Gartenhaus wie auf Betonplattenfundament ohne Holzboden aufbauen?

6 Antworten

Also - unter wie auch immer gearteter Grundkonstruktion sollte unter dem Haus mindestens an Eckpunkten 80 cm tief ausgehoben und mit Mittelkies und daruaf mind. 30 cm Beton verfüllt und verdichtet werden, sonst habt Ihr Setzungsprobleme bei Frost. Die Aussenseiten des Hauses müssen über der Bodenebene des Gartenhauses liegen, sonst fault das Gebäude weg, weil es stauendes Wasser gibt. Das Haus sollte unbedingt fest mit dem Boden verbunden werden, was natürlich in Beton (z.B. mit Stahlzugankern) am besten geht. Aber Du musst ja das Haus sowieso vor der Aufstellung in seiner Lage einmessen und abbinden?! Vielleicht fragst Du mal einen kundigen (Garten-)Nachbarn, der Dir hilft? Von weiten ist es zu viel Theorie und mir scheint Dein Vorwissen zum Thema zu gering.

80 cm ist frostfreie Tiefe. Wenn das Fundament nicht so tief ist, wird der Frost im Winter die Betonplatten hochdrücken.

Wenn ich 30cm Erde abtrage, mit 25cm Minerbeton verdichte und die Platten auf 5cm Splitt lege, ist das nicht ausreichen als Fundament für ein Gartenhaus 2,20 x 2,80m?

Ohne eine gewisse Festigkeit im Fundament wirst du keine Freude an deinem Gartenhaus haben. Wenn du keine Bodenplatte machen willst, dann ein Grundgerüst. Ich hab da mal Stahlprofile genommen, miteinander verschraubt und dann Holzbalken drüber gelegt und Dielung. Die Auflager für den Metallrahmen solltest du aber als Einzelfundament machen. Der Frost im Boden, wenn er durchweicht ist, bewirkt, dass er sonst deine Hütte anhebt, irgenwann steht sie dann schief da. Auch Wasser solltest du durch eine Drainage ringsum ableiten.

Lose verlegte Platten sind als Fundament nicht nur ungeeignet, sondern auch unzulässig. Denk daran, dass Du eine Baugenehmiguzng brauchst und alle Standsicherheitsvorschriften erfüllen musst. Und wenn die Hütte in Deinem Bundesland baugenehmigungsfrei sein sollte musst Du dennoch alle Bauvorschriften einhgalten, wozu nicht nur Grenzabstände gehören, sondern auch die Standsicherheitsvorschriften. Prospekte von Baustoffmärkten ersetzen diese Genehmigung nicht!