Vogel zeigen im Straßenverkehr?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn es eine Anzeige gibt, kriegst Du Post und darfst Dich äußern. Danach kann es

  • zur Einstellung des Verfahrens kommen
  • zu weiteren Ermittlungen
  • zu einem Gerichtsprozess
  • zum Straferlass aufgrund der schriftlichen Aussagen

Bei allem kommt es darauf an, wer glaubwürdiger ist. Jemand, der sich die Mühe macht, einen anderen anzuzeigen hat da schon mal einen kleinen Vorsprung.


toomuchmoon5 
Beitragsersteller
 06.03.2021, 18:28

was denkst du ist der Regelfall in dieser Situation?

Minijobopa  06.03.2021, 19:23
@toomuchmoon5

Der Regelfall ist dass es keinen Regelfall gibt. Wenn einer erwischt wird und man es ihm beweisen kann gibts ne Geldstrafe.

Es gibt heute so viele Dashcams, Handyvideos und mitfahrende Zeugen - über die Beweisbarkeit sollte man sich keine Sorgen machen.

Beleidigungen sind ja nicht ganz billig, wie teuer genau kann ich nicht sagen. Möglicherweise auch in Abhängigkeit von mgl bisherigen Auffälligkeiten...


healey  06.03.2021, 18:06

Was die einzelnen Beleidigungen kosten kann man ja im Netz nachlesen.

toomuchmoon5 
Beitragsersteller
 06.03.2021, 17:59

was darf mann dann machen? Scheibenwischer mit der Hand?

T3Fahrer  06.03.2021, 19:17
@toomuchmoon5

Wenig, Kopf schütteln am ehesten. Es dürfen eben nur leidlich sachliche Bekundungen ohne beleidigenden Charakter sein.

Es gibt Zeugenaussagen.

Man kann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt werden.

Zeugen sind auch Beweise.