Stromnachzahlung - Strom soll abgestellt werden. Was kann man als Untermieter tun?

Hallo ihr lieben,

Vor ab ein paar Informationen:

Wir wohnen in einer WG. Der Hauptmieter hat Insolvenz angemeldet, schon vor Monaten, zumindest sagt er das. Wir zahlen die hälfte der Miete + ein Teil der Nebenkosten, so wie es vorher in unserem Untermietvertrag festgelegt wurde.

Der Hauptmieter trägt also auch noch die Hälfte der Kosten. Leider ist er aber nur alle 2-3 Woche mal 15-30 Minuten da und meistens dann, wenn man selbst nicht daheim ist.

Nun kam er mit der Information, das es eine Stromnachzahlung gibt. Diese muss bezahlt werden, sonst wird der Strom abgestellt. Verstehe ich. Ist auch das geringste Problem, wenn es tatsächlich so ist.

Ich habe jetzt ein paar Fragen:

Normal werden solche schreiben doch per Post geschickt oder? Wie kann er davon wissen, wenn seine Post hier her kommt und ich zu 100% sagen kann, dass er keinen dieser Briefe gesehen hat? Wie weiß er also von der Nachzahlung?

Ich meine ich werde ihm nicht ohne etwas schriftliche gesehen zu haben, Geld überweisen. Natürlich möchte ich die Nachzahlung einsehen.

Was kann ich jedoch als Untermieter machen? Wenn der Stromanbieter, den strom abstellen will? Gibt es eine Möglichkeit mit dem Stromanbieter in Kontakt zu treten und eine Lösung mit ihm zu finden, auch als Untermieter? Reicht da der Untermietvertrag?

Würden wir an den Punkt kommen, dass der Strom über den Hauptmieter abgestellt würde, könnten wir als Untermieter einen eigenen Stromanbieter wählen ohne seine Kosten tragen zu müssen?

Wenn wir als Untermieter, zu den Hauptmietern werden würden. Müssten wir seine Schulden übernehmen oder gibt es einen Weg, ohne seine Schulden zu tragen? Immerhin wissen wir ja selber auch nicht, wie viel Geldschulden er hat und wollen nicht für seinen Mist Bürgen...

Danke ihr lieben

Schulden, Strom, Mietvertrag, Mahnung, Nachzahlung, Hauptmieter, Untermieter
Ablauf Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe)?

Liebe Community,

ich habe eine Frage zu Ersatzfreiheitsstrafe (nicht Zahlung einer Geldstrafe von mehreren Tagessätzen). Meine Frage ist dabei wie folgt;

Wenn man zu Fahndung ausgeschrieben ist (Haftbefehl besteht) und nicht am Wohnsitz zu finden ist (quasi Umgezogen 500 km weiter, nicht angemeldet etc.) und nicht sofort durch die Polizei gefunden wird, erhöhen sich dadurch die Tagessätze (z. B 90 Tagessätze lt. Strafbefehl)?

Eine weitere Frage ist kann man die Geldstrafe auch durch bekannte Zahlen lassen wenn man bereits in der JVA eingeliefert wurde, z.b. durch Teilzahlungen dadurch Haftverkürzung etc.), Zählen bei der Summe der Gesamtrechnungsbetrag durch die Staatsanwaltschaft (Tagessätze + Gebühren + Strafbefehl etc.) oder nur die Zahlung der Tagessätze, exakt in der Überweisung angegeben?

Muss man zudem auch die nicht gezahlten Gebühren in der JVA absetzen oder nur die Tagessätze?

Letzte Frage, wie läuft eine Fahndung ab? Hat jemand Erfahrung, gibt es die Handyortung etc., wie schnell findet ein die Polizei bei einen Umzug (nicht umgemeldet…) z.B. von Nürnberg nach Berlin.

Herzlichen Dank für eure Antworten!

München, Berlin, Rechtsanwalt, Recht, Gericht, Freiheitsstrafe, Gefängnis, Geldstrafe, GPS Ortung, haftstrafe, Jura, Justiz, JVA, Mahnung, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Häftling
MyPlace Abzocke - kann mir jemand helfen?

