Trotz Ermittlungsverfahren zur Berufsfeuerwehr?

Hallo, ich habe mich erfolgreich bei der Berufsfeuerwehr im mittleren technischen Dienst beworben. Ab April soll die Ausbildung anfangen, leider hatte ich als Jugendlicher eine Anklage die vom Richter eingestellt worden ist. Gerade läuft ein Verfahren, was höchstwahrscheinlich laut meinem straf Anwalt eingestellt wird.

Kann die Feuerwehr die eingestellten Verfahren sehen?

natürlich gebe ich das Ermittlungsverfahren an. Denn Vertrauen steht als Beamter an erster Stelle, der Verantwortung bin ich mir auch bewusst. Ich bin mein ganzes Leben schon bei der Feuerwehr von der Jugendfeuerwehr bis zur Einsatzabteilung. Ich hab meine handwerkliche Ausbildung nur deshalb gestartet um später bei der Berufsfeuerwehr anzufangen. Es wäre also ein großer schlag für mich, wenn ich wegen einer Lappalie nun für charakterlich ungeeignet gelte.

ein Anwalt für Beamtenrecht hat mir beispielsweise empfohlen im Personalbogen nichts anzukreuzen, bei der Frage laufende Ermittlungsverfahren Ja/Nein. Dies erscheint mir aber nicht für klug, weil die Feuerwehr es so oder so herausfindet. Er meinte, ich solle dann sagen, ich war mir unsicher, ob ich das angeben muss oder nicht. Die Beratung hat sich nicht gelohnt.

Klar ist jeder Fall individuell und keiner wird mir jetzt bestätigen können, dass ich zu 99 % genommen werde oder nicht. Jedoch würde ich gerne ein paar Erfahrungen sammeln um mich besser auf das kommende vorzubereiten.

danke im voraus.

Feuerwehr, B1, Beamtentum, Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Beamtenanwärter

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