Fehlgeschlagener EC Zahlung - nachträglich Geld einfordern?

6 Antworten

Es gibt hier unterschiedliche Verfahren bei der Zahlung, nicht bei jeder wird geprüft ob das Konto gedeckt ist.

Wenn hier ein Verfahren angewandt wurde das die Deckung nicht prüft kann es natürlich sein das du im Nachhinein falls keine Deckung vorlag zur Kasse gebeten wirst.

Ein Fehler in dem Zahlungsvorgang ist zwar möglich aber dann wird die Zahlung nicht abgeschlossen, sprich die Kasse registriert das keine Zahlung vorliegt. Also kein kassenzettel und kein Beleg für den Verkäufer

Selbst wenn es ein veraltetes System war das getrennt von der Kasse lief wäre es im Nachhinein nicht möglich dich als Käufer zu ermitteln.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Malli49 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 17:16

Also es ist so, dass auf dem Beleg "Vorgang nicht möglich" steht, von daher wurde schon ein Verfahren angewendet, was die Deckung direkt prüft. Die Frage mit der Ermittlung hab ich mir aber sowieso gestellt - woher haben die meine Adresse?

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Natürlich können sie das auch eintreiben.

Letztlich bis zum Inkasso.

Und nein, je nach Zahlungsart muss das nicht sofort auffallen.

Sei bitte ein netter Kunde :)


Malli49 
Beitragsersteller
 30.09.2019, 17:09

Auf dem Belegt steht "Vorgang nicht möglich", deswegen denke ich mir, dass sie mir die Ware gar nicht hätten mitgeben dürfen oder?

Und klar, bezahlen werde ich es. Ist auch meine Stammapotheke - möchte da gerne noch hingehen können :D

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Wie hast du dort bezahlt? Mit PIN-Eingabe, mit Unterschrift oder kontaktlos?

Wenn du nur einen Beleg unterschrieben hast, findet keine Online-Autorisierung der Zahlung statt, und die Bank kann die Einlösung der Lastschrift mangels Deckung ablehnen.

Dass die Zahlung nicht erfolgreich war, erfährt der Händler daher auch erst Tage später.

Hallo,

als erstes würde sich mir hier die Frage stellen, warum eine EC-Zahlung fehlschlägt. Außer mangels Deckung, würde mir da jetzt nicht besonders viel einfallen.

Zur eigentlichen Frage: Ein Kauf findet statt in dem 2 Parteien etwas anbieten... in diesem Fall: Die Apotheke der eine ein Produkt, du Geld. Wenn der eine Vertragspartner seinen Teil der Vereinbarung erfüllt, hat er natürlich das Recht, dass der andere Vertragspartner dies ebenso tut.

Aktuell ist aber deine Leistung zum Vertrag nicht erfüllt... auch welchen Gründen auch immer. Ergo, kann die andere Partei natürlich darauf bestehen, dass du deiner Verpflichtung noch nachkommst.

LG, Chris

die Zahlung ist am Terminal durchgegangen - trotzdem kann ein Fehler passieren.

du hast die Abbuchung am Auszug vermisst?

denen steht das Geld immer noch zu; die Verjährung findet erst am 31.12.2023 24 Uhr statt. Bis dahin ist noch viel Zeit. Rechnung - gerichtlicher Mahnbescheid - dann sogar 30 Jahre