Darf man das rechtlich sagen?

5 Antworten

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Der Spruch stammt ursprünglich von Mehmet Scholl, der wortwörtlich gesagt hatte "Hängt die Grünen, so lange es noch Bäume gibt"...

Eine Anzeige gab es wohl damals nicht und nachdem er irgendwann mal gefragt wurde, wen er denn wählen würde, antwortete er

"Natürlich die Grünen, ich kann sie doch nicht hängen lassen"...

Damals musste er übrigens eine hohe Geldstrafe beim FCB bezahlen...


Streng genommen könnte es gegen §111 StGB verstoßen.

§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.

(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

(Schreiben)

Genau so wenig wie: "AfD alles Nahsies", "Weidel töten" usw.

In Deutschland sinkt das Niveau von Tag zu Tag

Wenn schon, dann: ...solange es noch Bäume gibt.

Es ist die Aussage eines naturverbundenen Menschen, der die Gefahr des Baumsterbens voraussieht und möchte, dass noch rechtzeitig was unternommen wird, bevor es zu spät ist. :)

Ironie beiseite.

Ich weiß nicht, ob man jeden Idioten melden sollte. Ich werde dann aktiv, wenn er sich wiederholt.


toomuchmoon5 
Beitragsersteller
 17.03.2021, 07:40

Hab gemeldet

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