Bin in nach Freistellung "arbeitslos" obwohl ich noch unter Vertrag bin? Insolvenz

Hallo,

mein Arbeitgeber ist insolvent und ich wurde schon gekündigt (fristgerecht laut Vertrag) zum 30.09.2014. Also bin ich offiziell ab 01.10. arbeitslos. Arbeitssuchend bin ich schon gemeldet.

Nun möchte er mich ab 01.09. freistellen, da er keine Arbeit mehr für mich hat.

Mein GEhlat habe ich für Juli noch ganz normal bekommen, dann wurde die Insolvenz beantragt.

Ich habe Anspruch auf Insolvenzgeld (3 Monarte rückwirkend ab Insolvenz-Feststellung - das wird der 01.10.2014 sein). Also bekomme ich für August und September.) Das Insolvenzgeld zahlt der Staat/ bzw. das Arbeitsam und es ist in der selben Höhe wie mein volles letztes Netto-Gehalt.

Was bin ich dann ab 01.09.? Und wie muss ich mioch verhalten? Der Insolvenz-Verwalter (mein jetziger Arbeitgeber sozusagen) muss mich ja bis 30.09.2014 anstellen laut Vertrag und Kündigung. Wenn er mich nun ab 01.09. für den letzten Monat freistellt, muss er mich bezahlt freistellen. d.h. ich habe auch Anapsruch auf dieses volle Insolvenzgeld und bin angestekkt bei ihm un d erst ab 01.10. arbeitslos oder????

Er sagt nun folgendes: wir bekommen dann für September 70 % vom Amt und 30 % Differenz von ihm aus der Insolvenzmasse. So dass wir unterm Strich auf das volle Gehalt kommen.

Ich verstehe das alles nicht. Bin ich dann doch schon ab 01.09. arbeitslos und muss mich melden??? Was bin ich dann und von wem bekomme ich welches Geld???

Ich will, wie vertraglich vereinabart, bis 30.09. angestlellt bleiben, das werde ich auch vor dem Arbeitsgericht so einklagen zu versuchen, wenn es nicht anders geht.

Vielen Dank für ein paar kompetente Antworten, von Menschen, die schon in der selben Lage waren oder vielleicht beim Amt arbeiten.

Viele Grüße

Insolvenz, Kündigung, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, freistellung, Kündigungsfrist
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