Was ist auf der Fahrt zum Feuerwehrhaus zulässig?

7 Antworten

Hallo Neoprenjunky,

kurz gesagt: Nein.

Als Feuerwehrangehöriger im Einsatz hast Du zwar auch im Privat-Pkw auf dem Weg zum Feuerwehrhaus gewisse Sonderrechte - aber eben keine Wegerechte. D.h., andere Verkehrsteilnehmer müssen Dir keine Vorfahrt/freie Fahrt gewähren. Aus diesem Grunde sind eben auch keine beleuchtungstechnischen Einrichtungen am Privat-Pkw von Feuerwehrangehörigen vorgesehen.

Von der Nutzung des Warnblinkers würde ich dringend abraten, auch wenn das leider vielerorts so gehandhabt wird. Das halte ich sogar für ziemlich gefährlich. Denn das könnte von anderen Verkehrsteilnehmern missverstanden werden, die Dich beispielsweise nur von der Seite sehen und denken, dass Du abbiegen möchtest, Du aber geradeaus fährst. Kommt es dann zu einem Unfall, dann bist Du "dran".

Gelbes Blinklicht/Frontblitzer sollen vor Gefahren warnen. Eine Gefahr darf von Dir aber gar nicht ausgehen, da Du Deine Sonderrechte nur unter "gebührender Berücksichtigung der Sicherheit und Ordnung" nutzen.

Was in der Regel in Ordnung ist, ist die Nutzung eines unbeleuchteten Dachaufsetzers o.ä. - hat dann auch gleich den Vorteil, dass man nicht allzu doll rasen kann, denn sonst würde der sich schnell verabschieden ^^
Wenn man Glück hat, dann erkennen andere Verkehrsteilnehmer das Schild und gewähren Dir freiwillig Vorfahrt - wenn nicht, dann ist das halt so. Natürlich machen die Dachaufsetzer nur im Hellen Sinn... und ob man sich seinen Lack auf dem Autodach damit ruinieren möchte, das bleibt schließlich jedem selbst überlassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, Gelblicht und Warnblinkanlage sind nicht zulässig, sie verschaffen ja auch keinen gesetzlichen Vorteil!. Zulässig sind Dachaufsetzer mit der Aufschrift "Feuerwehr im Einsatz", auch diese stellen aber kein Sondersignal im Sinne von Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dar, somit, verschaffen diese Dachaufsetzer auch keinerlei rechtliche Vorteile und sind damit "unnötig". Außerdem ist zu beachten, dass Dachaufsetzer (mit einziger Ausnahme von Taxen), weder eine Beleuchtung eingebaut haben und schon gar nicht blinken dürfen (die Farbe ist dabei egal).

Angehörige der Feuerwehr sind durch Paragraph 35 StVO im Falle einer Alarmierung zur Inanspruchnahme von Sonderrechten berechtigt, allerdings wie immer auch "unter gebührenden Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung". Da zum Beispiel beim Überqueren von Ampelkreuzungen bei Rotlicht in aller Regel auch das Wegerecht nach Paragraph 38 der Straßenverkehrsordnung notwendig ist, scheidet dies mit Privatfahrzeugen in aller Regel aus, nach Paragraph 35 StVO ist die Überquerung zwar zulässig, jedoch muss keiner für dich anhalten und dich durchlassen bzw. dir Platz machen. Möglich ist das somit im der Praxis vielleicht in der Nacht um drei Uhr nach sorgfältiger Überzeugung, dass kein Querverkehr kommt, du musst dir aber im klaren darüber sein, dass du ohne Wegerecht auch dann nicht vorrangberechtigt bist, wenn also dann doch ein anderes Fahrzeug "aus dem nicht's" auftauchen und es zum Schadensereigniss kommen sollte, dann trägst du die volle rechtliche Verantwortung dafür!. Mfg.

Darf ich mir orange frontblitzer einbauen und bei Alarmierung benutzen?

Nein. -> 49a ff. StVZO

Darf ich warnblinker benutzen

Nein. -> 15 StVO

was darf ich sonst?

Wenn du als Feuerwehrmann zu einem Einsatz gerufen wirst kannst du bei entsprechender Dringlichkeit Sonderrechte nach 35 StVO unter "gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" wahrnehmen.

Darf ich mir orange frontblitzer einbauen und bei Alarmierung benutzen?

