Erneute Auer Witte Thiele Mahnungen bezüglich wirecard, was soll ich jetzt tun?

Ich habe mir vor ca 5 Jahren eine prepaid Kreditkarte von Wirecard zugelegt, diese vllt 2 mal benutzt und jetzt liegt sie seit 3-4 jahren still schweigend in einer Schublade. Vor kurzem bekam ich mehrere Mahnungen(54,90€), zwei per post an meine alte Adresse (Elternhaus ) und welche per e-mail. Hab erst gar nicht drauf reagiert weil ich dachte es wäre eine abzocke, habe auch nie eine Mahnung von der Wirecard Bank AG bekommen. Bei der zweiten zahlungsfristsetzung habe ich auf eine Mail geantwortet und denen geschrieben das ich nicht zahlen werde und ich wen überhaupt erstmal eine Aufstellung will 1. Wan 2.wer 3.wofür 4. An wen 5. Was zahlen sollte Habe ich aber keine Antwort drauf bekommen nur noch mal eine Erinnerung das meine zahlungsfrist abläuft. Die fristen sind zwei mal abgelaufen ohne das sich groß was geändert hat, auch der zu zahlende betrag hat sich durch die weiteren Mahnungen nicht gesteigert... Jetzt wird der Ton aber wohl ernster "Sie werden verstehen, dass unsere Mandantin nicht auf die Geltendmachung und Durchsetzung der überfälligen Forderung verzichten kann und wird. Auch wird es für Sie nachvollziehbar sein, dass unsere Kanzlei alles daran setzen muss, den Auftrag zur Realisierung der offenen Forderung vollumfänglich und bestmöglich zu erfüllen.

Wir geben Ihnen daher hiermit letztmals außergerichtlich die Gelegenheit, die Forderung in Höhe von 54,60 EUR, bis spätestens 22.10.2015 auf unser Kontounter Angabe des Aktenzeichen 10715001348 zu überweisen. " Was nun tun?

Betrug, Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Gesetz, Abzocker, Mahnung, Wirecard
Polizei behauptet ich sei nicht angeschnallt gewesen?

War heute mit meiner Schwester unterwegs, ich als Beifahrerin.. Habe dann rechts von uns in einer Straße ein Polizeiauto gesehen und ganz normal reingeguckt dieser wollte erst in  unsere kommende Richtungen fahren ist uns dann aber doch ganz schnell hinter her gefahren .. Dann kam schon "Stopp" .. Polizist meinte erst fahrkontrolle, also hat ganz normal erst Führerschein und Fahrzeugschein verlangt. Dann meinte er plötzlich zu meiner Schwester wieso ihre Beifahrerin denn nicht in der Lage ist sich anzuschnallen!? SO ich bin in der Probezeit würde mir nie irgend 'n Mist erlauben und bin wirklich IMMER angeschnallt ich war also logischerweise auch zu diesem Zeitpunkt angeschnallt!! Hatte sogar Fenster auf und meinen Arm draußen. Meine Schwester würde sonst auch niemals losfahren! Habe dies natürlich auch sofort abgestritten das dies nicht so ist, das ich wie gesagt, angeschnallt war. Hatte auch helle Sachen an und saß ziemlich hoch das man das locker gesehen hat.Dann hat der Polizist seinen Kollegen noch gefragt " bist du dir sicher?" und dieser hat genickt und dann hieß es plötzlich das sie es ja sicherlich gesehen haben und das ich mich eben während der Fahrt angeschnallt hätte.Dann hat er meine Personalien aufgenommen und mir ein Zettel gezeigt das dort drauf steht das ich das verweigert hab oder so ähnlich und ob ich diesen Zettel quittieren möchte. Habe ich nicht getan ..jedenfalls meinte er das ich dann ein Brief bekomme und ich schriftlich da gegen an gehen kann. Nun meine Frage.. Wie groß ist meine Chance denn ?Es steht ja eigentlich Aussage gegen Aussage. Und was muss ich denn da hin schreiben?

