Strahlträger verputzen (Decke)

10 Antworten

Meister Seehausen meint : " Lastabtragende Stahlträger müssen mindestens F30 ummantelt sein; das geht nur mit bauartzugelassenen Konstruktionen aus Gipskartonplatten."

Wenn dem so ist ( ich schau mir das noch mal an ) dann ist mit selbermachen an dieser Stelle schluss mit Lustig. Was Seehausen nämlich nicht dazugeschrieben hat ist, dass für dieses Bauteil nur für den Verwendungszweck zugelassene Baustoffe, in diesem Fall Brandschutzplatten, einegesetzt werden müssen. Die Art und Weise der Konstruktion und die zu verwendenden Materialien haben eine Zulassung mit Ü-Kennzeichnung. Auf den Seiten der Fa. Knauf, Rigips usw. kann man das einfach ergurgeln und sich sogar die Zulassungen runterladen. Der Haken, es fehlt dann noch eine Fachunternehmerbescheinigung, die die ordnungsgemäße Ausführung dieser Arbeit bescheinigt. Nun, vielleicht habt Ihr ja jemanden, der das Ding unterschreibt :-)

Wenn nu die Hütte abfackelt und eben dieses Bauteil Ursächlich für den Zusammenbruch des Gebäudes oder Personenschäden ist ( Mal übertrieben dargestellt ), dann guckt auch die Versicherung mit einem Gutachter mal genauer nach. Fehlen dann diese Bescheinigungen möchte ich nicht in Eurer Haut stecken.

Auch wenn Ihr keine Fachleute seit, seit Ihr bezüglich dieser Ausführung dazu verplichtet. Gemäß dem Satz - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe.

An Seehausen - Wenn schon gescheite Kommentare, dann bitte Vollständig !!!!

Gruß - RAY -


Seehausen  19.03.2012, 12:49

Da nicht einmal meine unvollständigen Kommentare verstanden werden erübrigen sich weitere Details, wie sie @Kuemmerling dankenswerterweise ergänzt hat

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ziegeldraht !!!oder heute auch streckmetal über den träger spannen ..links und rechts neben der träger gut befestigen und so das die fläche vom träger überbrücken wird .. auf den träger wird der putz kaum dauerhaft halt bekommen .. der träger reagiert auf temperaturen !so würde der putz ;selbst wenn er ihn da irgendwie drunter bekommt, irgendwann abfallen .. ziegeldraht ist allerdins etwas aus der mode geraten aber ich finde 1000 mal besser als streckmetal

Nun noch was ...... So ein Haus ist doch sicher kein Einfamilienhaus oder ? Dann, ist es auch kein Haus geringer Höhe ( bis 7,0m Oberkante letzte Geschossdecke ) !

Die LBO NW ( Landesbauordnung NRW ) sagt im § 34 (1) Decken : "Decken so wie deren Bekleidungen müssen unbeschadet des § 17 Abs.2 hinsichtlich ihres Brandverhaltens nachfolgende Mindestanforderungen erfüllen : "

" Spalte 4 - Bauteil - Decken - F90-AB, - Decken über Kellergeschossen - F90-AB, - Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind - F90, - Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind - keine ( siehe jedoch §30 Abs.4 )"

Also, wenn ich das nu richtig aufgeschlüsselt habe, dann muss der Träger sogar F90 AB verkleidet werden.

Da so ein Träger keine Brandwiederstandsklasse hat ( gibt bei ca. 900°C den Geist auf ) muss diese Verkleidung her.

Gruß - RAY -

Lastabtragende Stahlträger müssen mindestens F30 ummantelt sein; das geht nur mit bauartzugelassenen Konstruktionen aus Gipskartonplatten.

Ansonsten nur mit Putzträger, die gibt es in verschiedenen Ausführungen. Aber daran denken, dass Stahl andere Temperaturausdehnungskoeffizienten hat und nicht so starr ist wie Putz!.

Eine ordnungsgemäße Ausführung ist nichts für Baustoffmarkt- Heimwerker!


