Hallo, mein Vater möchte seine ADAC-Mitgliedschaft und zusätzlich abgeschlossenen ADAC Verkehrs-Rechtsschutz kündigen. Muss er die Mitgliedskarte bei der Kündigung mitschicken (ich meine nein, aber ich schätze, im Zweifelsfall schadet es auch nicht, wenn er sie einfach mitschickt) und worum es mir eigentlich geht: Muss er die Kündigungen extra schreiben? Also einmal ein Schrieb für die Mitgliedschaft und dann noch mal extra für den Rechtsschutz, oder kann er das auch in einem machen? Also z.B.:"Hiermit kündige ich meine oben genannte ADAC Mitgliedschaft, inkl.Verkehrs-Rechtsschutz fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt"?