Hey seit Februar hat mein bester freund einen Abstellplatz für seine Sachen bei MyPlace. Jetzt haben wir in seinen E-Mails die 3. Mahnung gefunen. Nach der 2. Mahnung haben wir schon versucht Kontakt zu ihnen aufzunehmen aber sie haben nicht auf unsere Mails und Anrufe reagiert. Jetzt haben wir endlich Kontakt aufnehmen können, nur konnte uns da niemand weiterhelfen. Die verstehen anscheinend nicht was wir möchten bzw dass wir halt das Geld überwiesen haben. Wir haben NACHWEISLICH seit Februar JEDEN Monat gezahlt. Und die Leute behaupten dort wir hätten zwei Monate lang nicht bezahlt. Wir haben ihnen schon Screenshots von den Überweisungen geschickt, auf denen das zu belegen ist, aber diese werden ignoriert.

Ständig reden sie von 28 Tage Rhythmus. Aber das Geld wurde ja überwiesen. Nur halt am Ende des Montas. Denn uns wurde auch nicht gesagt, dass wir uns an irgend einen Rhythmus halten müssen.

Die Leute verwirren uns total. Wir haben im Februar bar bezahlt, dies haben wir auch als Beleg. Dann haben wir März und April zusammen bezahlt. Danach April und Mai zusammen. Die weiteren Monate wurden bis November einzeln bezahlt. - Ich komme also auf 10 bezahlte Monate und genau so ist das in meinen Abrechnungen.

Ich bin echt etwas verzweifelt, da die Mahnung zwei Monatsmieten sind und wir uns das echt nicht einfach leisten können. - Ausserdem haben wir ja keinen Fehler gemacht und das Geld ist ja ausgegangen.

Was kann ich machen? Die verstehen einfach nicht dass wir das bezahlt haben!

Miete, Geld, Rechte, Abzocker, Mahnung, Überweisung, Verarschung
Lieferverzug bei Amazon-Bestellung, wie sieht die Rechtslage aus? Wer kennt sich bei Gesetzen aus und kann mir helfen?

Guten Abend allerseits!

Mein Papa, 43, bestellt sehr oft verschiedenste Produkte auf Amazon.de, diese sind auch meistens sehr schnell bei uns zu Hause angekommen per Post, in Österreich. Er besitzt seit mehreren Monat Amazon Prime.

Anfang Juli 2016 bestellte er vier Paare Crocs (ich hoffe, dass ich das richtig geschrieben habe!) bei einem Drittanbieter. Laut Amazon werden diese Crocs zwischen dem 29. Juli 2016 und dem 22. August 2016 geliefert. Bis heute wurden jedoch keine Crocs geliefert, von einer Kontaktaufnahme von Seiten des Verkäufers wegen Lieferverzuges o.ä. ist ebenfalls keine Spur.

Mein Papa hat diesem Verkäufer schon eine Nachricht gesendet, wo denn die Crocs bleiben würden. Er ist auch nicht der absolute Deutsch-Profi, von Anrede/Grußformel/Rechtschreibung etc. ganz zu schweigen. Der Verkäufer hat die Nachricht auch bis jetzt nicht beantwortet.

Nun komme ich ins Spiel ;). Ich habe in der Schule, in BWL, kürzlich gelernt, wie man sich bei Lieferverzug verhalten soll. Leider weiß ich nur, wie die Rechtslage in meiner Heimat Österreich aussieht. Da die Crocs zum Teil auch für mich bestimmt waren, möchte ich meinem Papa jetzt helfen, eine richtige Nachricht bzw. Mahnung an den Verkäufer zu senden.

Meine Fragen an euch:

Gilt in diesem Fall nun das österreichische oder das deutsche Recht?

Welche Paragraphen regeln die Bestimmungen zum Lieferverzug in Deutschland (bitte ausführlich, wenn möglich)?

Wie lange sollte man abwarten bzw. wie viele Nachrichten/Mahnungen an den Verkäufer versenden, bevor man rechtliche Schritte gegen ihn einleitet? Was ist in Deutschland üblich?

Danke im Voraus für eure Hilfe!

Liebe Grüße aus Österreich! :)

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Titulierungsankündigung vom Inkasso, was tun?

Hallo Gemeinde :)

Im April konnte ich aufgrund eines nicht ausreichend gedeckten Kontostandes eine Rechnung von Amazon über 230€ nicht bezahlen. Leider geriet dies natürlich schnell in Vergessenheit.

Daraufhin habe ich 2 Mahnungen bekommen (wie mir von Amazon später mitgeteilt wurde), jedoch nur per email, und diese lese ich nicht besonders oft.

Daraufhin folgte dann ein Schreiben der infoScore Forderungsmanagemant per Post, welches mich erst nochmal an den offenstehenden Betrag errinerte, ich mich umgehend bei Amazon telefonisch meldete und nochmal um eine Zusendung der offenen Posten + Mahngebühren bittete.

