Dämmung oberste Geschossdecke bei Kaltdach

Hallo Leute,

Kämpfe mich seit Tagen durchs Netz um Antworten für mein Problem zu finden, leider finde ich nichts konkretes.

Habe gerade dabei unsere Geschossdecke zu Dämmen. Dabei tauchen viele Fragen auf. Momentaner Aufbau von unten - Gipskarton - 10cm Steinwolle innerhalb der Balken ( Abstans ca 80cm, Höhe wie Dämmung 10cm) Kein weiterer Aufbau, Dachboden ist und wird auch nie begehbar sein etc. Belüftet ist er m.E. Ausreichend (Höhe zw 1 und 2,50 mit lüftungslöchern in allen Betonsteinen außenherum)

  1. Wurde mir von einem Energieberater empfohlen den Aufbau so beizubehalten und auf die vorhandenen Dämmung eine dampfbremse und anschließend nochmal 20cm Steinwolle zu verlegen. erscheint mir aber seltsam...

  2. Vorschlag war, alte Dämmung raus, Dampfbremse über Balken verlegen, neue Dämmung rein. Bin ich irgendwie auch nicht glücklich damit die Balken unter der Folie zu verstecken?

  3. Schüttdämmung vom Fachmann, kann ohne Dampfsperre verlegt werden

Was wäre den nun sinnvoll? Je mehr Angebote ich mir hole umso mehr Meinungen bekomm ich? Gibt es eine Möglichkeit bei einem solchen Dachboden ohne Dampfsperre/Bremse zu arbeiten? Vielleicht mit geeignetem Dämmaterial? Durch die vielen Nagelbinder ist ein verlegen der Dampfsperre sehr schwierig und vermutlich fast nicht dicht zu bekommen. ( kein freies Feld das größer als 80x80cm ist)

Danke für eure Mithilfe!

Energie, Hausbau, Dachausbau, Dämmung
Erst Dachdämmung + Dampfbremse oder erst Innenputz?
  1. Guten Morgen,

ich habe ein schon öfter durchgesprochenes Problem. Leider haben mich die bisher gefundenen Beiträge nicht vollends zur Aufklärung geführt... :-/

Wir haben jetzt das Dach drauf. Die Fenster sind bestellt und kommen in ca. 4 Wochen.

Aufbau Dach bisher: Dachsteine, Lattung, DWD-Platten, Sparren. Dann kommt da noch die Zwischensparrendämmung mit Glaswolle/Filz und dann die Dampfbremse (feuchtevariabel)

Innenputz/ Estrich ist noch nicht gemacht.

Die Dampfbremsfolie soll mit einem Anschlussband mit Flies mit in den Innenputz eingeputzt werden.

Nun stellt sich die Frage.... Huhn oder Ei?... Nein, also was kommt jetzt dran? Zuerst die Dämmung + Folie oder zuerst der Innenputz???

Was ich bisher an Infos habe...

  1. Wenn ich zuerst den Innenputz mache, besteht die Möglichkeit, dass dann viel Feuchtigkeit in die Sparren und vor allem die DWD-Platten zieht. (ich weiß, die DWD-Platten sind diffusionsoffen; denke aber das es trotzdem nicht so gut ist...) Und dann sperrt man ja die Feuchtigkeit, wenn die Folie drauf ist, regelrecht ein.

  2. Wenn zuerst Dämmung + Folie gemacht wird, dann kann´s passieren, sofern das Wasser, was noch in den Sparren drin ist (ist KVH; lag aber bissl draußen im Regen) dann an der Folie kondensiert, und mir somit die Dämmung versaut.

Noch was zum Folie/Putz-Anschlussband... geht ja bei beiden Varianten. Bei 1. würde es halt angebracht und eingeputzt werden. Und dann die Folie dran befestigt. Bei 2. wird’s halt gleich mit der Folie angebracht, und dann übergeputzt.

Man muss bei der Sache ja auch immer die Jahreszeiten/ Außentemperaturen bedenken.... hmmm.

Also, ich bin über jeden hilfreichen Kommentar wirklich sehr, sehr dankbar!!