Polizei, Verkehrsrecht, Mahnung, Strafe
Kann das Inkassobüro seine Kosten einklagen?

Ich habe hier ein bisschen meine Schwierigkeiten mit folgendem, natürlich hypothetischen, Sachverhalt:

Der Schuldner S schuldet dem Gläubiger G, einem Verkehrsunternehmen, unbestritten 40 Euro aus einer Vertragsverletzung an Tag 1. Ihm wird dazu eine Zahlungsaufforderung ausgehändigt. Dort ist auch ein Datum genannt: "Überweisen Sie bitte (...) den Betrag bis zum Tag 14 an das Inkasso-Unternehmen I. Sollten Sie in Verzug geraten, so gehen die zusätzlich entstehenden Kosten zu Ihren Lasten". S bringt bereits mündlich zum Ausdruck, dass er die Angelegenheit zunächst noch einmal prüfen wird.

An Tag 27 überweist nun der S schließlich die geforderten 40 Euro an die I. Damit hält er die Angelegenheit für abgeschlossen.

An Tag 29 geht ein Schreiben, datiert vom Tag 26, bei S ein. Darin fordert die I einen Gesamtbetrag von 94 Euro und ein paar Cent, der sich zusammensetzt aus der Hauptforderung, Inkassokosten (45 Euro), Auslagen (9 Euro) und den Zinsen auf die Hauptforderung ab Tag 22. Da S die Hauptforderung inzwischen beglichen hat, hält er das Schreiben für gegenstandslos.

An Tag 34 erhält S ein weiteres Schreiben von I, datiert von Tag 30. Daraus geht hervor, dass I den Eingang der geleisteten Zahlung verbucht hat, jedoch weiterhin 54 Euro und ein paar Cent fordert.

S widerspricht daraufhin schriftlich der Forderung:

  • Zunächst stellt S klar, dass seine Zahlung von Tag 27 ausschließlich zur Begleichung der Hauptforderung zu verwenden ist.
  • Er erklärt, er habe sich nicht im Verzug befunden, da ihm keine Mahnung zugegangen sei. Ein einseitig vom Gläubiger festgelegter Zahlungstermin entspreche nach gängiger Rechtsprechung nicht den Voraussetzungen von §286 II BGB, nach denen keine Mahnung erforderlich wäre.
  • Davon abgesehen könne es sich selbst dann nicht um vom Schuldner zu tragende Verzugskosten handeln, denn die I war ja offenbar bereits vor Eintritt des Verzugs beauftragt worden. Verzugskosten könnten aber nur solche Kosten sein, die erst durch den Verzug entstehen.
  • Weiterhin argumentiert S, der G habe durch die Einschaltung der I gegen seine Schadensminderungspflicht nach § 254 II BGB verstoßen. Als geschäftserfahrenes Unternehmen hätte G zunächst versuchen müssen, die Schuld über das kaufmännische Mahnverfahren selbst einzutreiben.
  • Im Übrigen hält S die geforderten Kosten für ein einfaches Zahlungserinnerungsschreiben für zu hoch.

S kündigt an, auf weitere Schreiben der I oder ihrer Anwälte nicht mehr zu reagieren, und gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen.

Die I versendet in den folgenden Wochen noch mehrere Schreiben an S, die alle unbeantwortet bleiben. Beim zuständigen Amtsgericht wird daraufhin ein Mahnverfahren eingeleitet. Dem Mahnbescheid widerspricht S vollumfänglich.

I erwägt nun, die Schuld einzuklagen. Hat sie damit Erfolgsaussichten?

Recht, BVG, Inkasso, Mahnung, Schuldrecht
Muss ich Inkasso zahlen oder ist das hier ein Fehler von Unitymedia?

"Hallo und danke im Vorraus für die Antworten! :)

Sachverhalt!