Diese Rechnung habe ich dann auch prompt am selbigen Tag beglichen.

Leider folgte kurze Zeit später wieder ein Brief des Inkassos bei dem nur noch die Kosten für verschiedene Dinge aufgelistet wurden, jedoch die Hauptforderung auch als beglichen stand.

Nun rief ich wieder bei Amazon an und fragte warum es noch Rückstände gibt, zumal ich mit Amazon selber alles geklärt habe und mir bestätigt wurde, dass in meinem Kundenkonto alles OK ist. Wieder kam die Antwort, es gäbe keine offenen Rückstände und auch keine aktuelle Forderung ihrerseits.

Nundenn habe ich dem Inkasso ein Schreiben gefaxt welches Ihr schildern sollte, dass von Amazon her keine Forderungen oder sonst was offen sind und ich nicht nachvollziehen kann warum sie sich in dem Brief darauf beziehen von der Amazon EU S.a.r.l. "beauftragt" worden zu sein immer noch offene Posten in Höhe von ca. 70€ zu begleichen obwohl die mir ja zusagten es sei alles i.O. und ausdrücklich geschrieben, den die gelisteten Kosten nicht anzuerkennen.

Dann habe ich mich natürlich im Internet etwas belesen, wobei oft gesagt wird man könnte einfach nicht reagieren und meistens gibt es das Inkassobüro auf Geld zu fordern.

Das habe ich ausprobiert und hatte nun wirklich seit Juni Ruhe. Doch heute kommt erneut ein Schreiben mit einer "Titulierungsankündigung" mit dem Satz: "....,haben wir heute von der Amazon EU S.a.r.l. den Auftrag erhalten, einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie bis spätestens 28.08.2016 zu beantragen."

Dabei unten noch die Anmerkung ich könnte mit dem Beigefügten Barzahlschein im nächsten Rewe oder DM anonym den Betrag ausgleichen.

Soll ich das jetzt ernst nehmen?? Im Rewe eine Forderung der Amazon EU S.a.r.l. begleichen?

Und was nun.... Eben bei Amazon in der Kundenhotline wurde mir nun gesagt man könnte nicht sehen ob alle Rechnungen beglichen sind, auf meine Frage warum Sie gegen mich gerichtlich vorgehen wollen sagte man mir ich muss mit dem inkassobüro sprechen.

Ich habe aber keine Lust mit denen zu sprechen, weil ich vermute jegliche Kommunikation könnte mir in meiner bisherigen Hartnäckigkeit zum Verhängnis werden, in dem das Inkasso das Telefonat als Zugeständnis hinstellt.

Für Ratschläge bin ich sehr dankbar!

Northweek

Recht, Inkasso, Mahnung
Mediafinanz Mahnung - ZAP Hosting - Hilfe?

Also ich habe mal, als ich 15 Jahre alt war, bei ZAP-Hosting einen Vertrag für einen Minecraft Server abgeschlossen. Danach hab ich ihn nicht mehr gebraucht und hab an ihren e-mail eine Kündigung geschrieben, worauf allerdings keine Antwort kam. Die Rechnungen kamen weiter an mein Postfach, aber ich ignorierte sie dummerweise. Jetzt, nach 3 Jahre bekomme ich eine E-mail mit folgendem Inhalt: "wie wir Ihnen bereits per Brief vom 11.07.2016 mitgeteilt haben, hat uns die Firma ZAP-Hosting GmbH & Co. KG (vormals:Zap-Hosting.com - Inh. Marvin Kluck) am 17.05.2016 mit dem Einzug einer offenen Forderung beauftragt. Sie schulden unserem Mandanten aus

Vertrag über Gameserver- und V-Serverhosting vom 14.09.2013, Rechnung vom 28.04.2016

einen Betrag in Höhe von 167,72 EUR. Die genaue Zusammensetzung der Grundforderung und Mahnkosten unseres Mandanten entnehmen Sie bitte der beigefügten Aufstellung. Leider haben Sie auf unsere Mahnung vom 11.07.2016 nicht reagiert. Um weitere Kosten zu vermeiden, fordern wir Sie auf, die ausstehende Summe zzgl. der aufgelaufenen Verzugskosten umgehend zu begleichen.

