Mahnung ohne Vertrag?
Hallo :), ich wollte eine Sporthalle in unserem Hochschulzentrum für 2 Stunden mieten, dafür sollte man normalerweise eine Email schreiben und dann bekommt man einen Mietvertrag. Ich habe in meiner Email geschrieben, dass ich die Halle für 4 Termine mieten wollte aber ich habe nicht angegeben, an welchen Tagen. Ein paar Tage später habe ich einen Vertrag für 4 Samstage bekommen und auf dem Vertrag steht die IBAN, Betrag und ganz unten: "Senden Sie bitte bis zum xx.XX.xxxx eine Ausfertigung dieses Vertrages zurück. Erst nach Eingang der unterschriebenen Zweitschrift wird der Vertrag gültig". Ich habe aber auf die Email nicht reagiert, da die Termine für mich nicht passend sind und dachte der Vertrag ist sowieso nach ein paar Tagen nicht mehr gültig. Ich bekam nach 2 Wochen aber eine Mahnung, dass ich für die Termine zahlen musste. Ich habe da angerufen und habe gesagt, dass ich weder mündlich zugesagt, noch einen Vertrag unterschrieben habe, die Frau da sagt aber: da müssen wir uns jetzt einigen, es kam ja von Dir keine Absage und die Termine wurden freigehalten. Lt. Unserer Ordnung wäre der volle Betrag fällig. In der Ordnung steht:
Mit Annahme des Vertragsangebotes besteht Zahlungspflicht gemäß der derzeit gültigen Preisliste (Anlage 2). Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Ich wollte jetzt nach Ihrer Meinung fragen?
Liebe Grüsse :)
2 Antworten
Die haben dir ein Angebot unterbreitet, du hast dieses Angebot nicht angenommen. Sag ihnen herzlichen Glückwunsch, Schweigen ist grundsätzlich keine Willenserklärung und erst recht nicht in diesem Falle, das lernt man schon in BGB AT für blutigste Einsteiger.
Es ist kein Vertrag zustande gekommen, da du das Angebot, das sie dir per Mail geschickt haben, nicht angenommen hast. Dementsprechend ist die Mahnung auch gegenstandslos.
Hättest du am Anfang gleich die Termine mitgeschrieben und sie hätten einfach nur mit 'okay' antworten können, dann wäre das ggf. noch was anderes gewesen, doch ein Vertrag setzt sich zusammen aus zwei Willenserklärungen, angebot und annahme und das Angebot definiert sich so, dass es eine empfangsbedürftige Willenserklärung ist, die auf den Abschluss eines Vertrages gerichtet ist und inhaltlich derart hinreichend bestimmt ist, d.h. alle essentialia negotii enthält, dass der Empfänger mit einem bloßen 'Ja' annehmen kann.
Wenn du keine Termine mitschickst, dann können sie nicht mit einem bloßen 'Ja' annehmen... sie müssen dir wiederum die Termine schicken und daraus ergibt sich dann das Angebot. Du äußerst lediglich Interesse an einem Vertragsschluss ohne die genauen Konditionen (nämlich die einzelnen Miettermine) genau zu spezifizieren und dementsprechend ist das was du da abgibst kein hinreichend bestimmtes Angebot.
Der zugeschickte Vertrag war aber ganz deutlich als Angebot gekennzeichnet mit klaren Instruktionen, wie dieses anzunehmen ist.
Daraus jetzt eine Annahme eines Vertragsangebots zu konstruieren, wird ziemlich abenteuerlich.
Laut Vertrag ist kein gültiger Vertrag zustandegekommen. Daher auch keine Zahlungsverpflichtung.
Wäre nett von dir gewesen, abzusagen, aber das ist der Rechtslage ziemlich egal.
Der Vermieter könnte nun argumentieren, dass bereits durch eure mündlichen Absprachen, bzw. die über E-Mail ein Vertrag zustande gekommen sei. Da ihr aber noch nicht mal die Tage festgelegt hattet, fehlt meiner Meinung nach ein elementarer Bestandteil des Vertrags.
Wenn dann auf den zugeschickten Vertrag verwiesen wird, da dort ja die Daten stünden, hast du dort wieder die Klausel, dass der Vertrag erst mit Zugang der Zweitschrift gültig würde.
Ich denke, das ist ziemlich wasserdicht für dich. Egal, wie man es dreht und wendet, das geht nicht auf für die....
Wäre mir hier nicht so sicher, hier wurde ja nur positiv auf das Angebot geantwortet. Es sind ja nur 4 Tage gewollt worden und er hat 4 Tage bekommen.