Habe mein Vertrag zum August 2014 bei Unitymedia gekündigt, da ich wieder zurück zu meinen Eltern gezogen bin. Heute 27.06.2015 erhielt ich ein Mahnbescheid vom Gericht, dass ich 120€ (Fritzbox) + 15€ (Mahngebühren von Unity.) und plus die Gerichtskosten usw. zahlen muss =370€ Gesamt. Das wunderte mich, da ich nie ein Erinnerungsschreiben bekommen habe oder Mahnungsschreiben und erst danach wird sowas, wenn darauf nicht eingegangen wurde, an das Inkasso weiter übergeben. Als ich bei Unitymedia angerufen habe wurde mir gesagt, dass Sie schon 2 mal ein Brief geschickt haben, der aber nicht zugestellt war, da ich dort nicht mehr wohnte. Deswegen haben sie es direkt an Inkasso weitergeleitet da meine Adresse nicht zufinden war, obwohl sie ja meine E-Mail hatten. Das schöne dabei war, dass ich bei der Kündigung mein Adressenwechsel angegeben habe inkl. Meldebescheinigung. Die Sachbearbeiterin meinte, dass es ein Fehler von Unytimedia war, aber sie jetzt nichts machen könnten und ich dennoch das alles Zahlen muss, außer die 15€ Mahngebühren und die 120€ für die Fritzbox, aber das was mit Inkasso ist ( 240€) ich selbst zahlen muss. Sie sagte "Hätten sie die Fritzbox nach Abschluss des Vertrages zurück geschickt, da es ja nur geliehen war, wäre das alles nicht passiert" und sehen den Fehler bei mir. Da frage ich mich natürlich als Verbraucher, wieso die dann dennoch Erinnerungsschreiben raussenden, wenn sie sich auf diesen Satz berufen und sich mit ihren Verpflichtungen erfüllt fühlen. Zudem hatte das Inkasso, was ab dem 4.01.2015 beauftragt wurde, halbes jahr gebraucht, um meine neue Adresse zu finden, weswegen auch die Gebühren usw. so hoch gefallen sind.


Ich sehe die Schuld bei Unitymedia, da sie selbst sagten, dass sie vergessen haben die Adresse zu ändern, zudem es nur mein Nebenwohnsitz war.

Kann ich hier rechtlich vor gehen ? Wie sieht Ihr die Rechtslage in diesem Fall?"

Recht, Gericht, Adresse, Inkasso, Mahnung, Unitymedia
Mahnung mit zu hohen Gebühren wegen Forderung aus Rücklastschrift gerechtfertigt?

Guten Tag,

zur Zeit streikt die Post, das ist nichts Neues. Heute jedenfalls habe ich ein paar Briefe bekommen. Einer davon war eine Mahnung von Penny. Es geht darum das ich am 6.3.2015 bei Penny einen Betrag (9,79€) bezahlt habe. Der Betrag wurde einen Tag später zurückgebucht. Jetzt nach mehr als 3 Monaten bekomme ich erst diese Mahnung (Verjährt das nicht oder so in der Art?) Vorher keine Zahlungserinnerung o.Ä. Ich bin erstaunt das die jetzt eine Forderung in exorbitanter Größe, nämlich von insgesamt 46,79€, fordern. Die Forderung setzt sich wie folgt zusammen:

Kaufbetrag: 9,79€ Rücklastschriftgebühren: 7€ Adressauskunftsgebühr: 20€!! Bearbeitungsgebühr: 5€ Mahngebühr: 5€ = 46,79€

Mir erscheinen die Gebühren für Rücklastschrift, Bearbeitung und vor allem für die EMA Auskunft viel zu hoch. Soweit ich weiß berechnen die Banken für Rücklastschriften eine Pauschale von 3€. Und die Mahngebühren setzen sich doch aus z.b. Briefmarke, Kosten für das Papier etc. zusammen, wie können die dann so hoch sein.

Das schreiben wurde am 8.6.2015 erstellt und ich habe es jetzt erst bekommen, wegen Poststreik etc. die Forderung sollte ich bis zum 19.6. begleichen um weitere Kosten und Nachteile zu vermeiden. Habe ich jetzt irgendwelche Nachteile zu befürchten? Ausserdem haben die mir gedroht Daten an die Schufa zu übermitteln.

