Gegen einen Zahlungsaufforderungsbescheid wurde Einspruch eingelegt (+ Antrag auf Aussetzung), aber jetzt habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl mein Anwalt die Akte noch nicht bekommen hat. Warum mahnt die Verwaltung jetzt? Man kann den Einspruch doch nicht begründen, wenn man keine Akte hat.