Vogel zeigen im Straßenverkehr?
Vogel zeigen im Straßenverkehr? Was kann passieren? Wenn man angezeigt wird gibt es doch keine Beweise?
9 Antworten
Wenn es eine Anzeige gibt, kriegst Du Post und darfst Dich äußern. Danach kann es
- zur Einstellung des Verfahrens kommen
- zu weiteren Ermittlungen
- zu einem Gerichtsprozess
- zum Straferlass aufgrund der schriftlichen Aussagen
Bei allem kommt es darauf an, wer glaubwürdiger ist. Jemand, der sich die Mühe macht, einen anderen anzuzeigen hat da schon mal einen kleinen Vorsprung.
Der Regelfall ist dass es keinen Regelfall gibt. Wenn einer erwischt wird und man es ihm beweisen kann gibts ne Geldstrafe.
Kein Regelfall. Straferlass dürfte am häufigsten vorkommen.
Es gibt heute so viele Dashcams, Handyvideos und mitfahrende Zeugen - über die Beweisbarkeit sollte man sich keine Sorgen machen.
Beleidigungen sind ja nicht ganz billig, wie teuer genau kann ich nicht sagen. Möglicherweise auch in Abhängigkeit von mgl bisherigen Auffälligkeiten...
was darf mann dann machen? Scheibenwischer mit der Hand?
Wenig, Kopf schütteln am ehesten. Es dürfen eben nur leidlich sachliche Bekundungen ohne beleidigenden Charakter sein.
Es gibt Zeugenaussagen.
Man kann wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt werden.
Zeugen sind auch Beweise.
Dieser Vogel kostet 750 Euro.
was denkst du ist der Regelfall in dieser Situation?