Wie kann ich mich dagegen wehren? Und ich meine mal gelesen zu haben das erhobene Gebühren für Rücklastschriften nicht zulässig sind laut BGH?

Liebe Grüsse Icebabe91

Rechnung, Mahnung, ruecklastschrift
ist diese e-mail Adress mp-lastschriftservice amazon echt oder fake?

wie vereinbart haben wir versucht den Betrag für Ihre Marketplace-Bestellung von Ihrem Konto abzubuchen. Die Bezahlung dieser Bestellung konnte aus folgendem Grund nicht abgeschlossen werden: Unbekannter Grund. Der Verkäufer hat seine Forderung gegen Sie an uns abgetreten.

Wir fordern Sie hiermit höflich auf, den ausstehenden Betrag in Höhe von EUR 275,00 bis spätestens 11.06.2015 (Zahlungseingangsdatum) unter Angabe der Verwendungszweck-Nr. *** auf folgendes Konto zu überweisen:

Deutsche Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank München IBAN DE43700700100202739902 SWIFT/BIC DEUTDEMMXXX

Österreichische Kunden Empfänger Amazon Payments Europe S.C.A. Kreditinstitut Deutsche Bank Wien IBAN AT831910000040945000 BIC DEUTATWW

Der Betrag setzt sich wie folgt zusammen: ______________________________________________________________________________________ Rechnung 269,00 EUR Bearbeitungsgebuehr 6,00 EUR


Gesamtbetrag 275,00 EUR

Geben Sie bitte ausschließlich ** als Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Zahlung eindeutig zuordnen. Sollten Sie den Betrag inzwischen überwiesen haben, betrachten Sie dieses Schreiben bitte als gegenstandslos.

Hinweis: Dieses Schreiben bezieht sich auf Ihre Bestellung 028-6698035-3653947. Sie können diese Bestellung jederzeit über "Mein Konto" auf der Website (http://www.amazon.de/) einsehen.


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Vielen Dank und freundliche Grüße Amazon.de

Tel Deutschland 0800 3340553 (kostenfreie Rufnummer) Fax Deutschland 0800 2629661 Tel Österreich 0820 550537 (14,5 ct/min) Fax Österreich 0820 550576 (14,5 ct/min) Email mp-lastschriftservice-ape@amazon.de Servicezeiten Montag - Freitag 08:00 bis 19:30 Samstag - Sonntag 10:00 bis 16:00


Amazon Payments Europe S.C.A. 5, rue Plaetis, L-2338 Luxembourg Luxembourg Amazon Payments Europe S.C.A. LU24448288 Management: Ian Clarkson, Shaun McCabe

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GEZ keine Antwort mehr, trotzdem zahlen?

Hunderte Seiten gibt es zum sicherlich unbeliebtesten Thema überhaupt. Dennoch muss ich das Thema GEZ erneut aufgreifen, weil ich mich durch den Dschungel an Infos selbst nur schwerlich durchschlage. Folgendes:


Ich wohne in einer WG. Habe irgendwann nach mehreren Briefen der GEZ -in denen ich zum Standardsatz auch noch zu Nachzahlung der nichtgezahlten Monate aufgefordert wurde - auch angefangen diese zu zahlen. Da ich allerdings Schülerin bin (jawohl Schülerin an einer ganz normalen regulären Oberschule) konnte ich die Summe der Nachzahlung selbstverständlich nicht auf einmal zahlen, also hatten wir uns auf Ratenzahlung zzgl zum normalen Tarif geeinigt.

Aus finanziellen und privaten Gründen, hatte ich die Vereinbarung 2-3 Monate nicht eingehalten, woraufhin ich erneut aufgefordert wurde den Gesamtbetrag der noch offenen Summe zu zahlen. Daraufhin habe ich der GEZ in einem Brief erklärt, dass ich nach wie vor Schülerin bin und es mir darum nicht möglich war die Vereinbarung einzuhalten (sowie es mir nicht möglich ist die Nachzahlung auf einmal zu begleichen) - ob wir denn den alten Deal wieder aufgreifen können, sprich, regulärer Monatsbeitrag + Ratenzahlung zum Begleichen der Summe, die während der nicht bezahlten Monate entstanden ist.

