Kennt sich jemand mit Unternehmensrecht aus?
Hallo!
Ich habe vor, eine Firma zu gründen und möchte geführte Kajaktouren anbieten. Ich habe zwar lange als Kanu/Kajaktourenleiterin gearbeitet, habe aber dafür nur ein firmeninternes Dokument von der Firma bekommen, in welcher ich angestellt war. Meine Frage wäre jetzt, welche Bedingungen ich erfüllen müsste, um diese Touren selbstständig für touristische Zwecke anbieten zu dürfen. So wie z.B den Rettungsschwimmer, einen besonderen Erste-Hilfe-Kurs, irgendwelche Versicherungen... Ich stelle mir das mit 3 bis 5 Gästen auf einem eher gemächlichen Fluss vor.
Dass das hier vielleicht nicht unbedingt das richtige Forum für so ein Anliegen ist, kann ich mir vorstellen, aber vielleicht weiß ja von euch jemand, wo ich mich am geschicktesten informieren kann oder kennt sich zufällig tatsächlich ein bisschen aus😁
Danke jedenfalls für jede Antwort! :)
4 Antworten
Ich habe so etwas noch nie beraten und weiß es nicht. Mutmaßlich wird es eher an die Führer Anforderungen geben, als an den Inhaber. An den Inhaber kann ich mir jetzt gar keine Anforderung vorstellen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, kann man dazu aber auch einfach bei der lokalen Gewerbeaufsicht nachfragen, was die fordern würden.
Aus Sicht der Fürsorge- und Sorgfaltspflicht würden solche Dinge, wie Erste Hilfe, Rettungsschwimmer, Schwimmwestenpflicht, etc. sicher Sinn machen. Dass das jemand vorschreibt, kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
Du führst Menschen in Gefahrensituationen, da dürfte per se einiges zu beachten sein und eine entsprechende Haftpflichtversicherung unumgänglich sein.
Ich kenne das nur aus dem Tauchsport, ohne entsprechend anerkannte Tauchlehrerausbildung darf ich keine geführten Tauchgänge commerziell leiten. Das wird bei Kajak und Raftingtouren nicht anders sein.
Als erste Anlaufstelle würde ich entsprechende Sportverbände kontaktieren und mich da durchfragen bis ich eine rechtsverbindliche Auskunft schriftlich auf dem Tisch liegen hätte. Übst Du eine Tätigkeit aus, zu der Du nicht befähigt bist und es passiert was, dann spielt es keine Rolle ob Du was dazu kontest oder nicht, dann hast Du die A... Karte und stehst nicht nur mit einem BEin im Gefänis
Eine weitere Idee wäre die zuständige IHK, denn die verwaltet normalerweise erlaubnispflichtige Gewerbe.
Das ist eine sehr spezielle Frage. Du wirst definitiv eine Qualifikation brauchen um eine solche Dienstleistung anzubieten. Am besten fragst du in deinem örtlichen Gewerbeamt nach. Dort wirst du garantiert eine passende Antwort erhalten.
Meine Erfahrung ist, dass sie sich dafür durchaus interessieren. Schließlich wird danach auch bei der Gewerbeanmeldung gefragt ^^
Zumindest in der digitalen Version in NRW.
richtig, gefragt wird danach, aber nicht geprüft....
So meine Erfahrung bei Anmeldung mehrer Erlaubnispflichtiger Gewerbe (Versicherungsagentur/Versicherungsmaklerbüro) in mehreren Kommunen in NRW und NDS. Alles was man wissen wollte war, ob Erlaubnispflicht besteht und falls ja, welche Behörde die Erlaubnis erteilt hat (in meinem Fall die IHK Münster), ich hatte versehentlich IHK München angegeben, so stand es dann jahrelang in einem meiner Gewerbescheine, obwohl ich rein garnichts mit München zu tun hatte und München mir auch keine Erlaubnis erteilt hatte.
Keine Ahnung, ich würde den Kanu-Verband anrufen.
Das Gewerbeamt und Finanzamt usw. interessiert sich normalerweise einen Dreck um Genehmigungen und Qualifikationen. Ist auch nicht deren Aufgabe. Die sind nur für die Gewerbestrukturen in der Kommune und Vereinnahmung der Steuer- / Gewerbesteuer zuständig.