Habe meinen gepachteten Kleingarten fristgerecht zum 30. Nov 2010 gekündigt., und die Parzelle ordnungsgemäß übergeben.  Jetzt wurde ich angemahnt, dass ich den Garten noch solange zu pflegen hätte, bis ein Nachpächter vorhanden sei. So steht es auch im aufgesetzten Pachtvertrag. Im Bundeskleingartengesetz ist diese Regelung allerdings nirgendwo erfasst. Im §13- Abweichende Vereinbarung steht jedoch geschrieben: Vereinbarung, durch die zum Nachteil des Pächters von den Vorschriften dieses Abschnittes( Kündigung ) abgewichen wird, sind nichtig.  Aus meiner Sicht, stellt es für mich als Pächter einen klaren Nachteil dar. Somit sehe ich die Klausel bezüglich Nachpächter, als nichtig an.  Das Pachtverhältnis ist gekündigt und fertig. Muss doch kein Pachtgarten weiter pflegen, wenn kein Pachtverhältnis mehr besteht. 

Sehe ich die Gesetzeslage falsch???? Bitte um Rat. Vielen Dank