Die von Ihnen zu zahlende Gesamtforderung setzt sich wie folgt zusammen: Grundforderung unseres Mandanten (Gegenstandswert f. Inkassogebühren): 167,72 EUR bisherige Mahnkosten unseres Mandanten: 40,00 EUR Inkassogebühren § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 2300 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 69,62 EUR Inkassoauslagen § 4 Abs. 5 RDGEG i.V.m. §§ 2, 13, Nr. 7002 VV RVG i.V.m. §§ 280, 286 BGB: 13,92 EUR --------------------------------------------------------- noch offener Gesamtbetrag (Stand: 29.07.2016): 291,26 EUR

Der geltend gemachte Betrag in Höhe von 291,26 EUR ist innerhalb der nächsten 4 Tage unter Angabe des Aktenzeichens 399443754 auf unser unten stehendes Konto zu zahlen. Bei den mit * gekennzeichneten Positionen handelt es sich um Bruttobeträge, da unser Mandant nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt kein Zahlungseingang erfolgt sein, werden wir ein gerichtliches Mahnverfahren gemäß §§ 688 ff. ZPO gegen Sie einleiten, wodurch erhebliche Kosten für Gericht und Anwalt, nötigenfalls auch Vollstreckungskosten für den Gerichtsvollzieher, entstehen.

Nach Durchführung eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens steht auch der Verlust Ihrer Kreditwürdigkeit durch Eintragung in das amtliche Schuldnerverzeichnis zu befürchten. Zahlen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse innerhalb der gesetzten Frist.

Mit verbindlichem Gruß Tesch mediafinanz GmbH, Abteilung Mahnbescheid

Tesch mediafinanz GmbH

Als Inkassodienstleister registriert beim Amtsgericht Osnabrück nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG"

Ich bin seit Anfang des Monats im Urlaub, und weiß nicht was ich hier jetzt tun kann, weil die auch noch so Druck machen.

Bitte um Hilfe! :(

Recht, Inkasso, Mahnung, Mediafinanz
Mahnung von KSP Rechtsanwälten - Bezahlen oder Widersprechen?

Guten Abend,

ich weiß, dass es schon einige Fragen zu dem Thema Mahnungen von KSP Rechtsanwälten gibt, allerdings nichts konkret in meine Richtung.

Ich habe eine Mahnung über einen Betrag von 116 € erhalten. Zu der Geschichte:

Ende letzten Jahres habe ich bei eBay einen Artikel per Sofortkauf für 30€ gekauft und per PayPal GASTZAHLUNG (nicht PayPal Konto!) bezahlt. Kurze Zeit später erhielt ich von eBay eine Nachricht, dass es sich bei dieser Auktion um einen Betrugsversuch gehandelt habe und ich ein Ticket eröffnen sowie meine Zahlung zurückholen solle. Also eröffnete ich ein Ticket und ging anschließend zur Bank um die Lastschrift zurückzuholen. Anschließend war für mich die Sache erledigt.

Auf Nachfrage bei KSP, wieso diese jetzt im Auftrag von PayPal 34,89€ + Gebühren = 116€ von mir eintreiben wollen, erhielt ich folgende Antwort: Ich hätte die ganzen Mahnung von PayPal die per Email kamen bisher ignoriert. Zudem sei ich PayPal die 30€ schuldig geblieben, da diese für mich in Vorkasse gegangen seien und das Geld an den Verkäufer geleitet hätten und dann die 30€ von meinem Bankkonto gebucht hätten. Dieser Abbuchung hätte ich dann widersprochen und mir somit das Geld von PayPal wiedergeholt und nicht von dem Verkäufer.

So ganz macht das für mich alles keinen Sinn, da ich auch nicht weiß, wie ich es anders hätte machen sollen.

Zudem liest man im Internet viel, dass man diesen Mahnungen widersprechen solle bis hin zum gerichtlichen Mahnbescheid, da KSP sowieso nicht vor Gericht zieht.

Was sind Eure Meinungen?

MfG

Betrug, eBay, Inkasso, ksp, Mahnung, PayPal, KSP Rechtsanwälte
Kann ich ohne Mahnung ausgeschult werden?

Aloha Community!

