Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?

Hallo :)

Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.

Illegal ist der Begriff zur Frage!

Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.

In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.

Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.

Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:

Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.

Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!


Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?

Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?

Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?


Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!

Auto, Feuerwehr, Polizei, Recht, Anwalt, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung

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