Hallo zusammen,
wir haben ein Grundstück für eine DHH in Bayern erworben und möchten unsere Hälfte gerne mit Keller bauen. Unsere zukünftigen Nachbarn wollen ihr Hälfte jedoch ohne bauen. Hinzukommt, dass wir mit unterschiedlichen Baufirmen bauen. Baubeginn wäre ungefähr zur selben Zeit. Aufgrund der unterschiedlich hohen Fundamente muss natürlich eine Gründungswand zur Absicherung der Bodenplatte ggü. Unserem Keller gefertigt werden.
Jetzt stellt sich die Frage, wer muss für die Kosten aufkommen bzw. Kann mir jemand sagen wo das Ganze rechtlichen geregelt ist? Oder hatte jemand das selbe „Problem“ und kann mir weiterhelfen?!
Vielen Dank und liebe Grüße