Kleinunternehmen in UG oder e.K. Umwandeln?

3 Antworten

Du bist also Einzelunternehmer, der steuerrechtlich Gebrauch von der Kleinunternehmerregelung macht. Zweiteres hat gewerberechtlich erst mal keine Aussagekraft bzw. ist hierfür weniger relevant.

Um zu einem eingetragenen Kaufmann (e.K.) zu werden, bedarf es nur einem Eintrag in das Handelsregister. Das kann nur ein Notar vornehmen. Der Eintrag muss im Anschluss dem zuständigen Gewerbeamt per Gewerbeummeldung samt Registernummer und neuem Firmennamen angezeigt werden. Hierzu jedoch die Pflichten eines Kaufmanns beachten! Als eingetragener Kaufmann unterliegst du dem Handelsrecht (HGB).

Bei einer UG wird es komplexer. Die UG wäre rein technisch gesehen eine eigene juristische Person, mit einer Gewerbeummeldung wäre es daher nicht getan. Hier Halbwissen, gerne in den Kommentaren berichtigen: Hier wäre wohl - nach allen anderen notwendigen Schritten - eine erneute Gewerbeanmeldung (nicht -ummeldung) notwendig. Die UG kann jedoch die Rechte und Pflichten des Einzelunternehmers übernehmen. Dazu würde ich mir dann aber doch professionelle Rechts-/Steuerhilfe suchen.

Der Prozess der Gründung einer UG ist hier gut beschrieben.

Kurz:

  1. Gesellschaftervertrag aufsetzen und notariell beglaubigen lassen
  2. Geschäftskonto eröffnen und Stammeinlage einzahlen (bei einer UG min. 1,-€)
  3. Eintragung ins Handelsregister, wiederum beim Notar
  4. Gewerbeanmeldung und Meldung beim Finanzamt
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter