zu tun als mir ZDF Mediatheken oder so zu geben, die Forderung ansich ist also schon unrechtens.

Da ich im August erst eine Ausbildung anfange bin ich zurzeit als Arbeitslos gemeldet und theoretisch auch befreit, die befreiung im nachhinein einzureichen bringt aber nichts.

Ich kann und will den geforderten Betrag auf keinen Fall bezahlen, eher würde ich auswandern in ein anderes EU Land.

Nun weiß ich nicht wie ich reagieren soll, habe lange gegooglet aber jeder hat da andere Lösungswege.

Soll ich nun ein Einschreiben schicken mit der Befreiung in dem die Beitragsnummer usw. angebe oder ist das wie ein Schuldeingeständis?

Andere behaupten man solle die GEZ ignorieren bis von denen ein Einschreiben kommt was bisher nie der Fall war, es ist also nicht möglich für die nachzuweisen das irgendwelche Mahnungen etc. angekommen sind.

Oder sollte ich eher in Richtung Gerichtskostenbeihilfe und Rechtsanwalt denken und mich erst rechtlich beraten lassen?

Ich hoffe jemand kennt die Problematik und kann mir weiterhelfen.

Rechtsanwalt, Gesetz, GEZ, Mahnung, Rundfunk, Rundfunkbeitrag
Mein Nachbar erzählt Mist über mich, eine Anzeige habe ich schon erstattet, aber da tut sich nichts, was kann ich außerdem noch tun?

Ich habe mich bei der Hausverwaltung beschwert, weil mein Nachbar morgens um halb 6 die Musik aufdreht und er oft seine Wohnungstüre auf lässt. Das bedeutet das in unserem hellhörigen Haus jedes Gespräch mit anzuhören ist, was ich meistens gar nicht will.

Der Nachbar hat dann eines Tages bei offener Türe ein Gespräch mit seinem Anwalt geführt, aus dem deutlich wurde das er wegen sexueller Belästigung angezeigt wurde. Er tobte, beendete das Gespräch, rief die Polizei an ( alles bei geöffneter Türe, keinen Meter von meiner entfernt) und sagte, dass er MICH gern anzeigen würde. Weil ich eine falsche Anzeige gemacht hätte. ICH HABE NIE EINE DERARTIGE ANZEIGE GEMACHT.

Als die Polizei ihm gesagt hat er müsse dafür persönlich vorbei kommen hat er das Telefonat beendet, hat gegen meine Türe getreten und geschlagen und Beleidigungen geschrien. Ich wusste nicht was ich machen sollte und habe die Polizei gerufen.

Die sagten, weil er keine Drohung gegen mein Leben ausgesprochen habe, könnten sie nichts machen. Ich bin daraufhin erstmal weg zu Freunden.

Ein paar Tage später kam eine Mail der Hausverwaltung, für mich "zur Kenntnisnahme". Daran angeheftet die Kopie eines Schreibens vom Nachbarn meines Anwalts, in dem steht, das ich meinen Nachbarn "Seit Dezember 2015 monatlich 180 KW über seine Waschmaschiene" gestohlen hätte (mir ist klar das es kWh sein muss, aber so stand das da. Die ganzen Telefonate in denen es um eine 'Prostituierte' ging, machten auf mich bezogen auf einmal Sinn. Er hat den ganzen Hausbewohnern irgendwas über mich erzählt und dann die Telefonate bei offener Tür geführt!

Das Zusammen mit dem angeblichen Diebstahl hat mich echt wütend gemacht. Also habe ich eine Anzeige erstattet. Der Polizeikommissar meinte, ich müsste allerdings damit rechnen auf den Zivilklageweg verwiesen zu werden.

Jetzt weiß ich nicht, was ich machen soll. Aus meinem Studium kann ich mich daran erinnern das man eine Mahnung verschicken muss und wenn das wogegen man mahnt nicht aufhört, kann man zum Rechtsanwalt, ohne später die Rechnung zahlen zu müssen. Aber wie sollte ich die Mahnung schreiben? Was muss drin stehen? Kann ich irgendwo kostenlos zur Rechtsberatung? Was kann ich sonst unternehmen?

Rechtsanwalt, Rechte, Mahnung, Nachbarn, Nachbarschaft
Mir wurde das falsche Busticket verkauft, bin ich nun schuld daran dass ich Schwarz gefahren bin?

Guten Abend zusammen!

seit Dezember 2015 fahre ich täglich mit dem Bus zur Arbeit, dementsprechend kaufe ich mir jeden Monat ein Ticket welches für den Gesamten Monat gilt. so viel zur Umstandsbeschreibung

Im Dezember 2015 bin ich zur städtischen Verkehrsgesellschaft gegangen um mir eine Kundekarte ausstellen zu lassen (diese braucht man für ein Monatsticket) an dem Tag wurde mir vom Herrn am schalter ein so genannter "Mobilpass" ausgehändigt für 42.20€ - ich kann mich noch ziemlich gut daran erinnern dass ich extra gefragt habe ob ich denn Damit von mir Zuhause bis zu meiner Arbeit fahren darf (und natürlich auch wieder zurück) Er bestätigte mir das und seitdem kaufe ich mir auch jeden Monat das o.g. Ticket immer wieder neu.

nun wurde ich allerdings am 20.12.16 im bus von einem Fahrtkartenkontrolleur kontrolliert und dieser sagte mir dass ich wohl ein Ticket für Sozialhilfeempfänger habe was nur mit einem Zusatzschreiben der Stadt gültig ist (ich beziehe keine Sozialhilfe oder vergleichbares)

Also bin ich am selben Tag zur Verkehrsgesellschaft gegangen um das aufzuklären.

