Kündigung Kleingartenpachtvertrag: Bewirtschaften bis Nachpächter gefunden?

5 Antworten

...also wenn man das liest, hast du recht ! aber die VORSTÄNDE, die auch mal klein angefangen haben , die denken jetzt, sie sind die könige und haben genauso viel Ahnung wie ein Kleingärtner der auch schon sehr lange seine scholle besitzt. was ich damit sagen will; die sollen sich doch auch mal richtig schlau machen, es gibt das uralte bundeskleingarten gesetz das für die heutige zeit überhaupt nicht mehr paßt und dann gibt es noch die kleingarten Gesetze der einzelnen Bundesländer, auch die müßten überarbeitet werden ! Ist aber Arbeit ! so wenn du deinen garten gekündigt hast, nimmst deine persönliche Sachen raus, die laube und alles was grün ist wird abgeschätzt., dann gib den schlüssel mit zeugen den vorstand ab, es gibt aber auch vorstände die ,die schlüssel nicht annehmen, dann sende die mit der Post Einschreiben und Rückschein den netten vorstand hin. aber bevor du das machst sehe dir deinen vertrag genau an. die regelung ,das du den Garten noch so lange beackern sollst bis ein Nachfolger gefunden wurde ist Quatsch und überholt. da sollte sich der vorstand mal anstrengen oder der Bezirksverband einen nachfolger zu finden , die klug..........!

hey thor

 

ne gute frage aber hier eher falsch weil keiner den vertrfag und klauseln kennt und wenn die kündigung angenommen wurde und übergeben also accept dürfte alles im lot sein aber ich bin zwar erst 22 und überlege immer wieso hier rechtsfragen klären wenn es für wenige euros eine rechtsberatung gibt die dir genau sagen können was fact ist vielleicht haste ja form-fehler gemacht und darauf basiert halt das jetzige problem oder die laubenpieper lobby möchte dich übern tisch ziehen weil sie die parzelle bisher nicht and den mann-frau bringen konnten-also rechtsberatung und schnell dann biste auf der sicheren seite bevor du dich auf etwas einläst oder unterschreibst-viel erfolg-lieben grusss--janpi

Du siehst alles richtig!

denn wenn sich nie mehr ein Pächter findet, dann pflegst und ackerst Du bis zum Sanktnimmerleinstag!? Diese Vereinsmeier wollen Dir doch bestimmt nur "Angst machen" lass Dich nicht irre machen. Du hast doch fristgerecht und sicher auch schriftlich gekündigt.

Bei uns in der Stadt stehen Pacht-Kleingärten schon seit mehreren Jahren leer - nur mal so als Info.

nach deinen ausführungen würde ich das auch so sehen

Guten Tag, als Vorsitzender einer Kleingartensparte habe ich häufig mit dieser Problematik zu tun. Ein Pächter beendet seinen Vertrag und denkt, damit ist alles erledigt. In der Regel sollte in einem Pachtvertrag eindeutig auch das "Danach" geregelt sein. Der Pachtvertag bezieht sich aus den Grund und Boden, also das Recht zur Nutzung der Parzellenfläche. Die Aufbauten und Anpflanzungen sind Eigentum des Pächters. Wird der Pachtvertrag beendet, hat der scheidene Pächter das Recht sein Eigentum mitzunehmen. Dieses Mitnahmerecht wandelt sich nach einem 1/2 Jahr in eine Wegnahmepflicht um (Eigentum verpflichtet!). Das Angebot, die Parzelle bis zur Neuverpachtung zu pflegen, ist damit ein Entgegenkommen des Vorstandes des Vereins. Andernfalls droht die umgehende Beräumung vom Eigentum durch den Altpächter, und das dürfte in der Regel finanziell aufwendiger sein wie die Pflege. Der Vorstand des Kleingartenvereins sollte aber diese Vorgehensweise für alle Kleingärtner klar sichtbar regeln. Hinweis: Wenn ich aus einer Mietwohnung aus ziehe, dann lasse ich ja auch nicht alles zurück, was mein Eigentum ist oder war.


Jacky1806  18.09.2016, 17:47

was macht man aber wenn der scheidende Pächter nicht beräumt und in der 6 Monatigen Kündigungsfrist den garte nicht pflegt?

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