Feuerwehr Oberhaupt?

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Die Feuerwehr ist im Grunde eine Gemeindeaufgabe der Chef der Feuerwehr ist im Eigentlichen also der Bürgermeister. Dieser hat dann einen Feuerwehr Kommandant (welcher auch die entsprechende Feuerwehr Ausbildung hat)

Weiter nach oben sind Grundlegende Dinge welche die Feuerwehr bereffen aufgabe der entsprechende Stelle des Landkreises (zb durch den Kreisbrandmeister), des Landes (Innenministerium) oder des Bundes (Bundes-Innenministerium)

Parallel dazu vertritt der Landesfeuerwehrverband die Interessen der Feuerwehren, gibt Handlungsvorgaben heraus und regelt die meisten Dinge.

Es gibt also viele Stellen die dort mehr oder weniger direkt Mitspracherecht haben welche dieser Stellen jetzt die Richtige für dein Anliegen ist können wir hier nur einschätzen wenn du etwas Konkreter wirst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Hi,

wer für die Feuerwehr zuständig ist? Ich frage mich, ob und welches Ministerium dafür zu sorgen hat.

Die Feuerwehr ist eine kommunale Pflichtaufgabe - sprich: die Zuständigkeit und Verantwortung liegt bei den Gemeinden bzw. Verbandsgemeinden.

"Oberhaupt" ist hier der Bürgermeister.

Mit der Feuerwehr an sich hat die Landesebene recht wenig zu tun; diese gibt i.d.R. nur Vorgaben (z.B. durch die Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetze).

LG

Die Feuerwehr ist eine Institution, welche von der Kommune bzw der Stadt unterhalten wird. Das Oberhaupt jeder Freiwilligen Feuerwehr ist die Kommune, also die Stadt. Der Bürgermeister fungiert also als das Oberste Mitglied der Feuerwehr.

Auch die Berufsfeuerwehr wird von der jeweiligen Stadt getragen.

Eine Werkfeuerwehr natürlich vom jeweiligen Werk.

Anders als die Polizei oder das THW ist die Feuerwehr nicht dem Bund unterstellt, soetwas wie die Bundesfeuerwehr gibt es nicht.

Hallo IchBinEinWal377,

gesetzliche Grundlage für das Feuerwehrwesen sind die Brandschutz- und Feuerwehrgesetze der Bundesländer, die von den Landesregierungen erlassen werden.

Die Landesgesetze legen fest, dass die Kommunen, also die Städte und Gemeinden, in ihrem Bereich eine den örtlichen Erfordernissen entsprechend ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten haben. Hier treffen also die Stadt- und Gemeinderäte die politischen Entscheidungen, der Bürgermeister ist oberster Dienstherr der Feuerwehr.
Die Kommunen setzen dann einen Leiter der Feuerwehr ein (Wehrführer, Kommandant), der die Wehr leitet, ihre Einsatzbereitschaft sicherstellt, für die Ausbildung verantwortlich ist und die Einsatzleitung in ihrem Einsatzgebiet übernimmt.

Der Landkreis hat zudem die Funktion der Aufsichtsbehörde. D.h., der Landrat kann einer Feuerwehr die Anerkennung entziehen, wenn diese z.B. die Mindestpersonalstärke unterschreitet. In dem Falle wären die Kommunen dann gezwungen, Alternativen zu schaffen (Berufsfeuerwehr oder Pflichtfeuerwehr), um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen. Der vom Landrat ernannte Kreisbrandmeister (Kreisbrandinspektor) übernimmt im Namen des Landkreises die Dienstaufsicht und kann bei einem Einsatz die Einsatzleitung übernehmen - ist aber den Kommunen nur bedingt weisungsbefugt.

Alles "darüber" sind Dachverbände (e.V.), welche keinerlei Weisungsbefugnisse haben, sondern lediglich als Fach- und Interessensverbände z.B. an der Vorbereitung von Gesetzen und Normungen mitwirken und Lobbyismus betreiben sollen. Das sind die Landesfeuerwehrverbände (Landesbrandmeister) und er Deutsche Feuerwehrverband e.V. (Präsident des DFV).

Also, im Grunde genommen sieht es so aus

  1. Bundesrepublik Deutschland: Deutscher Feuerwehrverband e.V. mit dem Präsidenten des DFV an der Spitze (Fachverband/Dachverband - keine Weisungsbefugnis!)
  2. Bundesländer: Landesregierung (Gesetzgebung) > Landesfeuerwehrverbände e.V. > Landesbrandmeister (Fachverband/Dachverband - keine Weisungsbefugnis)
  3. Landkreise: Landkreise > Landrat (Aufsichtsbehörde - teilweise Weisungsbefugnis, z.B. Anerkennung einer Feuerwehr) und Kreisfeuerwehrverbände Körperschaften des öffentl. Rechts(als kommunale r Zweckverband), Kreisbrandmeister/Kreisbrandinspektor (teilweise Weisungsbefugnisse, z.B. Einsatzleitung)
  4. Kommunen: Stadt- oder Gemeinderat > Bürgermeister (oberster Dienstherr), Gemeindewehrführer (Leiter der Feuerwehr) ggfs. Ortswehrführer (wenn mehrere Ortsfeuerwehren vorhanden)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Stv. Wehrführer und Zugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr