Fehlgeschlagener EC Zahlung - nachträglich Geld einfordern?
Moin Leute,
Ich war die Tage in der Apotheke und habe dort mit Karte gezahlt. Heute hatte ich einen Brief inkl. EC Kopie im Briefkasten mit der Bitte mich zu Melden, da die EC Zahlung anscheinend fehlgeschlagen ist.
Frage: Hätte der Mitarbeiter das nicht direkt bemerken müssen und dürfen die mich nachträglich zur Kasse bitten?
Zahl das natürlich gerne, hab ja auch Wäre bekommen - aber die Frage hab ich mir trotzdem gestellt :D
LG!
5 Antworten
Natürlich können sie das auch eintreiben.
Letztlich bis zum Inkasso.
Und nein, je nach Zahlungsart muss das nicht sofort auffallen.
Sei bitte ein netter Kunde :)
Auf dem Belegt steht "Vorgang nicht möglich", deswegen denke ich mir, dass sie mir die Ware gar nicht hätten mitgeben dürfen oder?
Und klar, bezahlen werde ich es. Ist auch meine Stammapotheke - möchte da gerne noch hingehen können :D
Es gibt hier unterschiedliche Verfahren bei der Zahlung, nicht bei jeder wird geprüft ob das Konto gedeckt ist.
Wenn hier ein Verfahren angewandt wurde das die Deckung nicht prüft kann es natürlich sein das du im Nachhinein falls keine Deckung vorlag zur Kasse gebeten wirst.
Ein Fehler in dem Zahlungsvorgang ist zwar möglich aber dann wird die Zahlung nicht abgeschlossen, sprich die Kasse registriert das keine Zahlung vorliegt. Also kein kassenzettel und kein Beleg für den Verkäufer
Selbst wenn es ein veraltetes System war das getrennt von der Kasse lief wäre es im Nachhinein nicht möglich dich als Käufer zu ermitteln.
Also es ist so, dass auf dem Beleg "Vorgang nicht möglich" steht, von daher wurde schon ein Verfahren angewendet, was die Deckung direkt prüft. Die Frage mit der Ermittlung hab ich mir aber sowieso gestellt - woher haben die meine Adresse?
Hallo,
als erstes würde sich mir hier die Frage stellen, warum eine EC-Zahlung fehlschlägt. Außer mangels Deckung, würde mir da jetzt nicht besonders viel einfallen.
Zur eigentlichen Frage: Ein Kauf findet statt in dem 2 Parteien etwas anbieten... in diesem Fall: Die Apotheke der eine ein Produkt, du Geld. Wenn der eine Vertragspartner seinen Teil der Vereinbarung erfüllt, hat er natürlich das Recht, dass der andere Vertragspartner dies ebenso tut.
Aktuell ist aber deine Leistung zum Vertrag nicht erfüllt... auch welchen Gründen auch immer. Ergo, kann die andere Partei natürlich darauf bestehen, dass du deiner Verpflichtung noch nachkommst.
LG, Chris
Wenn du durch eine fehlerhafte EC-karte kosten verursachst, muss der Vertragspartner nicht kostenlos hin nehmen.
Wie hast du dort bezahlt? Mit PIN-Eingabe, mit Unterschrift oder kontaktlos?
Wenn du nur einen Beleg unterschrieben hast, findet keine Online-Autorisierung der Zahlung statt, und die Bank kann die Einlösung der Lastschrift mangels Deckung ablehnen.
Dass die Zahlung nicht erfolgreich war, erfährt der Händler daher auch erst Tage später.