HolderVX  19.03.2012, 09:16

Es gibt auch Brandschutz-Beschichtungssysteme bis F90 in großer Farbauswahl, z.B. über:

http://www.kappler-brandschutz.de/html/stahlbeschichtung.html

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Seehausen  19.03.2012, 09:22
@HolderVX

Die sind aber für Wohnräume ungeeignet und müssen ständig gewartet, überprüft und erneuert werden. Außerdem benötigen sie eine bauaufsichtliche Zulassung, in der diverse Beschränkungen stehen. Ist alles, wie bereits gesagt, nichts für Heimwerker und Wohngebäude!

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Seehausen  19.03.2012, 09:55
@HolderVX

Diese Anstriche schäumen auf bei Brandeinwirkung; die Schaumschicht wirkt dann wie eine Brandschutzverkleidung. Das kann sie aber nur, wenn sie nicht veraltet, sonstwie überstrichen, ständig gewartet und nicht mechanisch verletzt ist. Ist also nur in der Theorie einwandfrei zu händeln. Und über schädliche Ausdünstungen in Wohnräumen steht in der bauaufsichtlichen Zulassung nichts drin, weil das da nicht hingehört.

Sowas gehört zu den Wundermittelchen, die nur gewerblich genutzten Gebäuden angewandt wewrden.

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HolderVX  19.03.2012, 10:01
@Seehausen

Wo, wenn nicht im Abschnitt "Anwendungsbereich" der Zulassung, sollte eine derartige Einschränkung beim Vorhandensein schädlicher Dämpfe stehen? Du schreibst doch selbst, dass derartige Beschränkungen in der Zulassung beschrieben werden.

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Seehausen  19.03.2012, 10:17
@HolderVX

Verkaufsfördernde Werbung für Chemieprodukte helfen nicht gegen die gesundheitlichen Auswirkungen von Ausdünstungen von Weichmachern etc.

Und Anforderungen an baulichen Brandschutz stehen in den Landesbauordnungen, den Verordnungen und den Technischen Baubestimmungen; ob die dort geforderten Maßnahmen erfüllt sind steht in den bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauprodukte, nicht in technischen Merkblättern der Hersteller.

Und nicht alle zugelassenen Bauprodukte sind für alle Anwendungen gleich gut geeignet, auch wenn man sie gerne gewinnbringend verkaufen möchte. !

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HolderVX  19.03.2012, 10:25
@Seehausen

Ich habe mich auf die "bauaufsichtliche Zulassung des Bauprodukts" und nicht auf die "technischen Merkblätter des Herstellers" bezogen und auch entsprechend verlinkt. An Spekulationen über die im jeweiligen Produkt enthaltene Chemie und an der berechtigten Gewinnerzielungsabsicht des Herstellers beteilige ich mich nicht.

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Seehausen  19.03.2012, 12:51
@HolderVX

Wenn Du das Zeug anpreist und verkaufst solltest Du aber darüber genau Bescheid wissen!

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HolderVX  19.03.2012, 13:18
@Seehausen

Ich habe weder das "Zeug" angepriesen, noch verkaufe ich es. Warum spekulierst und unterstellst Du auf diese Art und Weise?

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Kuemmerling  18.03.2012, 18:22

Wo steht das ???? Werde sofort jede Stahlhalle die als Arbeitsstätte dient abreißen lassen. Ob die Holzpfetten F30 schaffen ? Hüüülfe wo steht das ????

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Seehausen  18.03.2012, 21:52
@Kuemmerling

Jeder Fachmann weiß, dass in allen Landesbauordnungen Stahlbauten ohne feuerhemmende oder feuerbeständige Verkleidung nur für eingeschossige Gebäude zulässig sind.

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HolderVX  19.03.2012, 09:56
@Kuemmerling

Die Konkretisierung der Brandschutzanforderungen steht üblicherweise nicht in der LBO, sondern in der zugehörigen Ausführungsverordnung (LBOAVO) unter dem jeweils zutreffenden Abschnitt für "Tragende Wände und Stützen" oder z.B. "Decken".

