Wann erlischt die Haftung eines Immobilienverkäufers für Stom- und Gaslieferungen, die an den Erwerber eines Hauses gegangen sind?

Laut Notarurkunde begründet der Tag der Auflassungsvormerkung den Übergang sämtlicher Lasten, Nutzen und Pflichten am Objekt auf den Erwerber. Da der Erwerber erst nach einem halben Jahr abgemeldet bzw. sich nicht darum gekümmert hat, versuchen nun die Stadtwerke, von mir, dem ehem. Eigentümer, die offenen Gas- und Stromrechnungen nachzufordern.

Angeblich gibt es eine gesetzliche Beschränkung, dass rückwirkend nur für sechs Wochen abgemeldet werden kann. Da ich nach der Schlüsselübergabe (Auflassung) keine Möglichkeit mehr habe, die Zählerstände zu verifizieren, ist m.E. ausschließlich der Erwerber in der Pflicht. Eine Vertragsbindung zwischen mir und den Stadtwerken war auch nicht gegeben, da ich weder Vertragsbedingungen noch Abrechnunen zugesandt bekommen habe. Ich bin m.E. lediglich als Rechtsnachfolger des Mieters als Eigentümer bis zum Verkaufsdatum des Objekts (Auflassung) in der Haftung. Das Haus war bis zum Verkauf vermietet, die Zählerstände wurden vom Mieter ordnungsgemäß und zeitnah abgemeldet.

Vielen Dank für ggf. Rat und Unterstützung.