Brief vom Jobcenter - Aufhebungsbescheid?

Hey,

ich arbeite aktuell in einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsstelle und verdiene dort so viel, dass auf dem Brief, den meine Mutter für die Bedarfsgemeinschaft erhalten hat, bei meinem Bedarf steht 0,00 €.

Frage 1: Heißt dass ich vom Jobcenter aktuell kein Geld bekomme bzw. keins benötige?

Des Weiteren habe ich eine EGV (als Verwaltungsakt) vorliegen, in der steht, dass das Ziel ist meine jetzige Beschäftigung aufrecht zu erhalten oder die Hilfebedürfdigkeit der Bedarfsgemeinschaft zu verringern. Die EGV zählt bis zum 25.Lebensjahr (sofern nichts weiteres festgelegt wird).

Frage 2: Muss ich mich überhaupt an die EGV halten, wenn ich kein Geld vom Jobcenter beziehe?

Frage 3: Muss ich meinen Anteil (1/3) an der Miete zahlen? Und wenn ja, wieso habe ich dazu nich nichts schriftlich erhalten? Oder zahlen die noch meinen Anteil der Miete?

Frage 4: Die aktuelle Arbeit (Leiharbeit) ist nur zur Überbrückung. Ab August/September 2020 fange ich höchstwahrscheinlich eine Ausbildung an. Hat die Ausbildung einen höheren Stellenwert als meine jetzige Arbeitsstelle? Weil, in der Ausbildung würde ich ja dann weniger verdienen? Können die vok JC mir eine Ausbildung verbieten?

Und ich habe heute einen Brief bekommen, in dem irgendwas von wegen Rente steht, und dass ich nicht mehr arbeitslos bin. Also bekomme ich kein ALG II mehr? (Siehe auch Frage 1)

Arbeit, Geld, Rente, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Leiharbeiter, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen

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