MfG

Haus, Hausbau, Dach, Dämmung, Innenausbau, Trockenbau
Stellplätze bei Mehrfamilienhaus bauen

Hallo zusammen,

wir besitzen ein Grundstück (noch mit Altbestand) von ca. 620qm. 22m breit und 30m bzw 28m tief. Die Straßenseite also leich schräg.

Darauf würden wir gerne ein Mehrfamilienhaus bauen. Nach der ersten Absprache mit einem Architekten ist wohl ein 4 - 5 Familienhaus die sinnvollste Variante. Die Größe des Hauses darf 16 x 12 Meter betragen. Angedacht war, Erdgeschoss mit zwei Wohnungen + jeweils Souterrain (als Wohnraum ausgebaut und einen Meter über dem Grundstücksboden ragend, heißt, das Erdgeschoss ist leicht erhöht). Im 1. OG wieder zwei Wohnungen, eine 3-Zimmer Wohnung und eine Maisonettewohnung mit einem zusätzlichen Zimmer + Bad i DG. und im Dachgeschoss dann nocheinmal eine 3-Zimmer Wohnung.

Jetzt haben wir folgendes Problem, wir wissen nicht wie wir die Stellplätze richtig unterbringen sollen. Es werden ja 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit verlangt, in unserem Fall mit 5 Wohnungen also 7,5 aufgerunden also 8 Stellplätze. Da unser Grundstück nicht riesig ist würde ich spontan zu einer Tiefgarage hinter dem Haus, also unter dem Garten tendieren. Dort hätten wir noch eine tiefe von ca 10m zur Verfügung und eine breite von ebenfalls 16m. Ist diese Größe für 8 Stellplätze ausreichend? Und gibt es noch andere Gemeinschaftsräume die wir bauen müssen, wie Fahrradkeller, Abfallraum oder Spieplatz? Allgemeine Kellerräume sind natürlich schon angedacht.

Auf was muss man außerdem achten, Abstandsflächen, Rangierflächen etc.?

Meinen Grundriss für die Wohnungen hab ich im großen und ganzen fertig, mir fehlt einfach noch die Zufahrt zur Tiefgarage und ob überhaupt der Platz ausreichend ist.

Vielleicht könnt ihr mir ja helfen?

Vielen lieben Dank!

Hausbau, Architektur, Mehrfamilienhaus, Stehplatz, Tiefgarage
Wasserquelle neben Haus Bj 1956 Kellerwand feucht?

Hallo

haben unser "traumhaus" gefunden baujahr 56 und sind mit dem verkäufer in der verhandlungsphase.

der verkäufer hat uns bei der besichtigung auch direkt auf eine feuchte wand im keller hingewiesen ... er weiß aber selber nich woher es kommt.

ich war nun nochmal mit einem (fachkundigen) bekannten dort und er hat festgestellt das die feuchte wand wahrscheinlich durch eine kleine wasserquelle kommt die direkt neben dem haus verläuft.

diese wand von außen abzudichten würde für uns leider nicht in frage kommen weil an dieser wand (außen) direkt die garage gebaut wurde und diese somit abgerissen werden müsste und das leider unser finazielles budget sprengen würde.

der putz ist an manchen stellen in diesem kellerraum zwar sehr sandig aber ich denke das es bei diesen alten häusern normal ist ?? ....

das haus ist ja mittlerweile schon ca 60 jahre alt und es sind keine spuren von schimmel oder so zu sehen.

also wir könnten mit dieser feuchten wand leben da es halt nur ein kelleraum und ein stück vom treppenaufgang nach oben ist ....

haben nun auch schon öfter davon gehört das man auch von innen abdichten könnte mit kleinen bohrungen und injektionen .... ???

wir haben aber angst davor das das mauerwerk evtl. irgendwann wegen dieser feuchte an festigkeit verlieren könnte ... oder auch schon hat ... und es dann doch zum abriss der garage oder schlimmeren kommen könnte ...

wer hat erfahrung mit einer solchen situation und kann uns weiterhelfen ...

danke im voraus ;)

bauen, Wand, Hausbau, Renovierung, Altbau, Architektur, feuchte Wand, Hauskauf, Keller
Hausbau auf geschenkten Grundstück, Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch

Hallo

Ich weiß, dass hier nicht exakt auf alles geantwortet werden kann, aber ein paar Tipps, Meinungen, Erfahrungen würde sehr bereichernd sein, damit man beim nächsten Termin bei einem Notar besser gewappnet ist. Danke

Sachverhalt: Verheiratet 1 Kind Frau und Mann (ich) möchten Haus bauen. Mein Schwiegervater hat ein großes Grundstück. Meine Frau hat mich überredet dort zu bauen. Plan: Hausbau von uns beiden finanziert. Schwiegervater würde den Teil des Grundstücks übertragen. Ich Notarbesuch angeregt. Sein Vorschlag: Grundstück erst an meine Frau überschreiben. Etwas später dann auch an mich (um die Kettenschenkung zu umgehen). Es müsste dann noch entsprechend ein Schriftstück vereinbart werden (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) Beispielrechnung: EA Mann für Haus 100.000 EA Frau für Haus 100.000 A Grundstück von Schwiegervater an Frau 100.000 100.000 Kredit (50% von Mann + Frau) Bei Trennung, ich Anspruch auf 1/3, meine Frau 2/3 auf den Wert Haus/Grundstück etc.

Haken: Schwiegervater möchte mich nicht im Grundbuch. Im Falle einer Trennung soll dass das Grundstück in dem Besitz meiner Frau bleibt oder wieder in seinen Besitz gehen. Frau / Schwiegervater wollen auch nicht, dass ich im Rahmen der Zugewinngemeinschaft von der Wertsteigerung des Grundstücks profitieren (Herausnahme des Grundstücks vom Zugewinn)

Fragen: Welche Nachteile darüber hinaus für mich entstehen, wenn ich nicht im Grundbuch stehe? Ich habe dann keine Rechte am Haus, was bedeutet das? Ist das relevant, wenn es für mich klar wäre, dass ich das Haus verlasse und das Haus im Besitz meiner Frau/Kind bleibt oder an irgendwen anderen?

Wenn ich nur an der Wertentwicklung vom Haus ohne Grundstück beteiligt bin, bin ich doch gekniffen, da der Wert des Hauses ja stetig abnimmt, da es älter wird? Meistens steigt doch nur der Grundstückswert oder Haus und Grund zusammen? (Ort Hamburg)

Bei den Schwiegereltern spare ich zwar am Grundstück, sprich nehme weniger Schulden auf, aber mein Vermögen wächst evt. nicht und am Ende gehört mir ja nichts?

Wie sieht es mit der Anrechnung des Kredits aus und mit den offenen Kreditverpflichtungen?

Wie ist die Zugewinngemeinschaft geregelt?

Ich möchte lediglich nicht der Dumme am Ende sein, wenn es mal soweit kommt.

Hausbau, Scheidung, Ehevertrag, Grundbuch, Grundstück
Wie oft Hausfassade streichen?

Wir wohnen seit neun Jahren im Mittelhaus eines Reihenhaus-Dreispänners. Das Haus ein Niedrigenergiehaus in Ziegelbauweise, weiß gestrichen und mit Styropor isoliert. Nun haben unsere Nachbarn (zu einer Seite) angeregt, nach nunmehr fast zehn Jahren die Häuser aus Gründen der Kostenersparnis gemeinsam streichen zu lassen. Grund ist, dass an der seitlichen Außenfassade unserer Nachbarn vor allem oberhalb des Schlafzimmerfensters aufgrund von ständigem Kipplüften im Winter schwarze Schlieren zu sehen sind ( Schimmel?) und sie Angst haben, diese Verfärbungen könnten die Farbe und danach die Bausubstanz schädigen. Sie wollen die Fassade reinigen und mit einer fungizidhaltigen Farbe streichen lassen.

Da wir nicht kipplüften, sind an unseren Hausfassaden (Ost- bzw. Westausrichtung) keinerlei Verfärbungen zu sehen; auch ansonsten zeigen sich auf der Fassade bislang keine Witterungseinflüsse. Daher sehen wir im Moment keine Notwendigkeit, nur aus Solidarität ebenfalls streichen zu lassen.

