Hallo,

ich habe hier ein "kleines" Problem.

Ich habe meine Wohnung zum 30.11.2014 gekündigt. Ich habe die Kündigung schriftlich am 15.08.2014 in den Briefkasten geschmissen. Weil....

In meinem Mietvertrag hat mein Vermieter die Adresse seiner damaligen Maler-Firma angegeben (das war vor über 12 Jahren). Im fast gleichen Zeitraum hat der Sohn die Firma und die Wohnung übernommen. Mein Vermieter ist dann für mich unbekannt verzogen. Die neue Adresse meines Vermieters besitze ich daher leider nicht. Also konnte ich meine Kündigung auch nicht per Einschreiben mit Rückschein an ihm senden.

Nach Telefonat am 21.08.2014 hat mein Vermieter telefonisch bestätigt, dass er die Kündigung erhalten hat und für ihn alles ok ist. Da wir immer alles formlos geregelt haben, reicht ihm das so. Aber er versteht einfach nicht das ich eine Bestätigung haben möchte. Einfach nur zur Sicherheit. Sogar per E-Mail wäre mir recht.

Eine Nachweispflicht habe ich somit nicht.

Kann ich noch was anderes machen? Ich weiß, dass mein Vermieter nicht verpflichtet ist, mir eine Bestätigung zu geben.

LG rike