Dürfen sich Autofahrer gegen die Strassenkleber wehren?
Klima-Proteste: Welche Rechte haben Autofahrer?
  • "Recht braucht Unrecht nicht zu weichen" – dieser Gedanke steht hinter dem Recht auf Notwehr. Kurz gesagt: Jemand, der sich rechtskonform verhält und angegriffen wird, darf sich verteidigen, auch wenn er den Angreifer dadurch verletzt. Für den Strafrechtler Eric Hilgendorf, Professor an der Universität Würzburg, ein "Menschenrecht, das jeder Bürgerin und jedem Bürger zusteht".
Selbsthilfe der Autofahrer: Notwehr?

Wenn sich Klima-Aktivisten unangemeldet auf eine Fahrbahn kleben, darf der Autofahrer, der im Stau steht, die Blockierer demnach auch von der Fahrbahn losreißen und wegtragen, meint Jurist Hilgendorf. Selbst wenn das zu erheblichen Handverletzungen führen sollte.

Laut Hilgendorf befindet sich der Autofahrer in einer Notwehrsituation, es liege ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf dessen Fortbewegungs- und Handlungsfreiheit vor. Immer vorausgesetzt, die Polizei ist (noch) nicht vor Ort. Denn sobald staatliche Hilfe greifbar ist, ist nach überwiegender Ansicht der Juristen private Notwehr ohnehin nicht mehr erforderlich.

Hilgendorf: Mit Einsatz von Pfefferspray vergleichbar

Das Losreißen und Wegtragen der Aktivisten, sei auch geeignet, den Angriff abzuwehren oder zumindest abzuschwächen.

"Es gilt hier grundsätzlich dasselbe, wie in dem Fall, in dem eine Frau nachts am Weitergehen gehindert wird: Sie darf Pfefferspray einsetzen, auch wenn dadurch die Augen des Angreifers verletzt werden könnten", sagt Hilgendorf.

BR24

nein, dürfen sich nicht wehren 67%
ja, dürfen sich wehren und sie losreißen 33%
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