Zusammenstoß mit Rettungswagen - Schuldfrage?

Hallo zusammen,

ich benötige an dieser Stelle die Hilfe von Menschen mit Hintergrundwissen zur Rechtslage im Straßenverkehr.

Folgendes ist mir am heilig' Abend passiert:

als Abbieger an einer Kreuzung habe ich Grün bekommen und bin auch erst bei Grün angefahren. Während des Abbiegevorgangs nach Links (kein extra Grünlicht für Linksabbieger: Gegenverkehr HAT generell ROT) knallte mir mit voller Wucht und völlig unerwartet ein NEF, also ein Notarzteinsatzfahrzeug in die Front meines Kombis. Die komplette Stoßstange wurde weggerissen, meine Airbags gingen auf... beide Fahrzeuge standen demoliert auf der Kreuzung. Das NEF kam OHNE Martinshorn angerast und völlig ohne Sorgfalt, selbst runterzubremsen und die Kreuzung VORSICHTIG zu überfahren. Laut Aussage der Beifahrerin des NEF's, gab es ca. 100m vor der roten Ampel eine Einsatzabsage und der Fahrer schaltete das Martinshorn ab, fuhr aber (lt. Aussage d. Beifahrerin) weiter mit ca. 120kmh über die rote Ampel, welche ich in dieser Sekunde befuhr.

Ich hatte keine laute Musik oä. an und hätte ein Martinshorn wahrgenommen - so wäre es nicht zu einem Unfall gekommen. Durch die massiv überhöhte Geschwindigkeit und das fehlende Horn, konnte ich kaum reagieren. Ich erinnere mich, noch gebremst zu haben, da knallte es aber schon. Da das NEF auf der rechten Spur fuhr und ich nach links abbog, war eine weitgehende Einsicht in die Kreuzung auch erst mit Befahren dieser möglich. Zusätzlich kam das Fahrzeug ja mit ca.120km/h angerast, sprich es trat unmittelbar aus dem, für mich toten Winkel, hervor.

Mehrere Zeugen boten mir umgehend ihre Hilfe an, da auch diese wahrgenommen haben, dass das Martinshorn NICHT angeschaltet war.

Da ich für das KFZ und den gerade neu verbauten Motor noch große Beträge offen habe, stellt sich mir die Frage nach der Schuldzuordnung. Ich persönliche sehe keine Teilschuld bei mir - für mich liegt die Schuld zu 100% bei dem Fahrer des NEF's. Der Fahrer sowie die Beifahrerin (welche die eigentliche Notärztin ist), sahen es genau so. Die Polizeit wollte keine klare Aussage tätigen, jedoch teilte mir der Beamte mit, die Gegenseite, also der Fahrer des NEF's. stände auf der linken Seite in der Unfallaufnahme und dort stünde normalerweise der "Schuldige". Auch ist bei diesem ein Bußgeld vermerkt, was mir vermittelt, dass es seitens NEF-Fahrer defintiv ein Vergehen gab.

Wie seht ihr die Schuldfrage? Kann man mir eine Teilschuld zuordnen? Ich befuhr bei Grüner Ampel eine Kreuzung, hörte kein Martinshorn und schon knallte es. Wie hätte ich anders reagieren sollen? Bei Grünlicht fährt doch keiner bis zur Sichtlinie und bleibt dort erst mal stehen, in der Erwartung, dass ein Rettungswagen angeballert kommt. Dafür hat dieser ja sein Martinshorn - in diesem Fall wäre ich besonders sorgfältig gewesen und hätte erst mal geschaut, ob da was kommt. So konnte ich nicht reagieren.

Ich hoffe auf kompetente Antworten - und hoffe darauf, dass ihr einen besseren heilig Abend hattet.

Danke.

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Wie hoch sind die Kosten für einen Feuerwehreinsatz um die Straße von Motoröl zu reinigen? Muss ich die Kosten tragen, bzw. bezahlt die Versicherung?

Abend Leute,

ich will euch kurz erläutern was passiert ist:

Heute abend komm ich um 21:40 Uhr von der Arbeit. Ich parke vor meiner Einfahrt, gehe zur Beifahrerseite um meine Sachen zu holen und sehe das der Boden nass ist, zuerst denke ich das es vom Regen kommt, dann merke ich aber das es schimmert. Wie sich herausstellt ist bei meiner Beifahrerseite die Flasche Motoröl etwas aufgegangen und das Zeug herausgelaufen. Ich hole also Küchenpapier und versuche das Zeug aufzuwischen. Das Motoröl tropft auch durch die Tür auf die Straße. Nachdem ich alles großzügig abgewischt habe gehe ich beherzt hin und kippe einen Eimer Wasser auf die Straße (dafür könnte ich mich selbst schlagen).

Kurz darauf habe ich die Feuerwehr gerufen, nachdem ich gelesen habe das man in solchen Fällen kein Wasser nehmen soll, um das Öl zu beseitigen. Die Feuerwehr kam dann auch und hat mit Sand (oder etwas dergleichen) die Straße bedeckt und anschließend aufgekehrt. War jetzt kein großer Bereich (3 - 4 m Länge) und es musste auch keine weitere Straße gesperrt werden. Nach einer dreiviertel Stunde, vielleicht auch etwas mehr, war sie dann auch wieder weg und die Polizei kam. Die hat dann entschieden das es so in Ordnung ist und das kein professioneller Reinigungsdienst kommen muss. Nun hat man mir gesagt das ich die Kosten eventuell selbst tragen muss. Also das die Stadt mir den Einsatz der freiwilligen Feuerwehr in Rechnung stellt.

