Muss ich Mahngebühren zahlen?

6 Antworten

Wenn aufgrund deines Befreiungsantrags wegen BAföG-Bezugs du die Befreiung auch komplett rückwirkend erhältst, fallen auch die Mahngebühren weg.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Alex0071123 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 12:57

Ja genau also die Berfreiung geht auf jeden Fall auch rückwirkend, da ich mir sogar einen Beitrag für ein ganzes Jahr rückwirkend zurückgeholt habe.
Hatte eben nur Angst dass ich die mahngebühren trotzdem zahlen muss.
Danke für deine Antwort =) LG

Klär das mit dem rundfunkservice, die haben sicher Ansprechpartner dafür.

leg denen dar, warum du glaubst davon befreit zu sein. Wenn dir deren Aussage nicht gefällt kannst dir ja n Anwalt nehmen.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Stelle den Antrag auf Befreiung gemäß deines Studiums.
Anträge werden bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt.

Dementsprechend sind auch keine Mahngebühren zu entrichten.

Natürlich, warum nicht befreit?

Befreit werden geht doch, wenn der diesbezügliche Antrag zeitnah gestellt wird.

Ich fürchte, nicht gestellt, also verzockt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hast du das schon geklärt? Hast du nachgewiesen, dass du nichts zahlen musstest?


Alex0071123 
Beitragsersteller
 30.01.2022, 03:19

Also ich weis dass ich es nicht zahlen muss und hab des jetzt auch gerade den Bafög Bescheid da hingeschickt. Hätte ich wohl früher machen sollen.
Aber muss ich die Mahngebühren dann trotzdem zahlen?

vanillakisskiss  30.01.2022, 03:23
@Alex0071123

Ja, du hättest das früher machen sollen.

Egal. Ruf am Montag an und sag Bescheid, dass du so oder so befreit bist. Und dass sie die Unterlagen bald bekommen.

Vielleicht verzichten sie auf Mahnkosten.

Wenn nicht, zahlst du sie. Du wirst sicher mehr als nur eine Mahnung bekommen haben, oder?