Kündigung des Klavierunterrichts
Hallo Leute, ich habe ein Problem.
In meinem Unterrichtsvertrag vom (Privat-)Klavierunterricht steht:
(1) Vertragsbeginn ist der 01.10.2013. Der Vertrag ist befristet auf ein Unterrichtssemester. Das Unterrichtssemester beginnt am 01.10. und am 01.04. eines Kalenderjahres und endet mit Ablauf des darauffolgenden 31.03. bzw. 30.09. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Unterrichtssemester, sofern er nicht gemäß Absatz 3 gekündigt wird. (2) Soweit der Vertragsbeginn während des Unterrichtssemesters erfolgt, endet der Vertrag abweichend von Ziffer 2 Absatz 1 Satz 2 mit Ablauf des auf das laufende Unterrichtssemester folgenden Unterrichtssemesters. Alle übrigen Bestimmungen des Absatzes 1 bleiben unberührt. (3) Der Unterrichtsvertrag kann unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen frühestens zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit, sowie zum Ende jedes weiteren Unterrichtssemesters gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
Ich habe die Kündigungsfrist eingehalten und der Lehrerin die Kündigung per Post und eine E-Mail mit 'Begründung' zukommen lassen. Sie hat sich aber nicht mehr gemeldet.
Mir stellt sich nun die Frage, ob ich heute theoretisch noch einmal Unterricht hätte, da das Semester ja erst am 30.09. endet. Andererseits hatte ich nach der Kündigung des Cellounterrichts in der Musikschule nach den Sommerferien auch keinen Unterricht mehr - und da betrug die Kündigungsfrist auch sechs Wochen vor dem 30.09.
Wäre toll, wenn mir jemand helfen könnte.
2 Antworten
Die vertraglich zugesicherte Leistung - ob Du sie kündigst oder nicht - steht Dir bis zum 30.09.2014 zu. Die rechtsverbindliche Kündigung bis zum 18.08.2014 hast Du erledigt. Wenn Honorar für einzelne Stunden vereinbart worden ist, stehen Dir bis zum Ende September noch Stunden zu bzw. kann der/die Lehrerin Ausfallhonorar geltend machen, falls Du nicht mehr zum Unterricht erscheinst.
Der Vertrag endet zum 30.09. bis dahin hast du noch Unterricht!