Feuerwehrübung - was ist rechtens und was nicht?

Einen schönen guten Abend.

Die nächsten drei Tage findet bei uns wieder die alljährliche Feuerwehrübung statt. So weit - so gut. Ich wohne in einem Landstädtchen in der Zentralschweiz und besitze eine selbstbewohnte Eigentumswohnung im mittleren Stockwerk mit zwei Balkonen. Vom einen Balkon hat man direkten Zugang und Einblick in Küche und Stube, der andere Balkon befindet sich auf der andern Seite vor dem ehemaligen Elternschlafzimmer. Dem Haus vorgelagert ist eine Grünfläche.

Nun ist es so, dass bei diesen Uebungen der örtlichen Feuerwehr immer wieder mit den Leitern solche privaten Balkone bestiegen werden, was mich jeweils bass erstaunt hatte. Auf meine schriftliche Beschwerde beim Kommandanten zeigte er auch Verständnis und versprach Besserung, das heisst also, dass dies nie mehr vorkommen würde.

Nicht schlecht staunte ich dann aber, als ein oder zwei Jahre danach mit einem Flyer an der Haustüre angekündigt wurde, dass anlässlich dieser Uebungen auch private Balkone bestiegen würden, also genau dies, das derselbe Kommandant mir zuvor versprochen hatte, zukünftig zu unterlassen.

Da mir meine Privatsphäre ausserordentlich wichtig, ja heilig ist, stört es mich enorm, dass ohne zwingenden Grund Privateigentum betreten wird. Ich mag mich an eine Szene erinnern, als etwa vier oder fünf Feuerwehrmänner meinen Balkon betraten und sich danach auf die Stühle um den runden Tisch setzten und eine ganze Weile dort verblieben. Ich meine, mit etwas gutem Willen liessen sich sicher andere Uebungsobjekte finden, wie etwa öffentliche Gebäude, Gewerbe- oder Fabrikliegenschaften, Alt- oder Neubauten, die nicht mehr respektive noch nicht bewohnt sind.

Ich habe letztes Jahr begonnen, vor einer angkündigten Uebung den an Küche und Stube angrenzenden Balkon zu verriegeln, so dass es physisch gar nicht mehr möglich ist, von aussen dahin zu gelangen.

Da ich von der Voraussetzung ausgehe, dass dies sicher auch User lesen, die selber bei der Feuerwehr sind, meine Frage: Ist es tatsächllich Usus, dass private Wohneigentümer anlässlich solcher Uebungen belästigt werden? Ich wähle dieses Wort "belästigen" ganz bewusst, denn ich meine, es geht niemanden etwas an, was sich alles auf meinem Balkon befindet. Und ebenso wenig schätze ich es, wenn man dazu noch vom Balkon her freie Einsicht in mein Refugium erhält.

Für eure Antworten zum Voraus besten Dank.

Feuerwehr, Menschen, Schweiz, Recht, Privatsphäre, Hausfriedensbruch
Wegen Truppmann 1 Lehrgang gekündigt?

Hallo zusammen,

Ich bin seit kurzen in der FF (Niedersachsen) und mache zur zeit meine Truppmann 1 Ausbildung. Nun schaut es so aus, ich bin 17, noch ganz normaler Schüler (11. Kl.) und habe ein Nebenjob (Der mit der Schule nichts zutun hat). Meine Arbeitszeiten sind von 19:30 bis 21:20 und ich habe mir für den Lehrgang frei genommen, der Vorarbeiter hat gesagt das es Okay sei.

Nun habe ich heute ein Anruf erhalten, dass ich ja zur Arbeit kommen MUSS weil ein anderer Mitarbeiter erkrankt sei, der Vorarbeiter selbst, hat aber auch frei und könnte dies ebenfalls übernehmen. Ich habe ihm Gesagt das ich das nicht machen kann, da ich mehr oder weniger jtz dazu verpflichtet bin, ihm war es aber egal. Er hat mich darauf hin gefragt ob mir der Nebenjob oder die Feuerwehr wichtiger ist, ich habe ihm erklärt, dass mir die FF wichtiger ist, aber ich selbst habe KEINE Kündigung ausgesprochen.

Daraufhin hat er zu mir gesagt das ich nicht mehr zur arbeit kommen brauch und quasi indirekt eine Kündigung ausgesprochen. Bei Lehrgang haben wir aber gesagt bekommen das es unsere Pflicht sei zu Ausbildungs Lehrgängen zu erscheinen, und dies kein Kündigungsgrund ist. Er hat jedoch diesen Lehrgang als Kündigungsgrund genommen.

§12 NBrandSchG:

(1) Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr verrichten ihren Dienst ehrenamtlich. 2 Ihnen dürfen aus ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit keine Nachteile in ihrem Arbeits- oder Dienstverhältnis erwachsen.

(3) [...] Für die Teilnahme an Aus- oder Fortbildungsveranstaltungen während der Arbeitszeit sind sie freizustellen, soweit nicht besondere Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen. [...]

Soweit ich weis, besteht kein besonderes Interesse der Arbeitgebers, denn er hat mir erst ja Freigegeben und selbst hat er ja auch Urlaub und könnte die Vertretung übernehmen, ist also nicht so, dass nur weil ich jetzt nicht komme, das ganze Unternehmen zusammenbricht.

MfG, Martin

Kündigung, Feuerwehr, Nebenjob, Recht, Freiwillige Feuerwehr, Niedersachsen, freiwillig, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Thema "Pflichtfeuerwehr": Wie funktioniert das genau mit dem einziehen?

Es gibt auch einen Wikipedia Artikel dazu aber ich kann mir das trotzdem nicht vorstellen ( https://de.wikipedia.org/wiki/Pflichtfeuerwehr ).

Wenn die Feuerwehr im Dorf zur Pflichtfeuerwehr wird, können die alle gesunden zwischen 18 und 50Jahren einziehen. Aber wenn man plötzlich einen Brief bekommt, geht man doch nicht einfach hin und lässt sich "mal schnell ausbilden". Derjenige hat wahrscheinlich schon einen Job und arbeitet z.B. im Büro, jetzt soll er plötzlich mit Atemschutz in brennende Gebäude? Normal sitzt man auch nicht zu Hause rum, du bist auf Arbeit oder gerade "woanders" in deiner Freizeit und sollst nun schnell ins Auto springen wenn ein Einsatz ist.... Manche haben vielleicht gar kein Auto und brauchen 1+ Stunde mit öffentliche Verkehrsmitteln.

Dort gibt es auch ein paar Nachrichtenartikel das das in ein paar Dörfern wohl klappt aber würde man sich nicht erst durch alle Instanzen klagen bevor man da wirklich hingeht? Das wäre ja sonst "krasser" als wenn man damals zur Bundeswehr eingezogen wurde.

Oder seh ich das alles falsch und ihr würdet einfach mitmachen?

Würde alles versuchen damit ich dort nicht mitmachen muss. 42%
Wäre sofort dabei! 37%
Sonstiges... 21%
Notfall, Sicherheit, Feuerwehr, Polizei, Feuer, Recht, Gesetz, Freiwilligendienst, Meinung, freiwillig, Umfrage

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