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Seehausen  19.03.2012, 10:21
@HolderVX

In den "Ausführungsverordnungen zu Landesbauordnungen" stehen nur Detailforderungen zu den gesetzlichen Vorschriften; Ausführungsverordnungen sind im übrigen unmittelbar geltendes öffentliches Recht und nicht in jedem Bundesland verkündet.

Auswendiglernen allein nützt nichts, man sollte auch die rechtlichen Zusammenhänge kennen!

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HolderVX  19.03.2012, 10:54
@Seehausen

Hast Du schon mal den §27 der LBO von Baden-Württemberg gelesen?

§27:...[5] Decken und ihre Anschlüsse müssen als tragende und raumabschließende Bauteile...ausreichend lang standsicher und widerstandsfähig gegen die Brandausbreitung sein

Erst in der zugehörigen LBOAVO von Baden-Württemberg wird z.B. konkretisiert:

$8: Decken und ihre Anschlüsse müssen in Gebäuden der Gebäudeklasse 4 hochfeuerhemmend sein...

Das mag in anderen Bundesländern anders geregelt sein und ich habe das abgeschrieben und nicht auswendig gelernt. ;)

Übrigens: Hochfeuerhemmend bedeutet F60 und die Gebäudeklasse 4 beschreibt hier Gebäude mit einer Höhe bis zu 13m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400qm. Nur für die, die die Zusammenhänge nicht kennen.

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Seehausen  19.03.2012, 12:47
@HolderVX

Und was bedeutet "Hochfeuerhemmend"?? Ist eine veraltete Bezeichnung für F 60. "feuerbeständig" ist F 90, "feuerhemmend" ist F 30.

Dass Stahlträger nicht F 30 sind ist uralt; sie müssen außer bei eingeschossigen Konstruktionen immer in F 30 oder F 90 je nach Bauteil ummantelt oder behandelt sein.

Und das steht in jeder Bauordnung; die evtl. in einzelne3n Ländern noch vorhandenen "Durchführungsverordnungen zur Landesbauordnung" stehen diesen gesetzlichen Vorschriften gleich.

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HolderVX  19.03.2012, 13:16
@Seehausen

Was willst Du mir damit sagen?

Hochfeuerhemmend ist die bauaufsichtliche Benennung der Feuerwiderstandsklasse F60 und es ist für die Sache unerheblich, ob Du diesen Begriff für veraltet hälst. Ansonsten lese ich in Deinem letzten Beitrag nur Binsenweisheiten, die selbst ein Baumarktverkäufer wissen sollte. Geht es Dir um das letzte Wort?

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Seehausen  19.03.2012, 13:23
@HolderVX

Schön, dass meine Hinweise zum geltenden Baurecht bei Dir Binsenweisheiten sind.- Du solltest aber etwas mehr wissen, wenn Du Feuerschutzanstriche anpreist oder verkaufst!

Und: In alle Landesbauordnungen werden die uralten Begriffe "feuerbeständig" etc in die offiziellen Bezeichnungen der Feuerwiderstandsklasse übersetzt; Fachleute wissen zwar, was sie bedeuten, benutzen sie aber nicht mehr.

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das wird bestimmt nix :-)

Verkleidet den Mit Trockenbau.. Gibt es für Stahlträger extra klammern Im baumarkt.. dann u profile und Gibsplatten drauf..


Kuemmerling  18.03.2012, 11:57

. . . .

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Kevinchen  18.03.2012, 12:44
@Kuemmerling

ja die ganze alte Methode.. Wir haben alles schon mit neuen Methoden gelernt..

Pulthafthalter .. stroh oder ziegeldraht kennne wir gar nicht.. nur vom Abriss.

heute kelbste paar Putzschienen und los gehts

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Kuemmerling  18.03.2012, 11:57

Ist ne Alternative. Wenn man mit der Oberfläche aber spielen möchte, ist GK zu glatt.

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kuddelmuddel62  18.03.2012, 11:52

warum soll das nix werden ? als ich vor 30 jahren noch aufen bau war würden träger .. abflussrohre . ect . immer mit ziegeldraht .. oder streckmetall verputzt .. zudem war die frage wie man träger verputzt und nicht wie man sie verkleidet :-)

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