Hallo,
ich hab mal wieder eine Frage, folgende Situation:
Die Feuerwehr übernimmt die Sperrung eine Hauptstraße Innerorts, da ca 2km auserhalb dieses Ortes eine Komplettsperrung durch eine angemeldete Veranstaltung vorliegt. Es erging Anweisung, sämtliche Verkehrsteilnehmer anzuhalten, nach ihrem Zielort zu fragen und sie über umliegende Ortschaften umzuleiten. Die Einweisung erfolgte durch den Einsatzleiter in Rücksprache mit der Polizei.
Der Feuerwehr-Dienstleistende zeigt Innerorts einen Verkehrsteilnehmer die Sperrung durch seinen Anhaltestab (Rot) an, dieser Umfährt jedoch das Einsatzfahrzeug und den dazugehörigen FW-Dienstleistenden und zeig ihm "den Vogel".
Wie sieht die rechtlige Lage aus?