Das war im Oktober 2014. Seitdem habe ich keine Antwort erhalten. Im Dezember hat ein Mitbewohner-wechsel stattgefunden. "Der Neue" bezieht BAföG, ist also von der GEZ befreit. Ich dachte eine lange Zeit, dass das dann für den gesamten Haushalt gilt. Dass dies nicht so ist, wurde mir erst vor Kurzem mitgeteilt.

Und nun meine Bitte um Rat:

Soll ich vorsichtshalber der GEZ schreiben, und ganz normal die Zahlung wieder aufnehmen?

Können die mir irgendetwas tun, wenn ich mich nicht melde und darauf warte, dass sie sich melden - bzw. schildern wovon ich tatsächlich bislang ausgegangen war, nämlich, dass nun unser Haushalt von der Zahlungspflicht befreit ist?

Das Schreiben, das ich im Oktober versendet habe, das befindet sich nach wie vor auf meinem Computer. Da ich das aber mit der Post geschickt habe, habe ich natürlich keinen Beweis dafür... Was nun?

GEZ, Mahnung, schülerin, zahlungsunfähigkeit, Rundfunkbeitrag, Rat
Ist die Mahnung richtig?

Hallo, ich habe eine Frage. Wir haben einen Kleingarten, für den wir jedes Jahr bezahlen müssen, was wir bis heute immer getan haben. Ich sollte die Rechnung im März bezahlen, was ich auch getan habe, habe aber wahrscheinlich beim Überweisen einen Zahlendreher sodass das Geld nicht überwiesen wurde. Ich habe aber es nicht kontrolliert, weil ich sowas noch nie hatte und war mir 100 % sicher dass das Geld überwiesen wurde. Am 13.04 bekomme ich eine 1. Mahnung mit 15 EUR Mahngebühren. Ich habe die Rechnung noch am selben Tag ( ohne Mahngebühren) überwiesen und kontrolliert, ob das Geld wirklich überwiesen wurde. Ich habe mich entschuldigt und habe auch geschrieben, dass rechtlich gesehen sollte ich erstmal eine Zahlungserinnerung erhalten und nicht sofort eine Mahnung mit hohen Mahngebühren. Trotzt der Überweisung habe ich am 25.04. eine 2. Mahnung bekommen, wo die Summe noch 15 EUR höher ist. Also insgesamt jetzt 15 EUR. Ich habe darauf sofort einen Widerspruch geschrieben und hier ist die Antwort auf meinen Widerspruch:

#### *Dann ist die 2. Mahnung ja auch richtig. Fakt ist, das Geld wurde nicht überwiesen. Eigentlich bräuchten wir gar keine Rechnung schreiben, denn es ist eine Bringeschuld. Mit der Höhe der Mahngebühr befinden Sie sich allerdings im irrtum, es ist keine Gebühr die der Vorstand festgesetzt hat, sondern die von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung beschlossen wurde, Sie dürfen hier nicht mit Firmen vergleichen, über die Beiträge und Gebühren stimmen die Mitglieder ab, ist also bindend, wenn sie also die Mahngebühr schon bei der ersten zahlung abgezogen haben sollten, ist die 2. Mahnung also rechtens. Mit freundlichem Gruß* ####

Ist das richtig, dass ich jetzt noch schnell 30 EUR überweisen soll, sonst werde ich als nächstens einen Brief von einem Rechtsanwalt bekommen?

Recht, Kleingartenverein, Mahnung
Stadtwerke Duisburg droht mit Haft

Hallo heute bekam ich von einen Inkasso Dienst ,der von der Stadtwerke Duisburg beauftragt wurde Post das wenn ich nicht jeden monat mindestens 90 eur zahle ein Haftbefehl erlassen wird.......

