Hallo :), ich wollte eine Sporthalle in unserem Hochschulzentrum für 2 Stunden mieten, dafür sollte man normalerweise eine Email schreiben und dann bekommt man einen Mietvertrag. Ich habe in meiner Email geschrieben, dass ich die Halle für 4 Termine mieten wollte aber ich habe nicht angegeben, an welchen Tagen. Ein paar Tage später habe ich einen Vertrag für 4 Samstage bekommen und auf dem Vertrag steht die IBAN, Betrag und ganz unten: "Senden Sie bitte bis zum xx.XX.xxxx eine Ausfertigung dieses Vertrages zurück. Erst nach Eingang der unterschriebenen Zweitschrift wird der Vertrag gültig". Ich habe aber auf die Email nicht reagiert, da die Termine für mich nicht passend sind und dachte der Vertrag ist sowieso nach ein paar Tagen nicht mehr gültig. Ich bekam nach 2 Wochen aber eine Mahnung, dass ich für die Termine zahlen musste. Ich habe da angerufen und habe gesagt, dass ich weder mündlich zugesagt, noch einen Vertrag unterschrieben habe, die Frau da sagt aber: da müssen wir uns jetzt einigen, es kam ja von Dir keine Absage und die Termine wurden freigehalten. Lt. Unserer Ordnung wäre der volle Betrag fällig. In der Ordnung steht:

Mit Annahme des Vertragsangebotes besteht Zahlungspflicht gemäß der derzeit gültigen Preisliste (Anlage 2). Das Entgelt ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

Ich wollte jetzt nach Ihrer Meinung fragen?

Liebe Grüsse :)