Welche Lichteinrichtungen du am Fahrzeug haben darfst, ist Teil der Zulassungsvorschriften. Die werden von § 35 StVO nicht aufgehoben. Also: orange Frontblitzer am privaten PKW nachzurüsten ist nicht erlaubt, darfst du dementsprechend auch im Einsatzfall nicht benutzen.

Darf ich warnblinker benutzen

Zu welchem Zweck? Außerdem: Der Warnblinker warnt vor einer stationären Gefahrenstelle. Du bist auf Einsatzfahrt zwar eine Gefahrenquelle, aber nicht stationär.

was darf ich sonst?

Schauen wir mal in den § 35 StVO:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [...] die Feuerwehr, [...] befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Wenn du als Angehöriger der Feuerwehr mit Eile zum Einsatz alarmiert wirst, dürfte dieser Fall eintreten. So. Heißt das jetzt, dass du die komplette StVO missachten darfst?

Nein! Denn es gibt da noch:

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Kurz gesagt: Wenn dabei irgend etwas passiert, bist du gefi...

Dir muss bewusst sein: Du hast ein Privatauto ohne jede Kennzeichnung. Kein anderer Verkehrsteilnehmer weiß, dass du mit Sonderrechten fährst. Das heißt, das Kind am Straßenrand in der 30er Zone verlässt sich darauf, dass du nicht schneller als 30 fährst. Der Fußgänger an der Fußgängerampel verlässt sich darauf, dass du anhalten wirst. Der Vorfahrtberechtigte an der nächsten Abzweigung verlässt sich darauf, dass du ihn vorlassen wirst. Und das dürfen sie auch, denn es ist deine Sache, dafür zu sorgen dass auf deiner Einsatzfahrt ncihts passiert.

Wenn du nun mit 35 durch die 30er Zone fährst und ein Kind anfährst, hast du zwei Ergebnisse: 1. du kommst nicht zum Einsatz, denn Fahrerflucht ist Bestandteil des Strafgesetzbuches, das auch bei der Einsatzfahrt gilt. Und 2. du kannst dich darauf einrichten, 100% Schuld an diesem Unfall zu tragen, und zwar in Form von grober Fahrlässigkeit, sodass dir keine Versicherung aus der Patsche hilft. Wenn du Glück hast, darfst du in zwei Jahren den Führerschein neu machen. Wenn du Pech hast, zahlst du den Rest deines Lebens Alimente.

Dementsprechend: Wenn du dich entscheidest, auf der Fahrt zum Gerätehaus die Regeln der StVO zu übertreten, dann solltest du dir vorher ganz genau überlegen, wie du ggf. dem Richer erklärst, dass du niemanden gefährdet hast. Und bedenke: der gegnerische Anwalt hat wochenlang Zeit, sich zu überlegen was du alles falsch gemacht hast.

Und weil es zuhauf Idioten gibt, die mit § 35 StVo nicht umgehen können und zum Gerätehaus fliegen, als gäbe es keine anderen Menschen auf der Welt, gibt es durchaus auch Feuerwehren, die als Dienstanweisung erlassen: Es werden auf der Anfahrt keine Regeln überschritten. Wenn es in deiner Feuerwehr eine solche Regelung gibt, hast du dich selbstverständlich daran zu halten... wenn nicht, brauchst du auch bei einem profanen Blitzerfoto nicht kommen, dass du ja durftest.

Dort, wo es eine solche Dienstanweisung nicht gibt, bedeutet das in der Praxis: Wo die 50er Straße wegen Lärmschutz auf 30 begrenzt ist, fährst du eben auch mal mit 40 durch. Und an der Fußgängerampel guckst du, dass kein Fußgänger mehr kommt, und dann fährst du eben drüber, 3 Sekunden bevor die Ampel wieder auf grün schaltet.

Du solltest daran denken: Es wird niemand sterben, wenn du eine Minute später am Gerätehaus ankommst. Wennn deine Feuerwehr die Hilfsfrist nicht einhält, weil du dich an die StVO gehalten hast, hat die Organisation im Voraus versagt. Im Zweifel ist es sicherer, sich an die Regeln zu halten.

Zulässig sind

Dachaufsetzer Feuerwehr im Einsatz

Aufkleber am Fahrzeug

Irgendwelche sondersuperirgendwieblinkigenlichties musst du weglassen, ausser wenn deren Einbau und betrieb erlaubt und eingetragen ist. Das bekommst du aber halt nicht.

Also unaufgeregt unter Nutzung von Paragraph 35 zum Feuerwehrhaus fahren. Mehr geht nicht.

Woher ich das weiß:Hobby