Hallo miteinander,

wir haben ein Problem mit dem über uns wohnenden Mieter. Er hat sich vor einem halben Jahr zwei junge Kater zugelegt und uns versichert sich auch ordentlich um sie zu kümmern und alles sauber zu halten.

Vor einigen Wochen fiel uns im Treppenhaus, er hat einen eigenen Aufgang zur Wohnung der Werststoffsack mit den Futterdosen auf. Dieser hing da wohl schon ein paar Wochen und dies roch schon sehr widerlich. Wir sprachen ihn darauf an dies zu unterlassen und seinen Müll regelmäßig zu entsorgen und nicht wochenlang zu sammeln.

Nun hatten wir Handwerker im Haus die uns u.a. mitteilten, dass sie nicht mehr gewillt sind seine Wohnung bzgl. des Gestanks zu betreten. Ich musste zur Abnahme der Geräte dann auch seine Wohnung aufsuchen und bereits auf der Treppe schossen mir die Tränen in die Augen. So ein widerlich beißender Gestank von Urin...

Im Zimmer war es dann hart an der Grenze zum Übergeben.

Ich verließ fluchtartig die Wohnung, da ich mich nicht länger darin aufhalten konnte.

Die Handwerker teilten mir dann mit, dass er oben im Zimmer eine große Papiertüte mit dem Inhalt des Katzenklos vor der Heizung stehen hat und die Heizkörper in allen Zimmern bis zum Anschlag aufgedreht wurden. Sie verweigern weitere Arbeiten in seiner Wohnung.

Nun meine Frage:

Bzgl. des Gestanks hat er bereits eine Abmahnung erhalten. Doch ist so ein Gestank, hervorgerufen durch nicht entsorgte Katzenausscheidungen etc. ein Kündigungsgrund? Diesen Gestank werden wir sicher nicht mehr aus der Wohnung bekommen, da die Kater scheinbar auch an eine Wand im Zimmer uriniert haben.

Was können wir tun, um unsere Wohnung ein Stück weit zu retten?

Würde diesbezüglich auch eine außerordentliche Kündigung greifen oder müssen wir zur ordentlichen Kündigung mit Kündigungsfrist zurückgreifen?

Vielen Dank im Voraus.