Da es ja bald Zeugnisse gibt und einen die Fehlzeiten einholen, habe ich so das befürchten, dass meine gelibete Stammkursleiterin von der Schule entlassen möchte. Wir haben so eine Fehlzeitendokumentation in der die Lehrer separat nochmal unterschreiben müssen. Da wir die Fehlzeitendokumentation abgeben mussten und einige Unterschriften (19) fehlen (wovon aber mindestens 10 / 11 in den Kursbüchern als attestiert vermerkt sind) meinte meine Lehrerin, dass ich somit wahrscheinlich ausgeschult werde, weil: Ab 5 entschuldigten Stunden bekommt man eine Attestpflicht, wenn man dann 5 unentschuldigte Stunden hat bekommt man eine Mahnung von der Schule, wenn man dann wieder 5 unentschuldigte hat bekommt man eine zweite Mahnung und wenn man dann noch einmal eine unentschuldigte Fehlstunde hat wird man ausgeschult. Jetzt die eigentliche Frage: Selbst wenn es zu "viele" unentschuldigte Fehlzeiten sind (sprich 10 oder 11) kann ich dann ausgeschult werden? Bis dato habe ich noch keine einzige Mahnung erhalten! Ist das dann rechtlich überhaupt vertretbar? Zudem habe ich ja alle Atteste! Aber weil ich hin und wieder es vergessen habe dem Lehrer mein attest vor zu weisen akzeptieren die die Atteste von vor 2-3 Monaten nicht mehr. Ich habe ein solides 2er Zeugnis und keinen einzigen Unterkurs oder gar weniger als 6 Punkte auf dem Zeugnis und ich habe meiner Stammkursleiterin gesagt, dass sowas nicht mehr passiert, da einiges in dem Jahr hier passiert war (Ich weiß, das entschuldigt rein gar nichts) und, dass wenn ich nicht entlassen werden viel organisierter und strukturierter sein werde. Also... Erstmal danke für eure Geduld, dass ihr durchgelesen habt! Was meint ihr? Ich bin etwas verunsichert :/

Schule, Recht, Mahnung, Attest
Elite Inkasso Dortmund seriös oder reine Abzocke?

Seit gegrüßt,

im Oktober letzten Jahres bin ich ins Fitnessstudio eingetreten. Die Kette nennt sich All Inclusive Fitness. Kostet monatlich 19,90€ und war eigentlich ein recht verlockendes Angebot, zumindest bis sich heute in einem Briefkasten eine böse Überraschung befand. Da mein Vater die Beiträge für mich übernehmen wollte, hatte ich damals nur den Vertrag persönlich unterzeichnet und daraufhin meine Kundennummer und meine Fitnesskarte bekommen. Man sagte mir, ich bekäme per Post noch ein gesondertes Formular, in dem mein Vater einfach seine Bankdaten eintragen solle.

Das Formular bekam ich auch ca. 2 Wochen nach der Anmeldung. Ich muss mir eingestehen, dass ich den Zettel absolut vergessen habe und er irgendwann auch abhanden gekommen war. Ich war dann immer regelmäßig beim Fitness, ich wurde aber nie darauf hingewiesen das noch die Bankdaten fehlen. Desweiteren habe ich auch keine Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Rechnungen per Post bekommen. Bis heute, da flatterte mir ein Brief von dem sog. Elite Inkasso Unternehmen in Dortmund ins Haus. Angeblich beauftragt von der All Inclusive Bielefeld GmbH, die offenen Forderungen einzutreiben.

Aber jetzt der Hammer! Die Forderung:

Mitgliedsbeiträge inkl. Restlaufzeit - 597,35€ Zinsen - 6,02€ Grundvergütung / Auslagenpauschale - 124,00€

Gesamte Forderung - 727,37€

Einfach so. Ohne vorherige Zahlungserinnerung, Mahnungen oder Rechnungen. Zumal wenn ich das grob Überschlage komme ich bei 19,90€ / Monat bei einem 24 Monatigen Vertrag auf ~ 480€ und nicht auf 597,35€. Ist das üblich das direkt die Zahlung für eine komplette Vertragslaufzeit auf einmal gefordert werden? Ich finde das ganze sehr merkwürdig.

Auf der nächsten Seite des Inkasso Schreibens finde ich einen Antwortzettel in dem ich eine Ratenzahlung vereinbaren oder mich zu einem Beratungsgespräch anmelden kann.

Natürlich ist das hier keine verbindliche Rechtsauskunft und ich werde mich morgen auch mit dem Chef meines Fitnessstudios persönlich unterhalten. Vielleicht haben die gar kein Inkasso Unternehmen beauftragt. Jedenfalls war ich schon ziemlich eingeschüchtert als ich diesen Brief laß.

Liebe Grüße icebabe91

Fitness, Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung
Darf der Vermieter eine Reinigungskraft auf unsere Kosten einstellen?

