Hallo,

unter welchen Umständen bekommt man keine Auskunft aus rechtlichen gründen bei der Beantragung von einer Einwohnermeldeauskunft?

Ich weiß das es einmal daran liegen kann dass die person im Zeugenschutzprogramm ist und einmal daran liegen kann dass die person in Lebensgefahr wegen anderen ist.

Ich wüsste jetzt gerne jeden erdenklichen Fall wie so eine Sperre bewerkstelligbar wäre und ob man auch eine Auskunft bekommen würde wenn die Person im Gefängnis säße?

LG