Meine Fragen sind:

Wie hoch sind die Kosten (im Internet gibt's da unterschiedliche Zahlen)?

Bezahlt das meine Haftpflicht oder die Versicherung vom Auto? (Habe ein Firmenfahrzeug)

Wie schnell kommt den die Rechnung von der Stadt?

Danke für eure Antworten und ja ich frage mich auch wie dämlich ich wegen der Sache mit dem Wasser bin. Die Feuerwehrleute sahen es halb so schlimm. Hab es ja nur gut gemeint, meinten sie. -.-

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Welche Bereitschaft muss ich bei der Freiwilligen Feuerwehr haben?

Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Freiwilligen Feuerwehr!

Ich bin momentan 16 (demnächst 17) und interessiere mich für einen eventuellen Beitritt bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ich kann also ab 18 dort beitreten und meine Ausbildung machen, die etwa 1 Jahr in Anspruch nimmt.

Nun also die Fragen: 1. Wie muss meine Bereitschaft sein?

Die ersten Jahre/Das erste Jahr würde ich wohl so noch Zeit haben, da ich schulpflichtig bin und mein Abitur mache. Doch wie sieht es dann aus:

1.1 Muss ich zu jedem Einsatz (Wenn ich z.B. gerade Abiprüfungen/Klausuren hätte, müsste ich diese dann einfach verlassen?

1.2 Ich habe dann vor, mich für einige Monate bei der Bundeswehr freiwillig zu verpflichten. Dementsprechen könnte ich (zumind. in den ersten Monaten) vermutlich nur am Wochenende mit ausrücken. Ist das dann eher ein Problem?

1.3 Damit gekoppelt: Meine spätere Berufswahl fällt vermutlich auf die des** Fluglotsen** oder alternativ auf die des Polizisten. Inwiefern kann ich dann immer noch Teil der Freiwilligen Feuerwehr sein? Ginge das überhaupt (z.B. nur in der Zeit außerhalb des Dienstes? Würde das reichen?)

2: Welche Sonderrechte hat man auf dem Weg zur Wache? Momentan wohne ich 30 Sekunden Laufweg von der nächsten Wache der FF entfernt. Auch meine Schule ist maximal 5 Minuten entfernt. Aber sollte sich dies mal ändern: Welche Sonderrechte habe ich dann im Straßenverkehr?

3: Wie sieht das dann bei der Alarmierung aus? Wird eine bestimmte Fixzeit gewartet und dann fahren alle bis dahin erschienen los? Oder erscheint man gerne auch mal vor leeren Toren? Wie sieht das in dem Fall mit Arbeits/Schulausfall aus?

Vielen Dank für eure Mühe.

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Darf die freiwillige Feuerwehr ständig die Strasse sperren für Hauseigene „Grillfeten“?

Hallo,

bei uns in einem kleinen Ort in NRW kommt es häufiger vor, dass die liebe freiwillige Feuerwehr kleine „Grillfeste“ auf ihrem Feuerwehrgrundstück feiert, welches an einer Strasse liegt (Tempolimit: 50km/h).

Ich schätze die Personenzahl der Feten mal auf 10-40 Personen. Mal so mal so. Dabei sind meistens nur Familie und Freunde der Feuerwehr. Soweit so gut. Gegen gemeinschaftliches feiern habe ich ja nichts.

Hier das was mich eigentlich beschäftigt:

Die Strasse wird hierbei mal für einen halben Tag gesperrt. Sperrbereich ca. 300 Meter. Deswegen müssen viele Autofahrer neben mir umwege fahren, wegen einen eigentlich blöden Grund.

Als ich den Feuerwehrmann hinter der Absperrung mal gefragt habe, warum hier ständig abgesperrt wird, sagte dieser: „Hier sind Kinder, die könnten auf die Straße rennen“. (Man sah 3-4 Kinder) Ich finde es an sich gut, dass man sich besonders um die Kinder sorgt, aber meiner Meinung nach geht man an falscher Stelle das Problem an. Eltern sollten auf ihre Kinder aufpassen und es wäre auch einfach möglich, nur die Feuerwehreinfahrt ab zu sperren. Auf jeden Schulhof an angrenzenden Strassen sind mehr Kinder als dort. Meine Persönliche Meinung ist, dass das Zitat als Ausrede benutzt wird, damit die Paar Leute nur in ruhe feiern können. Die Umleitung erfolgt hier ironischerweise an einer Schule vorbei.

Meine Fragen dazu:

Darf die Feuerwehr gleich die ganze Straße sperren, aufgrund einer kleinen feier auf dem Feuerwehr Gelände? Wenn ja, bitte das Gesetz mit Paragraphen dazu.

Was kann man tun, damit das ein Ende nimmt oder zumindest auf ein paar mal im Jahr beschränkt wird?

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für eure Antworten.

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