Zudem habe ich gehört, dass die Fungizide aus Fassadenfarben naturbedingt wasserlöslich sind und innerhalb weniger Jahre ausgewaschen werden (also im Gartenboden bzw. Grundwasser landen?), sodass der schützende Effekt nur bedingt vorhanden, der Schaden für die Umwelt aber nicht unbedenklich ist.

Wer kennt sich da ein bisschen aus und und kann uns einen Rat geben, ob bzw. wie oft man sinnvollerweise streicht und mit welcher Farbe am besten? Ist es richtig, dass eine vorherige Fassadenreinigung aufgrund der ausgeschwemmten Giftstoffe eigentlich nicht erlaubt ist (das haben die Nachbarn gesagt, wollen es aber dennoch machen ...)?

streichen, Hausbau, Fassade
Wie nah darf ich einen Carport an die Grundstücks- Grenze bauen?

Da ich auf diese Frage bislang keine Antwort erhalten habe stelle ich sie hier noch einmal: Unser Bauamt hat im Rahmen einer Bauvoranfrage zuerst Folgendes zu unserer Carportplanung gesagt. Da es entlang der Grenze unseres Grundstücks verlaufen würde, an der der Gehweg entlang geht, müssten wir eigentlich 3 m Abstand von der Mitte des Gehwegs aus gemessen einhalten. Da dieser 3 m breit ist, wären es also 1,5 m von unserer Grundstücksgrenzen entfernt. Als ich stärker nachharkte, womit das begründet sei, fragte die Zuständige bei ihrem Vorgesetzten nach. Der teilte mir mit, dass ich an der Grenze bauen dürfe, da die Stadt ja keinen Ölecke haben will, was bedeuten soll, dass die Stadt nicht möchte, dass zwischen Carport und Gehweg ein Streifen entsteht, der von mir ja evtl. nicht gepflegt werden würde oder gar zu Lagerzwecken genutzt werden könnte. Egal warum mir dieses nun inzwischen im Genehmigungsfreistellungsverfahren erlaubt wurde, das Buaschild mit dem gründen Punkt ist zumindest da. Eigentlich habe ich nun aber doch noch Fragen, die aufgekommen sind. Im § 6 BauO NRW "Absatz 11.5 Öffentliche Verkehrsfläche" und "Absatz 11.8 max. Grenzbebauung" habe ich nun aber Folgendes gefunden: Absatz 11 begünstigt nunmehr auch Gebäude an der öffentlichen Verkehrsfläche, nicht mehr nur Gebäude an der Nachbargrenze. Die Beschränkung auf 9 m entlang einer Grenze bezieht sich wie bisher nur auf die Nachbargrenze. Grenzen zur öffentlichen Verkehrsfläche sind keine Nachbargrenzen. Die Länge einer Bebauung an der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht mehr auf die maximal zulässige Grenzbebauung von 15 m angerechnet. An der Grenze zur öffentlichen Verkehrsfläche sind Gebäude nach Absatz 11 abstandflächenrechtlich ohne Begrenzung der Länge der Grenzbebauung begünstigt. Einschränkungen aufgrund planungsrechtlicher Bestimmungen bleiben unberührt. 1. Heißt das jetzt, dass ich außer den genehmigten 9m Carport bzgl. der max. Grenzbebauung von 15m nicht Berücksichtigung finden und ich diese noch voll für ein weiteres priviligiertes Gebäude zur Verfügung habe? 2. Heißt das, dass ich das Carport auch bspw. 12m lang bauen könnte, da es ja am Gehweg steht? 3. Was bedeutet das für die Nutzung? Könnte ich z.B. das Carport nach hinten in eine überdachte Terrasse übergehen lassen, die nicht zu den priviligierten Gebäden gehört, nur weil diese am Gehweg und nicht an einer Nachbarschaftsgrenze läge? Bei der Stadt werde ich nicht nachfragen. Warum dürfte aus der oben beschriebenen Situation her klar sein.

Hausbau, Garage, Carport, Grenze, Bebauung, Grenzabstand

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