Zahlungserinnerung mit Mahngebühr?
hallo,
kann eine ausdrückliche Zahlungserinnerung mit Mahngebühr ausgestellt werden? Keine Mahnung!
VG
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Artus01/1516301634322_nmmslarge__303_0_1944_1944_e697a745a6a6bcbca5d4fcdcd037c484.jpg?v=1516301634000)
Ja kann sie. Im Grunde ist weder ein Erinnerung, noch eine Mahnung notwendig, sofern ein festes Datum zur Zahlung vorliegt. Es kann dann gleich ein MB beantragt werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Ist doch irgendwie dasselbe und Mahngebühren sind durch den Mehraufwand durchaus gerechtfertigt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/xColinHBEx/1642145505511_nmmslarge__0_0_1080_1080_6145e06401a4d56d7dfd2a6b5c0e7ff5.jpg?v=1642145506000)
Moin,
ja das kann man. Theoretisch ist die Zahlungserinnerung die Vorstufe einer rechtswirksamen Mahnung. Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung aber die gleichen Funktionen wie eine Mahnung.
MFG Colin
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Zahlungserinnerung, Mahnung, Zahlungsaufforderung... ist alles das gleiche und hat keine rechtliche Wirkung. Das ist nur "good will" des Gläubigers. Er könnte auch sofort zum Gericht gehen