Hallo, ich habe am Donnerstag meine fristgerechte Kündigung zum 31.08. bekommen. Ich bin vom Arbeitgeber den August freigestellt worden. Also bekomme ich ab 1.09. Arbeitslosengeld, wenn ich bis dahin keine Arbeit finde. Nun meine Frage, wir wollten eigentlich im August in Urlaub fliegen (haben noch nicht gebucht), darf ich das? Bzw. was mache ich wenn ich genau in dieser Woche vom Arbeitsamt eingeladen werde? Also ich weiß, dass ich eine Woche vorher "Urlaub" beantragen darf, wenn ich Arbeitslosengeld beziehen würde und dass ich wahrscheinlich fliegen dürfte, wenn ich nichts von der Kündigung gewusst habe und schon gebucht hätte. Von der Kündigung weiß ich ja jetzt schon, aber ich würde ja noch kein Arbeitslosengeld in meiner Abwesenheit beziehen. Auf dem Arbeitsamt möchte ich nicht anrufen, weil ich a) keine "schlafenden Hunde wecken möchte" und b) keinen schlechten Eindruck hinterlassen möchte.

Danke :)

Gruß INA