Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?

Hallo :)

Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.

Illegal ist der Begriff zur Frage!

Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.

In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.

Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.

Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:

Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.

Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!


Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?

Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?

Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?


Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!

Auto, Feuerwehr, Polizei, Recht, Anwalt, parken, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung
Garagentor defekt - Auto steht drin und kann nicht genutzt werden

Hallo,

eben kommt man zu Fuß nach Hause (Stadtbummel, etc.) und die gemietete Doppelgarage steht offen...das elektrische Tor wird runter gelassen, doch ab der Hälfte wird erkannt, dass es schief herunter geht. Sofort gestoppt!

Der Vermieter ist nicht zu erreichen, da nur die Geschäftsnummer von ihm bekannt ist, aber vor Montag geht da leider nix...

Nach dem erfolglosen Versuch das Garagentor wieder zum Laufen zu bekommen, fällt einem ein kleiner, am Boden liegender, zerknitterter Zettel auf. "Garagentor defekt!" So wie der Zettel ausschaut ist der wohl vom Wind weggeweht worden oder so uns lag schon ne Weile auf der Straße?!

Vermutlich von dem anderen Garagennutzer vefasst. Doch dessen Auto fehlt...

Was soll man nun tun? Klar, heute Mittag mal beim anderen Mieter klingeln - aber wie bekommt man das nun in der defekten Garage eingesperrt stehende Auto wieder raus?

Montag um 7 sollte man damit zur Arbeit?!

Wer muss eigtl. die Reparatur bezahlen? Kann einem eine Schuld zugewiesen werden obwohl man nicht über den Defekt informiert wurde bzw. ein kleiner Zettel wurde zwar geschrieben aber lag ja nicht direkt am Tor oder am Auto an der Scheibe, etc.

Man hätte ja den Drehzylinder abkleben können oder so...

Wenn man das Auto bis Montag nicht frei bekommt, wer haftet dann für Folgekosten wie Zugticket oder Mietauto?

Hoff ihr könnt mir nen guten Rat geben :-)

Auto, Recht, Mietrecht, Reparatur, reparieren, Garage
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