Wie ist das Versicherungstechnisch mit der Feuerwehr?

8 Antworten

Du bekommst einen Zettel wo drauf steht das du so und so lange arbeitsunfähig bist. Du darfst zu Hause bleiben, vllt zur Apotheke und zum Supermarkt, aber sonst nichts unternehmen. Kommt auf die Krankheit an.

Zu Feuerwehrtätigkeiten: Ganz klar nein! Nichts technisches, handwerkliches, keine Übungen keine Einsätze. Wenn das rauskommt oder dir passiert da was, kannst du richtig Ärger bei der Arbeit bekommen.

Du kannst höchstens bei Büroarbeiten helfen oder so.

Das ist leider ein ganz schwieriges Thema.

Du bist vom Arzt nicht krankgeschrieben, sondern hast eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten. Diese bezieht sich in der Regel auf Deinen Beruf. Und da fangen die "Probleme" an...
Da verschiedene Berufe unterschiedliche Anforderungen an die arbeitende Person haben, sind es eben auch unterschiedliche Dinge, die gegen die Arbeitsfähigkeit sprechen.

Bist Du beispielsweise Berufskraftfahrer, dann bist Du mit einem gebrochenen Bein definitiv wochenlang bis zur vollständigen Genesung arbeitsunfähig. Als Onlineredakteur mit Home Office Arbeitsplatz bist du hingegen deutlich früher wieder arbeitsfähig.

Es gibt also durchaus Krankheiten oder Gründe, die gegen die Arbeitsfähigkeit in Tätigkeit A und für die Arbeitsfähigkeit in Tätigkeit B sprechen. Bei einigen Krankheiten wird beispielsweise vom Arzt ausdrücklich empfohlen, sich zu bewegen, an die frische Luft zu gehen usw - bei anderen ist das absolut tabu.

Ohne zu wissen, aus welchen Gründen Du die Au bekommen hast ist es also nicht final zu beurteilen, ob Du dem Absperrdienst bei der Feuerwehr nachkommen kannst.

ABER: Ich würde hier nichts riskieren, denn am Ende sitzt der Arbeitgeber am längeren Hebel. Gerade für eine relativ "unwichtige" Tätigkeit (es liegt keine Eile und keine lebensbedrohliche Lage vor), die genauso gut auch von jedem anderen Feuerwehrangehörigen übernommen werden kann, würde ich meinen Arbeitsplatz nicht riskieren. Würde es sich bei dem Einsatz nun um eine besondere Lage handeln, für die Du speziell ausgebildet bist, dann wäre unter Umständen (und je nach AU-Grund) eine Mitwirkung im rückwärtigen Bereich noch vertretbar...

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr

Nein. Um am Einsatzgeschehen, Übungen oder Dienst teilnehmen zu dürfen, musst du dich nach Dienstvorschrift in einem dem Einsatz nicht behinderlichen gesundheitlichen Zustand befinden. Du musst also gesund sein.

Die bundesweit gültige Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ legt in § 14 fest, dass für den Feuerwehrdienst nur körperlich und fachlich geeignete Feuerwehrangehörige eingesetzt werden dürfen. Bei Zweifeln am Gesundheitszustand – so die UVV - soll ein mit den Aufgaben der Feuerwehr vertrauter Arzt den Feuerwehrangehörigen untersuchen.

Genaueres verrät dir also dein Arzt oder den Vorgesetzter / deine Feuerwehrtechnische Führungskraft.


RedPanther  08.11.2019, 17:56

Stellt sich die Frage, ob die Absperrungsmaßnahmen eine Diensttätigkeit der Feuerwehr sind, oder ob z.B. die Feuerwehr einen Parkplatzdienst übernimmt und schonmal Flatterband über die Wiese spannt.

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ich bin für heute krankgeschrieben

Falsch. Gucke bitte nochmal auf den Wisch vom Arzt drauf. Was steht da ganz oben?

Da steht nicht, dass du krank bist.

Sondern es bescheinigt, dass du arbeitsunfähig bist. So, und du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, diesen Zustand nicht länger werden zu lassen, als er ohnehin schon ist. Wenn du krank bist, darfst du also nichts tun, das die Genesung behindern kann.

Die Frage ist eigentlich nur: Was machst du, wenn dein Arbeitgeber sagt "du hast die Wiederherstellung deiner Arbeitsfähigkeit verzögert, indem du X und Y getan hast"? Kannst du sinnvoll argumentieren, dass die Tätigkeit, die du während der Krankheit ausgeübt hast, nichts verzögert hat?

Das ist durchaus möglich; wenn du z.B. starke Kopfschmerzen hast, kann ein Spaziergang an der frischen Luft sehr gut Abhilfe schaffen. Wenn du einen gebrochenen Arm hast, wird sich dessen Heilung auch nicht verzögern, wenn du mit Freunden ins Kino gehst.

Wenn du krank geschrieben bist, darfst du auch den Nebenjob nicht ausüben.


Anonym0533  19.11.2019, 14:23

Man wird nicht krankgeschrieben!!! Man bekommt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

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