Ich habe darauf hingewiesen dass mir das Ticket so von einem Mitarbeiter ihres Unternehmens im Dezember 2015 das erste mal verkauft wurde nachdem ich mich beraten lies und dass ich dementsprechend natürlich gedacht habe dass ich damit auch ganz normal bus fahren darf.

die Frau sagte mir erst dass ich das ehöhte Beförderungsentgelt trotzdem bezahlen muss (60€) - darauf hin bot ich an einfach die Differenz des Preises meines aktuellen Tickets zu einem normalen gültigen Monatsticket zu bezahlen (118,80€) darauf hin ging die Frau kurz nach hinten zu ihrem Vorgesetzten (denke ich zumindest) ,nach wenigen Sekunden kam sie wieder nach vorne und sagte mir dass ich beides zahlen muss, das neue Ticket und die Strafzahlung vom "Schwarzfahren"

ich sagte dass ich die Strafe defintiv nicht Zahlen werde. Ein neues gültiges Ticket für 118,80€ habe ich mir allerdings schon gekauft.

Jetzt zu meinem Problem:

ich bekam nun eine Mahnung über einen Betrag von 67€ (60€ erhöhtes Beförderungsentgelt + 7€ Mahngebühr)

Muss ich diesen Betrag zahlen oder bin ich im Recht wenn ich sage dass es ein klarer Fehler des Mitarbeiters war der mir zu erst das falsche Ticket verkauft hat und logischerweise auch verantwortlich dafür ist dass ich dieses danach immer wieder gekauft habe.

Prinzipiell gehts mir nicht wirklich um das Geld an sich - ich bin immerhin die Monate davor ziemlich günstig gefahren, auch wenn es nicht ganz rechtens war. Mich stört einfach nur dass ich nun für den Fehler eines anderen einstehen muss. Und dass man mein Angebot mit der Zahlung der Differenz so unkulant abblockt.

Im vornerherein schon einmal vielen Dank für alle Antworten! :)

Rechte, Bahn, Bus, Fahrkarte, Mahnung, Schwarzfahren, Ticket, Kontrolleur
Blau.de - falsche Mahnbescheide ?

Hallo, ich stecke gerade in einer komischen Situation, wo ich nicht weiß wie ich darauf reagieren soll. ..

Also Folgendes (vorgeschichte) Mein Mann und ich, haben jeweils Mitte 2016 bei Blau.de einen Vertrag abgeschlossen mit Gerät und Karte (ich glaube O2) das weiß ich nicht mehr genau. Von Beginn an hatten wir Mit den Sim Karten karte bei uns im Ort keinen Empfang gehabt weder Internet noch Telefonie. Wir beschlossen uns daher die Karten nicht zu verwenden, sondern unsere alten Prepaid Karte ins neue Gerät zu Machen und dafür aber trotzdem die Monatliche Grundgebühr von Jeweils 29,- zu zahlen. Daß fanden wir inordnung, allein schon wegen der Hardware die wir dazu bekommen haben.

Drei Monate Später kam dann das erste Mahnschreiben in der wir aufgefordert wurden um die 70 Euro zu zahlen. Daraufhin rief ich dort an und sagte das es nicht sein kann weil wir die Karten gar nicht nutzen und die Monatliche Grundgebühr jeden Monat von unserem Konto abgeht. Ich bat um eine Auflistung. Doch es kam nichts. Ich dachte die hätten gemerkt das es sich um ein Irrtum gehandelt hatte und das wir deshalb nichts bekamen.

Wetiere 2 Monate später kam ein Brief diesmal soll es angeblich etwas über 100 gewesen sein und die Drohung es ans Inkasso weiter zu geben. Wieder rief ich an und die Dame am Telefon schien etwas Verwirrt gewesen zu sein und meinte nur das sie es weiter gibt (Bin mir nicht sicher ob sie mein Anliegen richtig verstanden hat) da sie nicht mal nachgeschaut hat um welche Rechnung es sich handelt.

Nun bekomme ich heute einen Brief von einem Rechtsanwalt (im Auftrag von Blau) und diese vordern nun 137,- Ich lege meine Hand dafür ins Feuer daß ich jeden Monat die Grundgebühr zwei mal (jeweils mit den dazugehörigen Verwendungszweck) bezahlt habe. Es ist einfach nicht möglich das von den Sim Karten etwas abgerechnet wird. Da wir sie ja gar nicht verwenden.

Wie geh ich jetzt damit um? Bin Grad etwas verzweifelt! Kann es sein das Momentan wieder Falsche Forderungen im Umlauf sind?

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