Liebe Community,

wir stehen kurz vor dem Kauf eines Hauses und wissen, dass der jetzige Eigentümer einen Rechtsstreit mit dem Nachbarn hat. Das Ganze geht um eine feuchte Hauswand und eine Hofeinfahrt die nicht gerade ist und das Wasser "angeblich" immer zum Nachbarn läuft. Stand der Dinge ist nun, dass beide Parteien vor Gericht waren und ein Gutachter bestellt wurde, auf den jetzt alle warten. Mittlerweile sieht es so aus das der jetzige Eigentümer uns sagte, wenn er das Haus verkauft kommt seine Rechtsschutzversicherung nicht mehr für weitere Kosten auf, da er kein Eigentümer mehr ist. Unsere Rechtsschutz sagt, wir kommen auch nicht für die Kosten auf da es ein laufendes Verfahren ist und wir die Versicherung erst abgeschlossen haben. Mein Gedanke war nun, ist es möglich oder üblich, dass der Notar im Kaufvertrag eine Passage aufnimmt in welcher geregelt wird das wir nichts mit diesem Verfahren zu tun haben und es vom Vorbesitzer übernommen werden muss.

Vielen Dank im voraus

Liquidbassman