Guten Tag,

wir haben folgenede Situation:

Wir wohnen auf einem Hof mit mehreren Parteien. In unserem Teil des Hauses wohnen zwei Parteien. (Wir und unsere Nachbarn unter uns) Nun sind unsere Vermieter der Ansicht,das wir das Treppenhaus nicht ausreichend säubern. Dabei machen wir dies einmal die Woche (vorzugsweise Mittwochs). Zunächst drohte uns die Vermieterin mündlich aus heiterem Himmel mit einer Mahnung. Trotz unserer wöchentlichen Säuberung kam ca. einen Monat später nun die schriftliche Mahnung in der steht,sofern wir das Treppenhaus nicht säubern würden,würden sie eine Reinigungsfirma auf unsere Kosten einstellen. Nun habe ich sämtliche Foren und Seiten im Internet durchforstet. Soweit ich es verstanden hab,dürfen sie uns keine Kosten für eine Reinigungskraft aufbrummen solange wir uns an die Hausordnung bzw vertragliche Regelung halten den Hausflur einmal wöchentlich zu reinigen. Sollten sie dies dennoch tun dürften wir das ganze Ablehnen und sie würden auf den Kosten sitzen bleiben. Denn wie ja bekannt ist,darf der Vertrag nich einseitug geändert werden. Nun stellt sich mir aber die Frage: Im Vertrag selber steht nichts der gleichen über diverse Nebenkosten diverser Reinigungsfirmen. (Vertrag ist logischer Weise unterschrieben worden!) Wie sieht es aber mit den Anlagen aus? Die Hausordnung ist z.B. ein komplett eigenes Dokument,welches aber nicht unterschrieben wurde (dort steht ebenfalls nichts über die Nebenkosten einer evtl. Reinigungsfirma)...Ebenso wie die zweite Anlage "Verordnung über die Aufstellung von Betriebskosten". Dort steht drin,dass darunter auch jene Säuberungen zählen... Sollte ich mir jetzt Gedanken machen,dass wir trotz unserer regelmäßigen Reinigung eine Putzfirma aufgebrummt bekommen? Müssen WIR das dann wirklich bezahlen? Oder bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen,da wir unseren Pflichten ja nachgehen?

Wäre um eine schnelle Antwort sehr dankbar.

MfG

Kekshupe

reinigen, Mietrecht, Mahnung
Mahnung (Inkasso) aber falscher Name und Adresse. Vertrag ist 16 Jahre alt. Wie reagieren?

Hallo,

ich habe vor 16 Jahren bei einem Provider Webspace bestellt, war zu diesem Zeitpunkt gerade mal 15 Jahre alt. Es ging um ein Computerspiel, da ich keine 18 war und ich Angst hatte man könnte mir deswegen was anbelangen habe ich einen falschen Namen benutzt. Der Name war nur ein wenig geändert, hier und da ein Buchstabe zuviel. Aus Markus Weyand wurde Marcus Weyannt (war nur ein ähnliches Beispiel).

Habe die letzten Jahre immer die Rechnung gezahlt, waren nur an die 25€ im Jahre. Besitze schon lange keine Unterlagen mehr, war einfach zu Faul zum kündigen.

Jedenfalls habe ich vor einem Jahr mein Konto aufgelöst und woanders ein neues eröffnet. Natürlich allen Firmen Bescheid gesagt, bis auf diesen alten Posten. Heute flatter ein Inkasso-Brief bei meiner Mutter! ins Haus. Mein "falscher Name" und eine falsche "Adresse"(Falsche Hausnummer). Postbote hat den vermutlich abgegeben da der Name halt doch noch ähnlich ist. Man kennt sich ja in einer kleinen Stadt.

Bekam natürlich vorher keinen einzigen Brief, dass noch eine Rechnung aussteht, hätte diese ja bezahlt, sind ja klecker Beträge. Aus 20€ sind aber jetzt 130€ geworden durch die Abzocker. Denen mein Geld in den Rachen zu werfen mag ich natürlich nicht.

Wie sollte ich denn jetzt da reagieren? Einfach nicht reagieren? Da es die Person quasi ja nicht gibt? Oder sollte meine Mutter sich dort melden, dass die Namen nicht stimmen, dass da ein Fehler vorliegt etc.? Oder das ich gar nicht geschäftsfähig war?

Weiss nicht wie ein Inkasso reagiert, bei solchen kleinen Beträgen und dann falscher Name und Adresse, da werden die doch vermutlich schnell klein beigeben oder?

Vllt. hat jemand ne Idee.

Rechnung, Recht, Inkasso, Mahnung, geschäftsfähig

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