Darf ein Immobilienmakler den privaten Anbieter einer Immobilie aufgrund seiner Anzeige im Internet telefonisch oder schriftlich kontaktieren?
Bei meiner Recherche habe ich das Gesetz zur "unterlaubten Telefonwerbung" von 2009 entdeckt. Gilt diese immer noch in vollem Umfang oder wurde sie für Makler geändert?
Wenn ich nicht anrufen darf, darf ich dann anschreiben (per Email, Kontaktformular oder Brief)? Oder ist das rechtlich verboten?
Welche weiteren Werbemöglichkeiten habe ich als Immobilienmaklerin?
Vielen Dank schon mal für eure Tipps!