Zahlungserinnerung mit Mahngebühr?

4 Antworten

Ja kann sie. Im Grunde ist weder ein Erinnerung, noch eine Mahnung notwendig, sofern ein festes Datum zur Zahlung vorliegt. Es kann dann gleich ein MB beantragt werden.

Ist doch irgendwie dasselbe und Mahngebühren sind durch den Mehraufwand durchaus gerechtfertigt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Moin,

ja das kann man. Theoretisch ist die Zahlungserinnerung die Vorstufe einer rechtswirksamen Mahnung. Rechtlich gesehen hat eine Zahlungserinnerung aber die gleichen Funktionen wie eine Mahnung.

MFG Colin

Zahlungserinnerung, Mahnung, Zahlungsaufforderung... ist alles das gleiche und hat keine rechtliche Wirkung. Das ist nur "good will" des Gläubigers. Er könnte auch sofort zum Gericht gehen