Grund;

Ich soll angeblich 2008 offene Forderungen nicht bezahlt haben ,in einen zeitraum von einer Wohnung der Strom in der ich garnicht mehr gewohnt habe und auch ordnungsgemäss den strom umgemeldet habe leider habe ich von 2008 keine Kontoauszüge nichts mehr um zu beweisen das keine offenen Forderungen bestanden haben ,und es einfach nicht sein kann......beam ach nie eine mahnung und bekam trotzdem weiterhin von der Stadtwerke Duisburg strom ohne Probleme ....erst seit letzen Dezember kam dann eine Mahnung woraufhin ich versucht habe zu erklären das es unmöglich sein kann ....dann folgte schon der gelbe Brief vom Amtsgericht und heute flatterte der brief vom Inkasso unternehmen mit dieser Drohung ein ...desweiteren stand ich mit meinen ex Mann damals im Vertrag er muss aber irgendwie nichts bezahlen den belangen die nicht nur mich obwohl ich hier 3 kinder zu versorgen habe und er geht arbeiten und zahlt nicht mals unterhalt nix ....ich bin unschuldig ich habe keine offenen forderungen wie kann ich es den jetzt beweisen ??? kann keine 90 eur jeden monat zahlen und will auch nicht in Haft und auch keine kontopfändung und mit was nicht noch alles gedroht wurde .....ich kann ja nichts beweisen das dies alles nicht stimmen kann ....hat jemand so ähnliche erfahrungen gemacht ?

Strom, Haftbefehl, Mahnung, Stadtwerke
EBAY -> Angebot an unterlegene bieter. Rechtsanwalt droht!

Guten Tag. Ich wollte bei Ebay einen Verkauf von felgen tätigen, wodurch es nun zu Schwierigkeiten gekommen ist. Fall: Ich hatte eine Auktion gestartet die auch für einen Höchstbietenden beendet wurde. Dieser schrieb mir allerdings nach Auktion, dass er sich vertan hat und die Felgen aufgrund der Einpresstiefe nicht auf sein Auto passen. Nach ein wenig hin und her geschreibe habe ich mich dazu entschlossen mein Ok für den Abbruch zu geben um weiteren Diskussionen etc. aus dem Weg zu gehen. Dann habe ich über Ebay die Option genutzt, dass ich den anderen Bietern ein Angebot machen wollte.

So schrieb ich diejenigen an (unteranderem ein Bieter der nur 150,- geboten hatte) mit dem Hinweis, dass wenn sie mir ein passendes Angebot machen würden, man sich gerne auf einen Sofortkauf einigen könnte.

-> Das nutzte jedoch ein Käufer sofort aus und meinte er würde lt. Ebay bei einem "Angebot an unterlegende Bieter" nur seinen Bieterpreis zahlen müssen, obwohl ich direkt in der ersten Mail geschrieben habe es würde nur zum Verkauf bei einem entsprechenden Angebot kommen.

Ich sagte ihm gleich, dass dies kein realistischer Preis seie und es niemals beabsichtigt wäre die Felgen zu dem Preis zu verkaufen etc. Die Paypal-Zahlung die sofort einging habe ich zurück geschickt mit dem Hinweis, dass ich keine weiteren Zahlungen annehme (Danach hat er noch zwei mal Geld geschickt, was ich natürlich auch zurück geschickt habe).

Nun kam ein Schreiben von seinem Rechtsanwalt, dass ich ihm die Felgen aushändigen müsste für 150,- und den Rechtsanwalt auch bezahlen soll.

Fazit: Es war nie meine Absicht dem Verkäufer ein Angebot für 150,- zu unterbreiten ( Was auch direkt im ersten Kontakt geschrieben wurde). Außerdem stand auch in der Artikelbeschreibung das bei entsprechendem Angebt über einen Sofortkauf zu reden ist.

Was kann ich tun?

Rechtsanwalt, eBay, Angebot, Auktion, Mahnung, Verkauf, Sofortkauf

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