Hallo zusammen,

wir haben einen Fliesenleger beauftragt bei unserem Neubau, alle Stockwerke zu Fliesen, darunter auch die komplette Innentreppe. Wir haben mit dem Fliesenleger ein Festpreisangebot vereinbart, worin alle Posten einzeln aufgeführt sind und uns ist aufgefallen dass er nur einen geringen Betrag für die Ausführung der Fliesenlegearbeiten bei der Innentreppe berechnet hat.

Heute bekommen wir auf einmal ein Schreiben von seinem Anwalt, dass er von seinem "Kündigungsrecht" Gebrauch macht und die Innentreppe nicht mehr fliesen möchte, da es angeblich Unstimmigkeiten bei der Verlegung der Fliesen auf der Treppe mit uns gibt.

Kann der Handwerker einfach so von dem Auftrag zurück treten? Wir haben einfach keine Zeit mehr um jetzt noch einen neuen Handwerker zu suchen und diesen dann damit zu beauftragen. Sicherlich sind dann auch die Kosten viel höher, als bei dem Angebot was wir mit dem jetzigen Fliesenleger vereinbart hatten.

Was können wir nun machen? Wir möchten dass er die Arbeiten zu Ende bringt, weiterhin haben wir auch noch keine Abnahme mit ihm gemacht, da es noch in den ganzen 3 Stockwerken Mängel gibt.

Der Anwalt fordert uns aber jetzt auf die Rechnung zu zahlen....

Vielen Dank für die Unterstützung!

Viele Grüße, Julian